In einer unerwarteten Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof Namibias gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, anerkannt und damit die Gültigkeit der Sodomiegesetze aus der Kolonialzeit in Frage gestellt, die zwar nicht mehr angewendet werden, aber seit 1927 in den Gesetzbüchern stehen.

„Wir sind ein Land, in dem wir dazugehören, wir sind ein Land der Zugehörigkeit, wir sind ein Land der Mutigen“, skandierte eine Gruppe von LGBTQ+-Rechtsaktivist*innen am Dienstag vor dem Obersten Gerichtshof von Namibia und erkannte damit an, dass das Wort „Ehepartner*in“ nicht mit einem bestimmten Geschlecht assoziiert wird, nachdem die Richter*innen entschieden hatten, dass die Einwanderungsgesetze des Landes gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, die außerhalb des Landes geschlossen wurden.

Vier der fünf Richter*innen, die die Berufung anhörten, waren sich einig, dass „der Begriff ‚Ehepartner*in‘ in § 2(1)(c) des {Einwanderungs} Gesetzes so auszulegen ist, dass er gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen einschließt, die in einem anderen Land rechtmäßig verheiratet sind.“

Der Menschenrechtsanwalt Norman Tjombe erklärte, dass das Urteil den Begriff neutralisiere und „Ehepartner*in“ nicht mehr nur für Partner*innen des anderen Geschlechts gelte.

„Es gibt nichts Besonderes, nichts Zusätzliches, das im Vergleich zu heterosexuellen Ehen getan werden muss. Was man für eine heterosexuelle Ehe tun muss, muss man auch für eine homosexuelle Ehe tun“, sagte Tjombe.

Das Urteil geht auf den Fall von Daniel Digashu (südafrikanischer Staatsbürger) zurück, dem die Arbeitserlaubnis und der Einwanderungsstatus aufgrund seiner gleichgeschlechtlichen Ehe mit dem namibischen Staatsbürger Johann Potgieter im Jahr 2017 verweigert wurden. Die beiden hatten 2015 in Johannesburg, Südafrika, geheiratet und Digashus Neffen adoptiert, nachdem Digashus Tante (die Mutter des Jungen) 2014 gestorben war.

Ein weiterer ähnlicher Einwanderungsfall betrifft Annette Seiler, die 2019 in Deutschland die deutsche Staatsangehörige Anita Seiler-Lilles heiratete.

Die beiden Fälle, einschließlich des Einwanderungsstatus des adoptierten Kindes, wurden zusammengelegt.

Am 20. Januar 2022 wies das Oberste Gericht von Namibia jedoch die Einwanderungsfälle ab, gewährte dem Minderjährigen jedoch den Einwanderungsstatus.

Bis Dienstag erkannte Namibia gleichgeschlechtliche Ehen nicht an, da Homosexualität nach dem Sodomiegesetz von 1927 illegal ist.

Der erste demokratisch gewählte Präsident Namibias, Sam Nujoma, hat Schwule und Lesben bei zahlreichen Gelegenheiten als „unnatürlich“ bezeichnet.

Einmal forderte er die Polizei auf, sie zu verhaften, zu deportieren und zu inhaftieren, und bezeichnete ihre sexuelle Präferenz als „ausländischen Einfluss“.

Das Urteil löste gemischte Reaktionen in einem relativ konservativen Land aus, in dem über 90 % der Bevölkerung Christen sind.

„Wir begrüßen dieses Urteil. Die Menschenrechte sollten auch dann gewahrt werden, wenn die Gesellschaft dagegen ist. Menschenrechte sollten nie ein Beliebtheitswettbewerb sein“, sagte die örtliche Anwältin Kadhila Amwoomo.

Der politische Analyst Nduma Kamwanya glaubt, dass die gleichgeschlechtliche Ehe dem Land keinen Schaden zufügen wird.

„Die gleichgeschlechtliche Ehe wird Namibia nicht zu Fall bringen, noch hat sie irgendein Land zu Fall gebracht. Wenn überhaupt, dann sind es Korruption und Misswirtschaft, die uns zu Fall bringen werden“, sagte er.

Die politische Minderheitspartei Namibian Economic Freedom Fighter (NEFF) fordert ein nationales Referendum zu diesem Thema.

Die Partei ist der Ansicht, dass der Oberste Gerichtshof kulturelle Ansichten durchsetzt, die dem Land und seinen Bürger:innen fremd sind, weil das Paar ausländischer Herkunft ist.

Der namibische Aktivist für die Rechte von Homosexuellen, Wendelinus Hamutenya, der ebenfalls in einer gleichgeschlechtlichen Ehe lebt, zeigte sich begeistert von dem Urteil.

Der ehemalige katholische Messdiener stammt vom Stamm der Aawambo, der Jungen, die verdächtigt werden, schwul zu sein, gewaltsam angreift, indem er ihnen brennende Kohle auf den Hintern streut, um sie in einem mittelalterlichen Versuch zu „korrigieren“.

Hamutenya heiratete seinen Ehepartner, der ebenfalls Namibier ist, vor fünf Jahren in einer niederländisch-reformierten Kirche in Pretoria, Südafrika. Südafrika war 2006 das fünfte Land der Welt und das erste in Afrika, das gleichgeschlechtliche Ehen legalisierte.

„Viele meiner Verwandten betrachteten uns mit anderen Augen, aber jetzt können sie sehen, dass unsere Ehe die gleiche ist wie die von Heterosexuellen“, sagte er.

Gerichtsurteil öffnet Türen für andere illegale Themen

Laut Tjombe wird mit dem Urteil vom Dienstag, das zwar nicht Teil des Urteils war, versehentlich das Sodomiegesetz außer Kraft gesetzt.

Sodomie ist in dem Land ein Straftatbestand, obwohl noch nie jemand wegen eines solchen Verbrechens verurteilt worden ist.

„Wie kann es eine Straftat bleiben, dass seit gestern (Dienstag) zumindest Paare, die in einem anderen Land in der gleichgeschlechtlichen Ehe verheiratet sind, nach Namibia kommen und hier leben können, und diese Ehe nun als Teil der Ehe anerkannt wird? Zu den Dingen, die bei einer Ehe anerkannt werden, gehören die ehelichen Rechte, und dazu gehört natürlich auch der Geschlechtsverkehr.“

„Zumindest seit gestern interpretiere ich das so, dass Sodomie erlaubt ist, zumindest soweit es Menschen betrifft, die in gleichgeschlechtlichen Ehen verheiratet sind“, sagte er.

Ihm zufolge öffnet das Urteil auch Türen für polygame Ehen, die außerhalb des Landes geschlossen werden.

„Das Einwanderungsgesetz sagt einfach ‚Ehepartner*in‘. Sie werden also kommen und sagen, dass das Gesetz im Iran besagt, dass ich bis zu vier Frauen heiraten kann. Die Ehefrauen sind berechtigt, in Namibia zu bleiben“, sagte er.

Die Übersetzung aus dem Englischen wurde von Anita Köbler vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige!