Deshalb: JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.

Es gibt ein Grundrecht auf Suizid und es ist erlaubt, dabei Hilfe (z. B. von Ärzt:innen) in Anspruch zu nehmen! So hat es das Bundesverfassungsgericht am 26.02.2020 entschieden.

Derzeit wird (ärztlich) assistierte Suizidhilfe in Deutschland im Rahmen der Vorgaben des BVerfG praktiziert. Im Jahr 2021 wurde in 346 Fällen Hilfe bei Freitod vermittelt (DGHS) oder organisiert (Dignitas Deutschland und Verein Sterbehilfe).

Die Ausübung dieses Rechts droht jetzt eingeschränkt zu werden durch drei – fraktionsübergreifende – Gesetzentwürfe, die derzeit im Bundestag zur Beratung und Abstimmung vorliegen.

Nicht Politiker:innen, Ärzt:innen oder Psychiater:innen entscheiden darüber, wann jemand sterben möchte und ob er dabei Hilfe in Anspruch nehmen kann, sondern nur der betroffene Mensch selbst!

Viele Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt mit der Hilfe eines Dritten beenden wollen, stoßen bei der Suche nach freitodbegleitenden Ärzten auf Skepsis und Unwissenheit. Oftmals wird von einem juristischen Graubereich gesprochen. Dies ist falsch! Der vorhandene Rechtsrahmen reicht völlig aus, um Suizidhilfe im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2020) sicherzustellen.

Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher – bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter – vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.

Wie das Bundesverfassungsgericht bekräftigte, hat Jeder das Recht auf Beendigung seines Lebens mit freiwilliger Hilfe eines Dritten. Voraussetzung dafür: Die Freiverantwortlichkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches. Auch die Tatherrschaft liegt ausschließlich beim Sterbewilligen.

Ziel muss es sein, harte Suizide zu verhindern und wohlerwogene Freitode zu ermöglichen. Daher lehnen wir jede Form der Einengung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils ab und appellieren an die Politik, diesem im Rahmen einer möglichen Gesetzgebung vollauf gerecht zu werden.

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Anmerkung der Redaktion

Sollten Sie oder ein Mensch in Ihrem Umfeld Suizid-Gedanken haben, suchen Sie bitte sich so schnell wie möglich Hilfe. Schnelle und unkomplizierte Unterstützung erhalten Sie jederzeit kostenlos bei der TelefonSeelsorge, die unter folgenden Telefonnummern erreichbar ist:

Deutschland:

  • Telefonseelsorge: 0800-1110111 (evangelisch) oder 0800-1110222 (katholisch)
  • FraPPE Notfallhotline: 069 – 630 13 113

Liechtenstein:

  • Die Dargebotene Hand: 143

Schweiz:

  • Die Dargebotene Hand: 143
  • Angst- und Panikhilfe: 0848 80 11 09

Österreich:

  • Die Dargebotene Hand: 142