Bei all der stillschweigenden Akzeptanz des Krieges als legalem Vorhaben und all dem Gerede über Möglichkeiten, den Krieg durch die Reform bestimmter Gräueltaten vermeintlich legal zu halten, würde man es kaum vermuten, aber es gibt internationale Verträge, die Kriege und sogar Kriegsdrohung illegal machen, nationale Verfassungen, die Kriege und verschiedene Maßnahmen von Kriegsförderung illegal machen, und Gesetze, die das Töten ohne Ausnahmen für den Einsatz von Raketen oder das Ausmaß des Massakers illegal machen.

Als legal gilt natürlich nicht nur das, was aufgeschrieben wird, sondern auch das, was als legal behandelt wird, was nie als Straftat verfolgt wird. Aber genau darum geht es, die Rechtswidrigkeit des Krieges zu kennen und weiter bekannt zu machen: die Sache voranzubringen, den Krieg als das Verbrechen zu behandeln, das es nach geschriebenem Recht ist. Etwas als Verbrechen zu behandeln, bedeutet mehr als es nur strafrechtlich zu verfolgen. Es mag in einigen Fällen bessere Institutionen als Gerichte geben, um Versöhnung und Wiedergutmachung zu erlangen, aber solche Strategien werden nicht dadurch unterstützt, indem die Vortäuschung der Kriegslegalität, der Kriegsakzeptanz beibehalten wird.

Verträge

Seit 1899 haben sich alle Vertragsparteien des Abkommens über die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten verpflichtet, „ihr Bestes zu geben, um die friedliche Beilegung internationaler Differenzen zu garantieren“. Die Verletzung dieses Vertrages war Anklagepunkt I in der Nürnberger Anklageschrift von 1945 gegen die Nazis. Zu den Vertragsparteien des Abkommens gehören genügend Staaten, um den Krieg tatsächlich abzuschaffen, wenn es befolgt würde.

Seit 1907 sind alle Parteien der Haager Konvention von 1907 verpflichtet, „nach besten Kräften für die friedliche Beilegung internationaler Differenzen zu sorgen“, andere Nationen dringend zu bitten, den Vermittler zu spielen, Vermittlungsangebote anderer Nationen anzunehmen, falls nötig „eine internationale Untersuchungskommission ins Leben zu rufen, um eine Lösung dieser Konflikte durch Aufklärung des Sachverhalts mithilfe einer unparteiischen und gewissenhaften Untersuchung zu begünstigen“ und bei Bedarf das Ständige Gericht in Den Haag zur Schlichtung aufzurufen. Die Verletzung dieses Abkommens war Anklagepunkt II in der Nürnberger Anklageschrift von 1945 gegen die Nazis. Zu den Parteien der Konvention gehören genug Nationen, um den Krieg wirklich abzuschaffen, wenn die Konvention befolgt würde.

Seit 1928 wird von allen Parteien des Kellogg-Briand-Pakts (KBP) gesetzlich verlangt, „den Rückgriff auf Krieg zur Lösung internationaler Kontroversen zu verurteilen und auf ihn als Instrument der nationalen Politik in ihren Beziehungen zueinander zu verzichten“ und „übereinzukommen, dass die Beilegung oder Lösung aller Streitigkeiten oder Konflikte, gleich welcher Art oder welchen Ursprungs, die sich zwischen ihnen ergeben können, niemals anders als durch friedliche Mittel angestrebt werden soll“. Ein Verstoß gegen diesen Vertrag war Anklagepunkt XIII in der Nürnberger Anklageschrift von 1945 gegen die Nazis. Die Sieger wurden nicht in der gleichen Weise angeklagt. Die Anklage dachte sich diese zuvor ungeschriebene Straftat aus:“VERBRECHEN GEGEN DEN FRIEDEN: nämlich die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Führung eines Angriffskrieges oder eines Krieges als Verstoß gegen internationale Verträge, Vereinbarungen oder Zusicherungen, oder die Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Durchführung einer der vorgenannten Punkte“. Diese Neuerung verfestigte das allgemeine Missverständnis des Kellogg-Briand-Pakts als Verbot für einen Angriffskrieg, aber nicht für einen Verteidigungskrieg. Der Kellogg-Briand-Pakt jedoch verbot offensichtlich nicht nur den Angriffskrieg, sondern auch den Verteidigungskrieg – mit anderen Worten, jeden Krieg. Die Vertragsparteien des Pakts umfassen genügend Nationen, um den Krieg wirkungsvoll durch Einhaltung des Paktes zu unterbinden.

Seit 1945 werden alle Parteien der UN-Charta gezwungen, „ihre internationalen Auseinandersetzungen mit friedlichen Mittel auf solche Weise beizulegen, dass der internationale Frieden und die Sicherheit, und das Recht nicht gefährdet sind“ und „in ihren internationalen Beziehungen die Gefährdung oder die Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates zu unterlassen,“ wenn auch mit zusätzlichen Hintertürchen für von den Vereinten Nationen genehmigte Kriege und Kriege zur „Selbstverteidigung“ ( aber niemals für die Androhung von Krieg) – Hintertürchen, die auf keinen der jüngsten Kriege zutreffen, aber Hintertürchen, deren Existenz in den Köpfen die vage Vorstellung erzeugen, Kriege seien gesetzlich zulässig. Der Anspruch auf Frieden und das Verbot von Krieg wurden im Laufe der Jahre in verschiedenen UN-Resolutionen ausgearbeitet, wie in 2625 und 3314. Die Parteien der Charta würden durch deren Einhaltung den Krieg beenden.

Seit 1949 haben alle NATO-Mitglieder einer Neuformulierung des in der UN-Charta verankerten Verbots der Androhung oder Anwendung von Gewalt zugestimmt, selbst wenn sie vereinbaren, sich auf Kriege vorzubereiten und in die von anderen NATO-Mitgliedern geführten Verteidigungskriege einzutreten. Die überwiegende Mehrheit des Waffenhandels und der Rüstungsausgaben der Welt und ein gewaltiger Teil der Kriegsführung werden von NATO-Mitgliedern getätigt.

Seit 1949 ist den Parteien der Vierten Genfer Konvention untersagt, sich auf irgendeine Gewalttätigkeit gegenüber Personen, die nicht aktiv am Krieg beteiligt sind, einzulassen und die Anwendung von „Kollektivstrafen sowie alle Methoden der Einschüchterung oder des Terrorismus“ verboten sind, währenddessen die überwiegende Mehrheit der im Krieg getöteten Personen Nicht-Kämpfer sind. Alle großen Kriegstreiber sind Parteien der Genfer Konvention.

Seit 1970 hat der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen seinen Vertragsparteien vorgeschrieben, „in gutem Glauben Verhandlungen über wirksame Maßnahmen für eine frühzeitige Beendigung des nuklearen Wettrüstens und zur nuklearen Abrüstung fortzuführen, sowie für einen Vertrag über allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und erfolgreicher internationaler Kontrolle“. Zu den Vertragsparteien gehören die fünf größten (jedoch nicht die nächsten vier) Besitzer von Atomwaffen.

Seit 1976 sind die Parteien des Internationalen Abkommens für bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Abkommens für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte an diese Einleitungsworte von Artikel I beider Verträge gebunden: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung.“ Das Wort „alle“ schließt anscheinend nicht nur den Kosovo und die früheren Teile von Jugoslawien, den Südsudan, den Balkan, die Tschechische Republik und die Slowakei mit ein, sondern auch die Krim, Okinawa, Schottland, Diego Garcia, Nagorno Karabagh, die Westsahara, Palästina, Südossetien, Abchasien, Kurdistan, etc. Zu den Parteien der Verträge gehört der größte Teil der Welt.

Derselbe IPBPR fordert, dass „jegliche Propaganda für den Krieg gesetzlich verboten ist.“ (Trotzdem leeren sich die Gefängnisse nicht, um Platz zu machen für die Medienmanager. Tatsächlich werden Whistleblower für die Aufdeckung von Kriegslügen verhaftet.)

Seit 1976 (oder dem Zeitpunkt des Beitritts für jede Partei) hat der Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien (dem China und verschiedene Nationen außerhalb von Südostasien, wie die Vereinigten Staaten, Russland und der Iran beigetreten sind) dies gefordert:

„Die Hohen Vertragsparteien lassen sich in ihren Beziehungen zueinander von folgenden Grundsätzen leiten:

  1. Gegenseitige Achtung der Unabhängigkeit, Souveränität, Gleichheit, territorialen Unversehrtheit und nationalen Identität aller Nationen;
  2. Das Recht eines jeden Staates, seine nationale Existenz frei von äußerer Einmischung, Umsturz oder Zwang zu führen;
  3. Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen;
  4. Beilegung von Differenzen oder Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln;
  5. Verzicht auf Androhung oder Anwendung von Gewalt;
  6. Wirksame Zusammenarbeit untereinander…

„Jede Hohe Vertragspartei soll sich nicht in irgendeiner Weise oder Form an Aktivitäten beteiligen, die eine Bedrohung der politischen und wirtschaftlichen Stabilität, der Souveränität oder der territorialen Integrität einer anderen Hohen Vertragspartei darstellen…

„Die Hohen Vertragsparteien haben die Entschlossenheit und den guten Glauben, das Entstehen von Streitigkeiten zu verhindern. Falls Streitigkeiten über Angelegenheiten auftreten, die sie unmittelbar betreffen, insbesondere Konflikte, die wahrscheinlich den Frieden und die Harmonie in der Region stören, werden sie die Androhung oder Anwendung von Gewalt unterlassen und stets solche Konflikte untereinander durch freundschaftliche Verhandlungen regeln.“

„Zur Beilegung von Streitigkeiten durch regionale Verfahren setzen die Hohen Vertragsparteien als ständiges Gremium einen Hohen Rat ein, der aus einem Vertreter auf Ministerebene jeder der Hohen Vertragsparteien besteht, um von der Existenz von Konflikten oder Umstände Kenntnis zu nehmen, die wahrscheinlich den Frieden und die Harmonie in der Region stören.“

„Für den Fall, dass durch unmittelbare Verhandlungen keine Lösung erzielt wird, nimmt der Hohe Rat von den Streitigkeiten und der Sachlage Kenntnis und schlägt den streitenden Parteien geeignete Mittel zur Beilegung vor, wie gute Dienste, Vermittlung, Untersuchung oder Schlichtung. Der Hohe Rat jedoch darf seine guten Dienste anbieten, oder nach Absprache mit den streitenden Parteien sich selbst als Vermittlungs-, Untersuchungs- oder Schlichtungsausschuss einsetzen. Wenn es für notwendig erachtet wird, soll der Hohe Rat geeignete Maßnahmen befürworten, um eine Verschlechterung des Konflikts und der Sachlage zu verhindern.“

Seit 2014 verlangt der Waffenhandelsvertrag, dass seine Parteien „keine Weitergabe konventioneller Waffen gemäß Artikel 2, Absatz 1 oder von Gütern gemäß Artikel 3 oder Artikel 4 zu genehmigen, wenn sie zum Zeitpunkt der Genehmigung Kenntnis davon haben, dass die Waffen oder Güter zur Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schweren Verstößen gegen die Genfer Konvention von 1949, Anschlägen gegen zivile Objekte oder als solche geschützte Zivilpersonen, oder anderen Kriegsverbrechen im Sinne internationaler Abkommen, deren Vertragspartei sie ist, verwendet werden.“ Mehr als die Hälfte der Länder der Welt sind Parteien.

Seit 2014 sind die über 30 Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft lateinamerikanischer und karibischer Staaten an diese Erklärung einer Friedenszone gebunden:

  1. Lateinamerika und die Karibik als eine Friedenszone gründet sich auf der Achtung der Grundsätze und Regeln des Völkerrechts, einschließlich der internationalen Abkommen, denen die Mitgliedsstaaten beigetreten sind, sowie auf die Grundsätze und Ziele der Charta der Vereinten Nationen;
  2. Unsere dauerhafte Verpflichtung Streitigkeiten mit Hilfe von friedlichen Mitteln zu lösen, mit dem Ziel, die Androhung oder Anwendung von Gewalt in unserer Region für immer zu beseitigen.
  3. Die Verpflichtung der Staaten der Region mit ihrer strengen Auflage, sich weder direkt noch indirekt in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen und die Grundsätze der nationalen Souveränität, der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung der Völker zu beachten;
  4. Die Verpflichtung der Völker Lateinamerikas und der Karibik, die Zusammenarbeit und die freundschaftlichen Beziehungen untereinander und mit anderen Nationen, ungeachtet der Unterschiede ihrer politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systeme und ihrer Entwicklungsstände zu fördern, Toleranz zu üben und miteinander in Frieden als gute Nachbarn zu leben;
  5. Die Verpflichtung der lateinamerikanischen und karibischen Staaten zur vollständigen Achtung des unveräußerlichen Rechts eines jeden Staates, sein politisches, wirtschaftliches, soziales und kulturelles System zu wählen, als wesentliche Voraussetzung dafür, eine friedliche Koexistenz zwischen den Nationen zu garantieren.
  6. Die Förderung einer Friedenskultur in der Region, unter anderem basierend auf den Grundsätzen der Erklärung der Vereinten Nationen über eine Kultur des Friedens;
  7. Die Verpflichtung der Staaten in der Region, sich in ihrem Verhalten an dieser Erklärung zu orientieren;
  8. Die Verpflichtung der Staaten der Region, die nukleare Abrüstung als vorrangiges Ziel weiterhin voranzutreiben und mit einer allgemeinen und vollständigen Abrüstung dazu beizutragen, die Stärkung des Vertrauens unter den Nationen zu fördern.“

Seit 2017 ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH), wo er zuständig ist, in der Lage, das Verbrechen der Aggression zu verfolgen, ein Nachfolger der Nürnberger Transformation des Briand-Kellogg-Pakts. Mehr als die Hälfte der Länder der Welt sind Parteien.

Seit 2021 haben die Parteien des Atomwaffenverbotsvertrags vereinbart, dass

„Jeder Vertragsstaat sich dazu verpflichtet unter keinen Umständen:

a) Kernwaffen oder andere nukleare Sprengkörper zu entwickeln, zu erproben, zu produzieren, zu fertigen, anderweitig zu erwerben, zu besitzen oder zu lagern.
b) Kernwaffen oder andere nukleare Sprengkörper oder die Kontrolle über solche Waffen oder Sprengkörper direkt oder indirekt an einen Empfänger weiterzugeben.
c) Direkt oder indirekt die Weitergabe von Kernwaffen oder anderen nuklearen Sprengkörpern oder die Kontrolle darüber zu erhalten.
d) Kernwaffen oder andere nukleare Sprengkörper einzusetzen oder mit deren Einsatz zu drohen.
e) In irgendeiner Weise jemanden zu unterstützen, zu ermutigen oder ihn zu überreden, sich auf eine Tätigkeit einzulassen, die einem Vertragsstaat durch diesen Vertrag verboten ist.
f) In irgendeiner Weise von jemandem Unterstützung zu suchen oder zu bekommen, um eine Tätigkeit auszuüben, die einem Vertragsstaat durch diesen Vertrag verboten ist.
g) Die Stationierung, Installation und Bereitstellung von Kernwaffen oder anderen nuklearen Sprengkörpern in seinem Hoheitsgebiet oder an einem anderen Ort unter seinem Einflussbereich oder Kontrolle zu gestatten.

Die Zahl der Vertragsparteien nimmt rapide zu.

Verfassungen

Die meisten der bestehenden nationalen Verfassungen können in vollem Umfang unter https://constituteproject.org nachgelesen werden.

Die meisten davon erklären ausdrücklich ihre Unterstützung für Verträge, an denen die Nationen beteiligt sind. Viele unterstützen ausdrücklich die UN-Charta, auch wenn sie ihr ebenfalls widersprechen. Einige europäische Verfassungen beschränken ausdrücklich die nationale Macht aus Rücksicht auf die internationale Rechtsstaatlichkeit. Einige leiten weitere Schritte für den Frieden und gegen den Krieg ein.

Die Verfassung von Costa Rica verbietet zwar nicht den Krieg, stoppt aber die Aufrechterhaltung eines stehenden Militärs: „Die Armee als ständige Einrichtung wird abgeschafft.“ Die Verfassungen der USA und einiger anderer Länder sind so geschrieben als ob, oder zumindest im Einklang mit der Idee, im Kriegsfall zeitweise ein Militär aufgestellt wird, genau wie in Costa Rica, aber ohne die eindeutige Abschaffung eines stehenden Militärs. Normalerweise begrenzen diese Verfassungen den Zeitraum (auf ein Jahr oder zwei Jahre) für den ein Militär finanziert werden kann. In der Regel haben es sich diese Regierungen einfach zur Gewohnheit gemacht, ihre Streitkräfte jedes Jahr aufs Neue zu finanzieren.

Die Verfassung der Philippinen spiegelt den Kellogg-Briand-Pakt wider, indem sie auf „Krieg als Instrument der nationalen Politik“ verzichtet.

Den gleichen Wortlaut findet man in der Verfassung von Japan. In der Präambel heißt es: „Wir, das japanische Volk, haben stellvertretend durch unsere ordnungsgemäß gewählten Vertreter im Nationalparlament beschlossen, für uns und unsere Nachwelt die Früchte friedlicher Zusammenarbeit mit allen Nationen und die Vorteile der Freiheit in diesem Land sicherzustellen, und sind fest entschlossen, dass wir nie wieder durch das Handeln der Regierung von den Schrecken des Krieges heimgesucht werden sollen.“ Und Artikel 9 lautet:“ Aufrichtig strebend nach einem internationalen Frieden auf der Grundlage von Gerechtigkeit und Ordnung, verzichtet das japanische Volk für immer auf den Krieg als souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt als Mittel zur Bereinigung internationaler Streitigkeiten. Zur Verwirklichung des Ziels aus vorhergehendem Absatz werden Land-, See- und Luftstreitkräfte sowie weiteres Kriegspotenzial nicht weiter unterhalten. Das Recht zur Kriegsführung des Staates wird nicht anerkannt.“

Am Ende des zweiten Weltkriegs forderte der langjährige japanische Diplomat und Friedensaktivist und neuer Premierminister Kijuro Shidehara den US-General Douglas MacArthur auf, den Krieg in einer neuen japanischen Verfassung zu verbieten. Im Jahre 1950 forderte die US-Regierung Japan auf, gegen Artikel 9 zu verstoßen und in einen neuen Krieg gegen Nordkorea einzutreten. Japan weigerte sich. Dieselbe Aufforderung und Ablehnung wurde für den Krieg gegen Vietnam wiederholt. Trotz massiver Proteste des japanischen Volkes erlaubte Japan den USA jedoch die Nutzung von Stützpunkten in Japan. Die Aushöhlung von Artikel 9 hatte begonnen. Japan weigerte sich, in den Ersten Golfkrieg einzutreten, lieferte aber symbolische Unterstützung, Auftankschiffe für den Krieg gegen Afghanistan (was eine Frage der Konditionierung des japanischen Volkes für zukünftige Kriegsführung sei, wie der japanische Premierminister öffentlich erklärte). Während des Iraq-Krieges in 2003 hat Japan US Schiffe und Flugzeuge in Japan repariert, obwohl nie erklärt wurde, warum ein Schiff oder Flugzeug, das es vom Iraq nach Japan und wieder zurück schaffen könnte, Reparaturen benötigte. In letzter Zeit führte der japanische Premierminister Shinzo Abe die „Neuinterpretation“ von Artikel 9 so aus, dass sie das Gegenteil von dem bedeutet, was er aussagt. Trotz dieser Neuauslegung ist in Japan eine Bewegung im Gange, den Wortlaut der Verfassung tatsächlich zu ändern, um einen Krieg möglich zu machen.

Die Verfassungen von Deutschland und Italien stammen aus der gleichen Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wie die von Japan. Die von Deutschland beinhaltet dies:

1) Handlungen, die darauf abzielen oder mit der Absicht unternommen werden, die friedlichen Beziehungen zwischen den Nationen zu stören, und besonders die Vorbereitung eines Angriffskrieges, sind verfassungswidrig. Sie werden unter Strafe gestellt.
2) Waffen zur Kriegsführung dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert oder vertrieben werden. Einzelheiten werden durch ein Bundesgesetz geregelt.

Und zusätzlich:

1) Der Bund darf durch Gesetz Hoheitsrechte auf internationale Institutionen übertragen.2) Zur Wahrung des Friedens darf sich der Bund einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit anschließen; dabei wird er jenen Beschränkungen seiner Hoheitsrechte zustimmen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und unter den Nationen der Welt bewirken und sicherstellen.3) Zur Beilegung internationaler Streitigkeiten schließt sich der Bund einem allgemeinen, umfassenden und verbindlichen System der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit an.

Wehrdienstverweigerung steht im Deutschen Grundgesetz

„Niemand darf gegen sein Gewissen gezwungen werden, Militärdienst unter Einsatz von Waffen zu leisten. Einzelheiten werden durch ein Bundesgesetz geregelt.“

Die italienische Verfassung enthält eine bekannte Formulierung: „Italien lehnt den Krieg als Werkzeug der Aggression gegen die Freiheit anderer Völker und als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten ab. Italien stimmt, auf der Grundlage der Gleichheit mit anderen Staaten, den Einschränkungen der Souveränität zu, die für eine Weltordnung unter Wahrung von Frieden und Gerechtigkeit unter den Nationen erforderlich sein können. Italien unterstützt und bestärkt internationale Organisationen bei der Förderung solcher Ziele.

Dies scheint besonders deutlich zu sein, ist aber offenbar so gut wie bedeutungslos, denn in derselben Verfassung heißt es auch,: „Das Parlament hat die Vollmacht, den Kriegszustand zu verkünden und der Regierung die erforderlichen Befugnisse zu übertragen… Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, führt den Vorsitz über den per Gesetz eingeführten Obersten Verteidigungsrat und gibt die von Parlament vereinbarten Kriegserklärungen ab… Die Militärgerichte haben in Kriegszeiten die gesetzlich festgelegte Zuständigkeit. In Friedenszeiten sind sie nur für militärische Straftaten zuständig, die von Angehörigen der Streitkräfte begangen wurden.“ Uns allen sind Politiker bekannt, die etwas als bedeutungslos „verwerfen“ oder „ablehnen“ für das sie hart arbeiten mussten, es zu tolerieren und zu bejahen. Verfassungen können dasselbe bewirken.

Die Formulierung sowohl in der italienischen als auch in der deutschen Verfassung über das Abtreten von Macht an die (unbenannten) Vereinten Nationen ist in den Ohren der USA skandalös, aber nicht einzigartig. Ähnliche Formulierungen finden sich in den Verfassungen von Dänemark, Norwegen, Frankreich und von mehreren anderen europäischen Ländern.

Beim Verlassen von Europa nach Turkmenistan finden wir eine Verfassung vor, die mithilfe von friedlichen Mitteln an den Frieden gebunden ist: „Als vollwertiges Landeskind der Weltgemeinschaft befolgt Turkmenistan in seiner Außenpolitik die Grundsätze der ständigen Neutralität, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Länder, verzichtet auf die Anwendung von Gewalt und die Teilnahme an Truppenverbänden und Bündnissen, fördert friedliche, freundschaftliche und beidseitig nützliche Beziehungen zu den Ländern der Region und zu allen Staaten der Welt.“

Mit Kurs auf den amerikanischen Kontinent finden wir in Ecuador eine Verfassung vor, die zu friedlichem Verhalten durch Ecuador und zu einem Verbot des Militarismus durch jemand anderen in Ecuador verpflichtet ist: „Ecuador ist ein Territorium des Friedens. Die Errichtung von ausländischen Militärbasen oder von ausländischen Anlagen für militärische Zwecke ist nicht erlaubt. Es ist verboten, nationale Militärbasen an ausländische Streit- oder Sicherheitskräfte zu übereignen… es fördert den Frieden und die weltweite Abrüstung; es missbilligt die Entwicklung und den Einsatz von Massenvernichtungswaffen sowie die Errichtung von Stützpunkten oder Einrichtungen für militärische Zwecke durch bestimmte Staaten auf dem Territorium von anderen.“

Neben Ecuador verbieten auch die Verfassungen von Angola, Bolivien, Kap Verde, Litauen, Malta, Nicaragua, Ruanda, der Ukraine und Venezuela ausländische Militärstützpunkte.

In einer Reihe von Verfassungen auf der ganzen Welt wird der Begriff „Neutralität“ verwendet, um auf die Pflicht hinzuweisen, sich aus Kriegen herauszuhalten. In Weißrussland beispielsweise, heißt es in einem Abschnitt der Verfassung, der derzeit gefährdet ist, geändert zu werden, um russische Atomwaffen aufzunehmen: „Die Republik Weißrussland beabsichtigt, ihr Territorium zu einer atomwaffenfreien Zone und den Staat neutral zu machen.“

In der Verfassung von Kambodscha heißt es: „Das Königreich Kambodscha verabschiedet eine Politik der ständigen Neutralität und Blockfreiheit. Das Königreich Kambodscha verfolgt eine Politik der friedlichen Koexistenz mit seinen Nachbarn und mit allen anderen Ländern der Welt… Das Königreich Kambodscha wird keinem Militärbündnis oder Militärpakt beitreten, der mit seiner Neutralitätspolitik unvereinbar ist… Jeder Vertrag und jede Vereinbarung, die mit der Unabhängigkeit, der Souveränität, der territorialen Integrität, der Neutralität und der nationalen Einheit des Königreichs Kambodscha unvereinbar ist, wird aufgehoben… Das Königreich Kambodscha soll ein unabhängiges, souveränes, friedliches, dauerhaft neutrales und bündnisfreies Land sein.“

Malta: „Malta ist ein neutraler Staat, der aktiv Frieden, Sicherheit und sozialen Fortschritt unter allen Nationen anstrebt, indem er an einer Politik der Blockfreiheit festhält und sich weigert, an einem Militärbündnis beteiligt zu sein.“

Moldawien: „Die Republik Moldawien verkündet ihre ständige Neutralität.“

Schweiz: „Die Schweiz trifft Maßnahmen zur Absicherung der äußeren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.“

Turkmenistan: „Die Vereinten Nationen mittels der Resolutionen der Generalversammlung ‚ Ständige Neutralität Turkmenistans‘ vom 12. Dezember 1995 und 3. Juni 2015: würdigt und unterstützt den proklamierten Status der ständigen Neutralität Turkmenistan; appelliert an die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, diesen Status Turkmenistans zu respektieren und zu unterstützen, und ebenfalls seine Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität zu achten… Die ständige Neutralität Turkmenistans soll die Grundlage seiner Landes- und Außenpolitik sein…“

Andere Länder, wie Irland, haben eine Tradition der erklärten und unvollständigen Neutralität und Bürgerkampagnen zur Aufnahme der Neutralität in die Verfassungen.

Die Verfassungen einer Reihe von Staaten geben vor, Krieg zuzulassen, obwohl sie sich zur Einhaltung der von ihren Regierungen ratifizierten Verträge bekennen, verlangen aber, dass jeder Krieg eine Antwort ist auf „Aggression“ oder auf „tatsächliche oder drohende Aggression“. In einigen Fällen erlauben diese Verfassungen nur einen „Verteidigungskrieg“ oder sie verbieten „Angriffskriege“ oder „Eroberungskriege“. Dazu zählt man die Verfassungen von Algerien, Bahrain, Brasilien, Frankreich, Südkorea, Kuwait, Lettland, Litauen, Qatar und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Zu den Verfassungen, die einen Angriffskrieg durch die Kolonialmächte verbieten, aber ihre Nation zur Unterstützung von „nationalen Befreiungskriegen“ verpflichten, gehören die von Bangladesch und Kuba.

Andere Verfassungen fordern, dass ein Krieg eine Antwort ist auf eine „Aggression“ oder auf eine „tatsächliche oder drohende Aggression“ oder eine “ Verpflichtung zur gemeinsamen Verteidigung“ ist (wie die Verpflichtung von NATO-Mitgliedern, sich an Kriegen mit anderen NATO Mitgliedern zu beteiligen). Zu diesen Verfassungen gehören die von Albanien, China, Tschechien, Polen und Usbekistan.

Die Verfassung von Haiti fordert für einen Krieg, dass alle Schlichtungsversuche gescheitert sind.

In einigen Verfassungen von Staaten ohne oder fast ohne stehendes Militär, und ohne aktuelle Kriege, ist von Krieg und Frieden überhaupt nicht die Rede: Island, Monaco, Nauru. In der Verfassung von Andorra wird lediglich der Wunsch nach Frieden erwähnt, nicht anders als das was man in den Verfassungen von einigen der größten Kriegstreiber finden kann.

Während viele Regierungen der Welt Vertragsparteien von Atomwaffenverboten sind, verbieten einige auch Atomwaffen in ihren Verfassungen: Weißrussland, Bolivien, Kambodscha, Kolumbien, Kuba, Dominikanische Republik, Ecuador, Irak, Litauen, Nicaragua, Palau, Paraguay, Philippinen und Venezuela. Die Verfassung von Mozambique unterstützt die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone.

Chile ist dabei seine Verfassung neu zu schreiben und einige Chilenen bemühen sich um die Aufnahme eines Kriegsverbots.

Viele Verfassungen enthalten vage Hinweise auf Frieden, aber ausdrückliche Kriegsakzeptanz. Einige, wie die der Ukraine, verbieten sogar politische Parteien, die den Krieg vorantreiben (ein Verbot, das offensichtlich nicht aufrechterhalten wird).

In der Verfassung von Bangladesch können wir beides lesen:

„Der Staat stützt seine internationalen Beziehungen auf die Grundsätze des Respekts der nationalen Souveränität und Gleichheit, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder, der friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten sowie Achtung des Völkerrechts und der in der Charta der Vereinten Nationen formulierten Richtlinien und strebt auf der Grundlage dieser Richtlinien – a. den Verzicht auf die Anwendung von Gewalt in internationalen Beziehungen und die allgemeine und vollständige Abrüstung an.“

Und dies: „Es soll kein Krieg erklärt werden und die Republik soll sich an keinem Krieg beteiligen, außer mit der Zustimmung des Parlaments.“

Zahlreiche Verfassungen erheben den Anspruch, einen Krieg auch ohne die oben genannten Beschränkungen zuzulassen (dass es sich um einen Verteidigungskrieg handelt oder dass er das Ergebnis einer Vertragsverpflichtung ist (wenn auch eine Vertragsverletzung)). Jede davon gibt an, welche Dienststelle oder welches Gremium den Krieg auslösen muss. Bei einigen ist es etwas schwieriger, Kriege zu beginnen als bei anderen. Bei keiner von ihnen ist eine öffentliche Abstimmung erforderlich. In Australien war es untersagt, Angehörige des Militärs ins Ausland zu schicken, „es sein denn, sie erklären sich freiwillig dazu bereit.“ Soweit ich weiß, tun das nicht einmal mehr die Länder, die am lautesten darüber triumphieren, für die Demokratie zu kämpfen. Einige der Länder, die sogar Angriffskriege zulassen, beschränken ihre Genehmigung auf Verteidigungskriege, wenn eine bestimmte Partei (z.B. ein Präsident anstatt eines Parlaments) den Krieg auslöst. Verfassungen mit Kriegssanktionierungen gehören zu diesen Ländern: Afghanistan, Angola, Argentinien, Armenien, Österreich, Aserbaidschan, Belgien, Benin, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Kambodscha, Kap Verde, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Chile, Kolumbien, DRC, Kongo, Costa Rica, Elfenbeinküste, Kroatien, Zypern, Dänemark, Dschibuti, Ägypten, El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Estland, Äthiopien, Finnland, Gabun, Gambia, Griechenland, Guatemala, Guinea-Bissau, Honduras, Ungarn, Indonesien, Iran, Irak, Irland, Israel, Italien, Jordanien, Kasachstan, Kenia, Nordkorea, Kirgisistan, Laos, Libanon, Liberia, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malawi, Mauretanien, Mexiko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Marokko, Mosambik, Myanmar, Niederlande, Niger, Nigeria, Nordmazedonien, Oman, Panama, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Ruanda, Sao Tome und Principe, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia, Südsudan, Spanien, Sri Lanka, Sudan, Surinam, Schweden, Syrien, Taiwan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Tunesien, Türkei, Uganda, Ukraine, Vereinigte Staaten, Uruguay, Venezuela, Vietnam, Sambia und Simbabwe.

Gesetze

Wie in vielen Verträgen gefordert, haben die Nationen viele der Verträge, denen sie beigetreten sind, in die nationalen Rechtsvorschriften mit einbezogen. Aber es gibt andere, nicht auf Verträgen basierende Gesetze, die für den Krieg maßgeblich sein können, insbesondere Gesetze gegen Mord. Ein Juraprofessor sagte einmal vor dem US-Kongress, dass es ein Tötungsdelikt wäre, jemanden in einem fremden Land mit einer Rakete in die Luft zu sprengen, es sein denn, es war Teil eines Krieges, in welchem Fall es völlig legal sei. Niemand hat gefragt, was den Krieg legal machen würde. Die Professorin gab daraufhin zu, dass sie nicht wisse, ob es sich bei solchen Handlungen um Mord handle oder ob sie vollkommen akzeptabel seien, weil die Antwort auf die Frage, ob sie Teil eines Krieges seien, in einem geheimen Vermerk des damaligen Präsidenten Barack Obama verborgen sei. Niemand hat gefragt, warum es von Bedeutung ist, ob etwas Teil eines Krieges ist oder nicht, wenn niemand, der die Tat beobachtet, womöglich feststellen kann, ob es sich um Kriegsführung handelt oder nicht. Aber nehmen wir aus Gründen der Beweisführung an, dass jemand definiert hat, was ein Krieg ist, und es völlig offenkundig und unstrittig machte, welche Handlungen zu einem Krieg gehören und welche nicht. Bleibt da nicht die Frage, warum Mord nicht weiterhin als Verbrechen gelten sollte? Es besteht allgemeines Einvernehmen darüber, dass Folter weiterhin ein Verbrechen ist, wenn sie Teil eines Krieges ist, und dass zahllose andere Teile von Kriegen ihren kriminellen Status behalten. Die Genfer Konventionen schafft Dutzende von Verbrechen als ungewöhnliche Vorkommnisse in Kriegen. Alle Arten von Missbrauch von Personen, von Eigentum und der Umwelt bleiben zumindest manchmal Verbrechen, auch wenn sie als Bestandteile von Kriegen gelten. Einige Handlungen, die außerhalb von Kriegen erlaubt sind, wie der Einsatz von Tränengas, werden zu Verbrechen, wenn sie Teil von Kriegen sind. Kriege sind kein allgemeiner Freibrief für die Begehung von Verbrechen. Warum müssen wir akzeptieren, dass Mord eine Ausnahme ist? Die Gesetze gegen Mord in allen Ländern der Welt sehen keine Ausnahme für Kriege vor. Opfer in Pakistan haben versucht, die Morde durch US-Drohnen als Morde zu verfolgen. Es wurde kein stichhaltiges juristisches Argument vorgebracht, warum sie das nicht tun sollten.

Gesetze können auch Alternativen zum Krieg bieten. Litauen hat einen Plan für den zivilen Massenwiderstand gegen eine mögliche ausländische Besetzung entwickelt. Das ist eine Idee, die weiterentwickelt und verbreitet werden könnte.

Die Übersetzung aus dem Englischen wurde von Doris Fischer vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige! 

Der Originalartikel kann hier besucht werden