Der Drahtzieher der Cum-Ex-Geschäfte, Hanno Berger, sitzt in Untersuchungshaft. Vorwurf in der BRD: kriminelle Steuerhinterziehung.

Jacob Zgraggen für die Online Zeitung INFOsperber

Red. Der Autor ist Wirtschaftsanwalt und Verwaltungsrat bei diversen KMU. Er erklärt hier, wie einfach die Steuerzahlenden mit krummen Börsengeschäften betrogen wurden.

Der deutsche Bundesgerichtshof geht von krimineller Steuerhinterziehung aus. Die Straftaten wurden im Börsenhandel begangen. Das sei vorerst erklärt:

Vor Auszahlung ihrer meist jährlichen Dividenden werden börsenkotierte Aktien «cum», also «mit» Dividende gehandelt. Nach Auszahlung der Dividende werden Aktientransaktionen als «ex» bezeichnet, also «ohne». Deshalb ist der Börsenkurs nach der Dividendenauszahlung in aller Regel tiefer als vorher.

Cum-Ex: Das Diebesgut wird aufgeteilt

Die von einer börsenkotieren Gesellschaft automatisch abgezogene und dem Fiskus überwiesene Quellensteuer kann nicht in allen Fällen zurückgefordert werden. In der Schweiz geht es um die Verrechnungssteuer, in Deutschland um die Kapitalertragssteuer. Die Frage der Rückforderung ist abhängig vom nationalen Recht und vom riesigen, durchaus nicht durchsichtigen Netz von Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) zwischen den Staaten. DBA tragen zum internationalen Steuergewirr bei.

Einfaches Beispiel eines Steuermissbrauchs mit einem Cum-Ex-Geschäft: Wenn ein ausländischer Aktionär einer schweizerischen börsenkotierten Gesellschaft einen Tag vor dem Ex-Datum seiner Schweizer Bank die Aktien verkauft, und am Ex-Tag in Absprache wieder zurückkauft, liegt ein solcher Fall vor. Den dem Fiskus entgangenen Betrag teilen sich die zwei beteiligten Parteien oft wie zwei Diebe, die unter sich das Diebesgut aufteilen. Diese Untugend wird seit den neunziger Jahren praktiziert.

Vom Einzelgeschäft zum Massengeschäft

Nach der Finanzkrise von 2008 wurde dieses einfache «Geschäftsmuster» zu einem erspriesslichen und ausgeklügelten Massengeschäft entwickelt. Die Banken suchten damals neue Ertragsquellen. Mehr als tausend Anwälten, Bankern, Brokern, Investoren und Beratern sollen allein in Deutschland Strafrechtsverfahren bevorstehen. Planmässig sollen diese den deutschen Staat wie eine Weihnachtsgans ausgenommen haben.

Laut Schätzungen haben betrügerische und raffinierte Cum-Ex-Geschäfte den jeweiligen Fiskus insgesamt Milliarden gekostet. Allein dem deutschen Staat sind über zehn Milliarden Euro entgangen. Nur bei den internationalen Mehrwertsteuer-Betrügereien dürften die Beträge noch höher sein.

Strafbare Steuerhinterziehung?

Der deutsche Bundesgerichtshof hat am 28. Juli 2021 ein wegweisendes Urteil zu Cum-Ex- Geschäften gefällt. Zum ersten Mal hat der Gerichtshof zwischen 2007 und 2011 abgeschlossene Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung beurteilt. Die Richter bestätigten ein Urteil des Landgerichts Bonn aus dem Jahr 2000.

Angeklagt sind zwei britische Investmentbanker. Eine zentrale Rolle spielt das Hamburger Bankhaus M.M. Warburg. Dieses hat falsche Steuerbescheinigungen ausgestellt und damit ungerechtfertigten Rückforderungen Tür und Tor geöffnet. Bei dieser Bank hat der deutsche Staat bereits rund 177 Mio. Euro eingezogen. Falsche Erklärungen von Banken, oft kombiniert mit Leerverkäufen von Aktien und abgesprochen mit Kunden, machten die Cum-Ex-Betrügereien erst möglich. Es wird nun eine Prozesswelle über Deutschland rollen, wie es sie bisher nicht gegeben hat. Der Staat wird sich warm anziehen müssen; er steht den besten Anwälten und finanzstarken Banken gegenüber, die mit allen Mitteln versuchen werden, die Geschäfte verjähren zu lassen. Im Jahr 2020 wurde in Deutschland die Verjährung für Cum-Ex-Geschäfte nachträglich verlängert, was rechtsstaatlich allerdings problematisch ist. In der Schweiz scheinen keine Strafverfahren hängig zu sein.

Kunden der Bank J. Safra Sarasin gewannen Zivilprozesse, weil ihnen diese Bank Anteile des Luxemburger Anlagefonds Sheridan verkaufte, dessen effektiver Zweck einzig darin lag, Quellensteuern in vielen Ländern unrechtmässig zurückzufordern. Kein Ruhmesblatt für das Finanzwesen.

Ramponierter Ruf der Finanzwelt

Der Cum-Ex-Skandal beschädigt den Ruf der Banken. Die Berufung auf Steuerlücken tönt hohl. Die Schlaumeier übersehen: Wer die gleiche Forderung zweimal geltend macht, wohlwissend, dass die Gegenseite dies nicht realisiert, handelt nicht wie ein ehrbarer Kaufmann. Wer darüber hinaus sogar ein raffiniertes Geschäftsmodell entwickelt, um Vater Staat übers Ohr zu hauen, gehört erst recht nicht zu einer ehrbaren Zunft.

Die einflussreiche internationale Anwaltskanzlei Freshfield ist tief im Dividendenskandal verstrickt. Ihr Steuerchef hat die Rezepte für die kriminellen Steuerdeals entworfen und massentauglich gemacht. Internationale Anwaltsfirmen sind heute Geldmaschinen. Freshfield berät z.B. Siemens, das britische Verteidigungsministerium und die Regierung von Chile. Man kann sie als heimliche Strippenzieher der Weltwirtschaft bezeichnen. Hanno Berger gilt ebenfalls als geistiger Vater des Cum-Ex-Massengeschäftes. Früher war er Finanzbeamter, er kennt die Steuer- und die Finanzwelt aus dem Effeff. Er wird sich der Auslieferung nach Deutschland mit allen Mitteln widersetzen.

Leider kommen Skandale bei Banken nur allzu häufig vor. Weitere Fälle sind im Kryptobereich zu erwarten. Warum fordert die Finanzwelt den Gesetzgeber immer zuerst mit Skandalen heraus? Sie zwingt den Staat damit, ein Gesetz nach dem anderen zu erlassen. Gesetze sind viel zu weitmaschig. Fusst das Verhalten im Geschäftsverkehr nicht auf simplem und einfachem Anstand, werden sich Skandale weiter häufen.

Bereits im letzten Dezember geriet die Hoffnung der Krypto-Anhänger auf Fortsetzung ihrer Geldwäsche-Bonanza ins Wanken. Die US-Strafbehörden erwachen, die Wertschriftenbehörde scheint das Heft in die Hand zu nehmen. Gehandelte Krypto-Werte sollen in die Wertpapiergesetzgebung integriert werden. Der US-Sheriff übernimmt das Kommando. Auch die chinesische Regierung hat die Schraube angezogen.

Die Abzockerei geht weiter – trotz Minder- Abstimmung

Die Schere zwischen Arm und Reich war weltweit noch nie so weit offen. Da könnte man sagen: Ja und, was soll’s? Aber leider steht die Finanzwelt im Verbund mit Kräften, die aus reiner Geldgier gezielt und planmässig den Fiskus hintergehen, was nicht nur die Klimajugend auf die Palmen treiben sollte. Es geht nicht darum, ob ein Land ein paar «Fränkli» mehr oder weniger im Staatssäckel hat, sondern um planmässiges unanständiges Verhalten.

In der Finanzwelt hat sich in den letzten Jahren, wie ein enger Kenner behauptet, unanständiges Verhalten «systemisch» eingenistet. Das heisst, es wird als solches nicht einmal erkannt und wahrgenommen. Dieses Verhalten beschränkt sich nicht nur auf die Finanzwelt. Social Media, Big Tech, auch unser Bundesparlament scheinen in einer Sackgasse zu stehen. Sonst wären die Absichten von Ständerat Thomas Minder mit seiner erfolgreichen Volksinitiative gegen «Abzockerei» nicht ins Gegenteil verkehrt worden. Die »Abzockerei» geht fröhlich weiter.

Damit kommen wir zurück auf Hanno Berger. Er behauptet, im liberalen Rechtsstaat sei alles erlaubt, was nicht verboten ist. Der Bürger müsse nicht in vorauseilendem Gehorsam antizipieren, was der Gesetzgeber hätte regeln sollen.

Mit dieser extremen These macht Berger den Liberalismus zum Komplizen jeglichen unanständigen Verhaltens. Vorschriften und Gesetze können nicht alle Fälle unanständigen Verhaltens abdecken. Das schweizerische Zivilgesetzbuch weist auf den Grundsatz von Treu und Glauben hin. Dieser Grundsatz bedarf einer moralischen Richtschnur.

Kompliziertes und lückenhaftes Steuerrecht

In einem Punkt hat Hanno Berger recht: Die Steuersysteme sind weltweit kompliziert und haben zu viele Schlupflöcher. Sie öffnen Tür und Tor für Betrügereien aller Art. Unser Steuersystem muss dramatisch vereinfacht werden.

Die vorgeschlagene Mikrosteuer auf dem Zahlungsverkehr würde mithelfen, das undurchsichtige Steuerwirrwarr auszumisten. Das bestehende System ist eine Einladung, planmässig Steuern zu umgehen. Das grosse Potential der Mikrosteuer – auch weltweit – wird erlauben, Steuern abzuschaffen und damit einen Boost zugunsten der wichtigen realen Wirtschaft auslösen. Diese bestimmt die Qualität unseres Lebens.
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Dieser Beitrag erschien erstmals auf Journal21.ch.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Jacob Zgraggen war 1981-1993 Geschäftsleitungsmitglied bei der Bank Julius Bär. Seit 1994 ist er selbständiger Wirtschaftsanwalt und Verwaltungsrat bei diversen KMU. Zgraggen ist auch Mitglied des Initiativkomitees zur Einführung einer «Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr».