Am letzten Dienstag wurden zwei Aktivist*innen aus Stendal und Flensburg vom Amtsgericht Bonn zu einem Bußgeld von 500€ bzw. 200€ verurteilt. Im Rahmen der Gewaltfreien Aktion GÜZ abschaffen betraten sie im vergangenen Sommer das Gefechtsübungszentrum (GÜZ) Altmark, um den Übungsbetrieb zu stören.

Vor dem Gericht protestierten im Rahmen einer Mahnwache mit Corona- Abstand 20 Bonner*innen und Antimilitarist*innen, die für den Prozess aus dem ganzen Bundesgebiet angereist waren, gegen die Kriegsübungen der Bundeswehr und die Verhängung von Bußgeldern für Aktivist*innen.

Malte Fröhlich, Spielplatzbauer, erklärt in seinem Plädoyer:

„Militärischen Schutz lehne ich für mich selbst ab, weil ich militärischer Abschreckung misstraue und ich sozialer Verteidigung erheblich mehr Kraft zutraue. Mir steht es aber nicht zu, auch allen anderen Menschen die Fiktion von Sicherheit durch Militär zu verweigern. Was ich aber erwarte ist, dass alle diejenigen, die militärischen Schutz für sich in Anspruch nehmen möchten, sehr genau darauf achten, dass der von ihnen gewünschte Schutz nicht zur Bedrohung für andere Menschen wird, die uns nichts getan haben. Die Bundeswehr muß auf den Boden des Rechts zurückgebracht werden, bis dahin ist das Betreten der Kriegsvorbereitungsflächen in der Colbitz-Letzlinger Heide ein notwendiges, ja unverzichtbares Mittel.“

In dem gemeinsam geführten Prozess beschrieb sich die Angeklagte Clara Tempel:

„Ich bin eine junge Frau, aufgewachsen in einem Land, das sich und der Welt einmal ein Versprechen gegeben hat: „Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, sind verfassungswidrig“.

Jemand hat mal gesagt:

„Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen“. Warum wird dann Tag für Tag auf deutschem Boden für den Krieg geübt?“

Sie begründete ihr Handeln:

„Ich kann nicht einfach zusehen, wenn sich tagtäglich Soldat*innen darauf vorbereiten, anderen Menschen das Leben zu nehmen. Wenn immer weiter eine Abschreckungs- und Bedrohungsmaschinerie aufgebaut wird, die Angst statt Entspannung schafft. Wenn so viel Geld in das Töten investiert wird, anstatt in das Leben.“

Richter Fitzke trug mit ehrlichen Fragen an die Beschuldigten dazu bei, dass ein ernsthafter Diskurs über die Rolle der Bundeswehr in der Bundesrepublik auflebte, wie es selten in Anti-Kriegs-Prozessen bisher erlebbar war. Trotzdem verurteilte er die Beschuldigten.

Beide Aktivist*innen werden auch in diesem Jahr wieder den Truppenübungsplatz betreten, weil das Unrecht, das von dort immer noch ausgeht, noch nicht gebannt ist.

Für die Besetzung des Truppenübungsplatzes Altmark im August 2019 bekamen in den vergangenen Monaten 25 Aktivist*innen Bußgeldbescheide in Höhe von 200 bis 500 Euro. Die Prozessreihe wird am 14.9. und 20.10.20 fortgeführt. Erwartet werden insgesamt 15 Prozesstermine im Zusammenhang mit der Besetzung aus 2019.

Pressemitteilung von „Gewaltfreie Aktion GÜZ abschaffen“ vom 08.09.2020