Der Kabarettist Joesi Prokopetz sowie auch der Humanistische Verband Österreich unterstützen die neue Initiative für Suizidhilfe der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL).

„Ich will das letzte Stamperl selbst austrinken“, sagt der Kabarettist Joesi Prokopetz in einem aufsehenerregendem Video: „Ich möchte mein Kreuz abwerfen können, wann immer ich will.“ Als Atheist hat er mit seinem Sohn eine Vereinbarung zur Unterstützung eines würdevollen Tods getroffen, falls die Notwendigkeit gegeben sein sollte. Er unterstützt die Forderung nach einer Gesetzesänderung nach deutschem Vorbild. Dort wurde soeben auch die gewerbsmäßige Suizidhilfe erlaubt.

Für eine Gesetzesänderung setzt sich auch die neu gegründete Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende ein. Sie möchte das Thema Freitod enttabuisieren. Nun hat sich auch der Humanistische Verband Österreich (HVÖ) dieser Forderung angeschlossen. „Der HVÖ verfolgt seit Jahrzehnten schon das Ziel, dass das Selbstbestimmungsrecht auf den eigenen Tod respektiert wird“, sagt Gerhard Engelmayer, Präsident des HVÖ. Man werde nun die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende unterstützen und auf ein ähnliches Urteil in Österreich hinarbeiten.

„Der Staat hat auf Betreiben der Kirche viel zu lange am Sterbebett mitbestimmt. Dass es kompetente und organisierte Hilfe für Menschen geben muss, die sich aufgrund schwerer Krankheit oder hohen Alters nachhaltig und ernsthaft entschlossen haben, aus dem Leben zu scheiden, liegt auf der Hand.“ Natürlich müssen für die Suizidhilfe klare Regeln und ein Katalog von Sorgfaltskriterien eingehalten werden. Besorgte Zukunftsvisionen oder Angstparolen sind aufgrund der langjährigen positiven Erfahrungen mit diesem Thema in anderen Ländern Europas sowie in den USA nicht angebracht. Aktuell beschäftigt sich der Österreichische Verfassungsgerichtshof in seiner Juni-Session mit entsprechenden Anträgen.

 

Ziele des HVÖ für die Neuregelung der Suizidhilfe in Österreich:

  • Das Selbstbestimmungsrecht zum eigenen Tod respektieren und gewährleisten.
  • Mehr Optionen schaffen am Lebensende für einen würdevollen Tod.
  • Voraussetzungen und Regeln für die Hilfe zum Freitod bestimmen.
  • Betroffene vor einsamen sowie brutalen Selbsttötungen schützen.
  • Unüberlegte, spontane und voreilige Suizidversuche verhindern.
  • Rechtliche Unsicherheiten für alle, die humane Hilfe zum Suizid leisten, ausräumen.
  • Für Ärzt*innen klarstellen, dass und wie sie Hilfe zum Suizid leisten dürfen, und entsprechende Sorgfaltskriterien formulieren.

Der Originalartikel kann hier besucht werden