Zahlreiche Kantone (so insbesondere BS, BL, GE) haben Personen aus der Administrativhaft entlassen, da die Ausschaffung während der Covid-19 Pandemie nicht absehbar ist. Die Absehbarkeit der Ausschaffung ist eine zwingende Voraussetzung für die Anordnung bzw. das Andauern der Administrativhaft. Offensichtlich sind Ausschaffungen aufgrund der ausgefallenen Flüge faktisch innert absehbarer Zeit nicht möglich. Die Zürcher Sicherheitsdirektion – teils gestützt vom Zürcher Zwangsmassnahme- und Verwaltungsgericht – erachtete die Ausschaffungen trotzdem als absehbar und verweigerte daher die Entlassung zahlreicher Personen.

Das Bundesgericht hat die Zürcher Praxis nun korrigiert: Bei zwei von AsyLex erhobenen Beschwerden ordnete das Bundesgericht die sofortige Haftentlassung an und qualifizierte die Haft als rechtswidrig. Das Bundesgericht folgte der Argumentation von AsyLex, dass das weitere Andauern der Haft unzulässig ist, da eine Ausschaffung während der Covid-19 Pandemie schlicht nicht absehbar ist.
AsyLex ist erfreut über die höchstrichterliche Rechtsprechung. Gleichzeitig sind wir aber auch besorgt darüber, dass die kantonale Praxis in derart eklatanter Weise dem geltenden Recht widerspricht und erst ein Weiterzug ans Bundesgericht dazu führte, dass die betroffenen Klienten aus der unzulässig fortdauernden Haft entlassen wurden. Es ist von der Zürcher Sicherheitsdirektion zu erwarten, dass umgehend sämtliche Personen aus der Administrativhaft entlassen werden. Dasselbe gilt für alle anderen Kantone, welche trotz Covid-19 Pandemie weiterhin Personen im Rahmen der nun vom Bundesgericht als unrechtmässig qualifizierten Administrativhaft inhaftieren. Eine andere Praxis kann nach der neuesten bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht mehr vertreten werden.

Hintergrund:
Administrativhaft (Ausschaffungshaft, Vorbereitungshaft, Durchsetzungshaft) wird angeordnet, wenn sich eine Person ohne gültigen Aufenthaltstitel in der Schweiz aufhält und weitere Bedingungen gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz erfüllt sind. Die Haft ist nicht zu verwechseln mit dem Strafvollzug oder Untersuchungshaft, wo (potenzielle) Straftäter inhaftiert werden. Im Rahmen der Administrativhaft können auch Personen, welche sich stets wohlverhielten, bis zu 18 Monate inhaftiert werden, und dies regelmässig ohne anwaltliche Vertretung vor Gericht.

Das Detention Team von AsyLex vertritt Menschen in Administrativhaft vor Gerichten und Behörden. Das Detention Team arbeitet in erster Linie in Zürich, betreut aber auch Fälle in zahlreichen anderen Kantonen.