Amnesty International und Solidarité sans frontières haben heute Mittag die Petition «Solidarität ist kein Verbrechen» übergeben. Fast 30’000 Menschen und 200 Anwälte und Anwältinnen («Déclaration des avocat·e·s de Suisse sur le délit de solidarité») haben diese unterzeichnet und fordern eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, damit solidarisches Handeln nicht länger kriminalisiert wird.

Im Jahr 2018 wurden 972 Personen wegen Verstosses gegen Artikel 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) verurteilt. Allerdings handelte es sich in nur in 32 Fällen tatsächlich um Schlepper. Die überwiegende Mehrheit der Urteile betraf Personen, die solidarisch oder zumindest ohne finanziellen Nutzen handelten. In der Schweiz wird strafrechtlich verfolgt, wer Menschen in Not hilft, die nicht über die notwendigen Papiere verfügen. Dies auch, wenn die Hilfe uneigennützig und aus reinem Mitgefühl erfolgt. Deshalb fordert Amnesty Schweiz eine Revision des Artikels 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes, damit Menschen, die selbstlos helfen, nicht mehr strafrechtlich belangt werden können.

«Es ist höchste Zeit, dass Personen, die sich für Menschen in Not einsetzen, für ihre Menschlichkeit nicht mehr bestraft werden. Man muss helfen können, ohne zuvor den Ausweis der hilfsbedürftigen Person zu kontrollieren», sagt Reto Rufer von Amnesty International.

Mit ihrer rigiden Gesetzgebung ist die Schweiz zunehmend ein Sonderfall

Neben Frankreich sehen die Gesetze in Deutschland, Italien, Österreich, in den Niederlanden, in Luxemburg, Schweden, Portugal, Tschechien, Polen, Rumänien, Bulgarien sowie auf Malta und Zypern eine Strafbefreiung vor, wenn die Beihilfe zu illegalem Aufenthalt aus humanitären Gründen erfolgt. Eine Bestrafung erfolgt nur dann, wenn die «Hilfe» profitorientiert ist. In Irland ist die Beihilfe zu illegalem Aufenthalt überhaupt nicht strafbar. Auch in der Schweiz war bis 2008 die Beihilfe zur illegalen Einreise nicht strafbar, wenn sie «aus achtenswerten Beweggründen» erfolgte.

«’Liberté et Fraternité’: Für den französischen Verfassungsrat ist klar, dass straffrei bleiben muss, wer Asylsuchenden und «Sans Papiers» Verpflegung, Unterkunft oder medizinische Versorgung gewährt, ohne dafür eine Gegenleistung zu verlangen. Es ist an der Zeit, dass auch die Schweiz diesen Schritt macht: Stopp der Kriminalisierung von Solidarität», erklärt Reto Rufer.

Das internationale Recht verpflichtet die Schweiz keineswegs dazu, den Straftatbestand der Beihilfe zu rechtswidriger Ein- oder Ausreise oder zum rechtswidrigen Aufenthalt derart allgemein auszulegen: Der Kampf der Uno gegen die Schlepperei hat nur Tatbestände im Visier, bei denen ein finanzieller oder sonstiger materieller Vorteil im Spiel ist. Die einschlägige EU-Richtlinie – die für die Schweiz als Mitglied des Schengen/Dublin-Raums verbindlich ist – räumt den Mitgliedsstaaten explizit dieses Recht ein.

«Amnesty International fordert das neue Parlament auf, der parlamentarischen Initiative Mazzone zuzustimmen, damit die Schweiz die Grundsätze von Freiheit und Brüderlichkeit lebt, statt Solidarität zu kriminalisieren», so Reto Rufer.

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