Am 28. Dezember 2016 erhielt die Regierung von Ecuador eine gemeinsame Mitteilung von einigen Mandatsträgern der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, die tendenziöse Behauptungen und Aussagen enthielt, welche die Situation in der Provinz Morona Santiago verfälscht wiedergeben.

Zugleich wird eine Informationsanfrage an den ecuadorianichen Staat mit einer Frist von 60 Tagen gestellt, um zusätzliche Gesichtspunkte einzuholen, die eine objektive und unparteiische Meinungsbildung erlauben.

Dessenungeachtet veröffentlichen die erwähnten Mandatsträger am 30. Dezember 2016 – kaum zwei Tage später – eine Mitteilung, die gegen die bestehenden Normen verstößt und dies in völliger Missachtung der dem ecuadorianischen Staat zugestandenen Frist.

Die Regierung von Ecuador weist die Vorgehensweise der Sonderberichterstatter kategorisch zurück, die abermals gegen den Verhaltenskodex der Mandatsträger verstoßen, welcher 2007 vom Menschenrechtsrat und 2008 im Verfahrenshandbuch der Sonderberichterstattung des Menschenrechtsrats angenommen wurde, indem sie nicht bestätigte Informationen veröffentlichten, welche die Prinzipien der Unparteilichkeit und Objektivität missachteten. Vor diesem Hintergrund verstoßen die Sonderberichterstatter gegen die Artikel 6 a und b, 7, 8, 9 und 12 des Verhaltenskodex für Mandatsträger der Sonderberichterstattung des Menschenrechtsrats.

Ebenso weist der Staat Ecuador die tendenziöse Sprache zurück, mit welcher auf die Verwaltungssituation der Körperschaft Acción Ecológica abgestellt wird, und auf die Manipulation der Information, welche dem Zweck dient, die ecuadorianische Regierung politisch zu schwächen.

Die Behauptungen, dass die „Regierung von Ecuador Organisationen systematisch auflöst“, dass eine „Strategie zum Behindern der Zivilgesellschaft“ entwickelt werde und dass die ecuadorianische Gesetzgebung „restriktiv“ sei, sind inakzeptabel. Diese Aussagen übersteigen bei Weitem die im Verhaltenskodex festgelegten Befugnisse und delegitimieren die Mandatsträger, ebenso wie sie den reellen Schutz sowie die Förderung der Menschenrechte beeinträchtigen. Es ist wichtig hervorzuheben, dass mehr als 70.000 gesellschaftliche Organisationen im Land bestehen, die von einer aktiven, organisierten Staatsbürgerteilhabe zeugen.

Der Staat Ecuador setzt vollumfänglich die eingegangenen Verpflichtungen zu den Menschenrechten um und übermittelt in diesem Rahmen Informationen, sofern sie angefordert werden, innerhalb der hierfür festgelegten Fristen.

Die Regierung von Ecuador appelliert an die Mandatsträger der Sonderberichterstattung der Vereinten Nationen, die im Verhaltenskodex festgelegten Normen genau zu befolgen und insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit, die Information abzugleichen und ihre Schlussfolgerungen sowie Empfehlungen auf objektive Auswertungen zu stützen, die mit ihrem Mandat in Einklang stehen und für einen konstruktiven Dialog nötig sind.

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