Helmut Lorscheid (Aktualisierte und gekürzte Version einer Veröffentlichung aus www.telepolis.de vom 21.10.2013)

Die Berichte über 40 nepalesische Arbeiter, die an den Folgen unmenschlicher Arbeitsbedingungen auf den Baustellen der Sportstadien für die Fußball-WM verstorben sind, brachten die Arbeits- und Lebensbedingungen von Ausländern in den Golf-Staaten zumindest kurzfristig in den Fokus der breiten Öffentlichkeit. Nach der ILO gibt es in den Golfstaaten 600.000 ausländische Zwangsarbeiter, die angelockt worden sind und in den Ländern festsitzen. Doch Unrecht und Willkür gehören in diesen Staaten zum Alltag. Besonders für asiatische Hilfsarbeiter, in verminderter Form aber auch für deutsche Geschäftsleute.

Seit fast drei Jahren gefangen in Bahrain

In der Deutschen Botschaft ist man außer mit der Förderung des deutschen Außenhandels auch immer mal wieder mit dem Fall RK542E befasst. Dahinter verbirgt sich der deutsche Geschäftsmann Jürgen Ziebell, der seit inzwischen fast 3 Jahre gegen seinen Willen an der Ausreise aus Bahrain gehindert wird. Er dient als Faustpfand in einem Streit zwischen einer bahrainischen Firma und deren Geschäftspartner in Kuwait.

Ziebell, 50 Jahre alt, zuvor tätig als Marketingdirektor, Senior Project Manager oder Geschäftsführer für deutsche und ausländische Firmen, war seit 2009 beschäftigt als Senior Project Manager bei einer Bahrainischen Firma mit deutschen Inhabern. Ab Mai 2011 Managing Director einer neuen Firma der gleichen Gesellschafter bis zum November 2011.

Am 10. Mai 2012 reiste Ziebell wieder nach Bahrain. Geplant war dieses Mal nur ein Kurztrip, ein Besuch bei Geschäftspartnern mit der Absicht, neue Projekte zu entwickeln. Für ein paar Tage wohnte er bei einem ehemaligen Kollegen. Doch daraus sollten Wochen, Monate und fast zwei Jahre werden. Denn am 14.Mai 2012 erfuhr er, dass gegen seinen letzten Arbeitgeber seit April 2012 ein Gerichtsverfahren anhängig war und dass sein Name nicht aus dem Handelsregister entfernt wurde. Das hätte sein Nachfolger als Geschäftsführer schon deshalb machen müssen, weil er nur so eine Funktion, nämlich die Führung der Geschäfte, ausüben konnte. Hat er aber nicht getan – vielleicht aus dem Kalkül heraus, die Verantwortung für nachfolgende Geschäftsvorgänge auf seinen Vorgänger abwälzen zu können.

Reiseverbot als Druckmittel

Die gegen seinen früheren Arbeitgeber klagende Firma erwirkte einen „Travel ban“ gegen den deutschen Geschäftsmann, verbunden mit einer Konto-Sperre.

Ziebell schreibt dazu in seinem Blog: „Eine sehr typische Maßnahme, die für nur 60 Euro in Bahrain erstaunlich einfach zu erwirken ist. Es bedarf keines Gerichtsverfahrens oder einer Anhörung. Es gibt nicht einmal eine schriftliche Mitteilung über diese Maßnahme! Bis zum heutigen Tage habe ich außer einer arabischen Klageschrift gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber, kein einziges Dokument in meinen Händen. Keine Vorladung, keine Begründung, kein einziges Schriftstück, welches mich persönlich belastet.“

Belastende Schriftstücke dürfte es auch kaum geben, denn der Rechtsstreit zwischen den beiden Firmen beziehe sich auf geschäftliche Vorgänge aus dem Zeitraum nach seinem Ausscheiden aus der Firma, so der Betroffene. Dennoch wird er seit Mai 2012 als „menschliches Pfand“ in diesem Rechtsstreit festgehalten.

Ziebell verbringt die ersten Wochen mit der Suche nach einem Anwalt, einem erfolglosen Gespräch mit der Deutschen Botschaft und dem Kontaktieren von Freunden und Bekannten in Bahrain.

Anwaltshonorare zwischen 200 und 24.000 Euro

Es stellt sich heraus, dass ein Anwalt ca. 12.000-24.000 Euro Anzahlung verlangt, um den Fall anzunehmen. Absolut unangemessen und de Facto auch illegal, aber kein Anwalt bricht aus dieser Gebühren-Absprache aus, da die offizielle Bahrainische Gebührenordnung ihnen nur 150 bis 200 Euro zusprechen würde. Bezogen auf Ziebells Anwaltssuche teilte das Auswärtige Amt auf Fragen mit:

„Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland mit einem Ausreiseverbot eines ausländischen Staates belegt werden, werden auf Wunsch von der zuständigen Auslandsvertretung konsularisch betreut. Das Konsulargesetz bietet keine Rechtsgrundlage für die Bezahlung eines zusätzlichen Rechtsbeistands, der betroffene deutsche Staatsangehörige in Bahrain wird durch einen amtlichen Rechtsbeistand vertreten.“

Die Geisel erinnert sich: „Beim ersten Besuch in der Deutschen Botschaft ist der Tenor, dass man nicht zuständig ist. Man bietet eine Liste von Anwälten aus dem Internet an und wünscht viel Glück. Obwohl mir nur Tage nach dem Besuch Hilfe gemäß Konsulargesetz rechtlich zugestanden hätte, werde ich praktisch eiskalt vor die Tür gesetzt. Im September sind die Gespräche dann fruchtbarer, nachdem ich eine große Pressekampagne gestartet hatte.“

Erst nach 5 Monaten, im Oktober 2012, hatte er sich aufgrund von Auslands-Sozialhilfe, die er in seiner Heimatstadt Hamburg beantragt hatte, ein eigenes Zimmer anmieten können.

Thema im Bundestag

Mit Hilfe von Freunden und mit Hilfe eines Kontaktes in der Gerichtsverwaltung reichte er nach weiteren 6 Wochen einen Antrag auf Befreiung vom Reiseverbot ein. 3 Wochen später fand eine Gerichtsverhandlung statt, in der er sich – mangels Anwalt – selbst vertreten musste. Sie dauerte nur zwei Minuten und wurde vertagt.

Schließlich fand er mit Hilfe der Botschaft einen Anwalt, der für den offiziellen Gebührensatz tätig wurde. Doch das Engagement des Anwalts hielt sich zunächst in Grenzen. Erst als im fernen Deutschland der frühere Richter am Bundesgerichtshof, der damalige Bundestagsabgeordnete Wolfgang Neskovic sich einschaltete und einen deutlich formulierten Brief an das Auswärtige Amt richtete, begann die Deutsche Auslandsvertretung allmählich mit ihrer Arbeit.

„Am 18.9.2012 meldete sich erstmals mein Pflichtverteidiger in Sachen Travelban und vereinbarte einen Termin mit mir“, so Ziebell. Doch Prozesse lassen sich in Bahrain durch Abwesenheit einer Partei ganz einfach verzögern: „Wenn man hier nicht bei Gericht erscheint, dann wird der Termin vertagt. So können Verfahren problemlos und ganz legal über viele Jahre verzögert werden. Dieses Instrument wird je nach Interessenlage gern und häufig genutzt.“

Immer wieder wurde die Gerichtsverhandlung in der Hauptsache vertagt. Zuletzt stritten sich zwei Gerichtsinstanzen darüber, wer die Akten haben darf und ob sie für das andere Gericht kopiert werden müssen – und von wem. Im Januar 2015 hieß es schließlich, das Verfahren in der Hauptsache würde in einigen Wochen stattfinden. Doch solche Ankündigungen kennt Jürgen Ziebell leider zur Genüge.

Auf eine formelle Bundesanfrage der Grünen Abgeordneten Claudia Roth hin erklärte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Georg Link, „der Fall des deutschen Staatsangehörigen J.Z. ist dem Auswärtigen Amt seit September 2012 bekannt.“ Seit Mitte September 2012 werde Herr Z „von der Deutschen Botschaft in Manama konsularisch betreut“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Als Claudia Roth in ihrer neuen Funktion als Vize-Präsidentin des Deutschen Bundestages am 23. März 2014 nach Bahrein reiste, fand sie ‚“keine Zeit“ für Jürgen Ziebell. Nicht einmal ein Gespräch führte sie mit ihm. Auch verschiedene Industrievertreter aus Deutschland wurden vor einer Reise nach Bahrein auf das Schicksal des Managers Jürgen Ziebell hingewiesen. Doch treffen mochte sich niemand mit ihm.

Seit 2014 stellte die Abgeordnete der Linken und Mitglied im Menschenrechtsausschuss des Bundestages, Annette Groth mehrfach Anfragen an die Bundesregierung. Doch die Antworten der Bundesregierung stehen in einem krassen Widerspruch zur tatsächlichen Erfahrungswelt des Jürgen Ziebell vor Ort.

Während die Bundesregierung behauptet, sie und auch die Botschaft – stehe in Kontakt zu ihm und bemühe sich um Aufklärung, bestand der einzige Kontakt im ganzen Jahr 2014 aus einer Karte mit guten Wünschen zu Weihnachten und Neujahr.

Gute Kunden für reiche, schlechte Arbeitgeber für arme Staatsangehörige

Die Bundesregierung bevorzugt in solchen Fällen das ruhige Gespräch und den diplomatischen Dialog. Schließlich handelt es sich bei Bahrain und den anderen Golfstaaten um gute Kunden deutscher Produkte. So wurden allein im ersten Halbjahr 2013 bereits Ausfuhren im Wert von 817 Millionen Euro nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt. Da muss so eine Botschafterin schon mal Prioritäten setzen. Vielleicht hat sie deshalb bisher jegliches persönliche Gespräch mit der deutschen Geisel zu vermeiden gewusst.

Immerhin kann sich Jürgen Ziebell noch seines Lebens erfreuen, Arbeitern aus Nepal, Sri Lanka oder Indien geht es im Nachbarkönigreich Katar noch wesentlich schlechter (Das neue, glamouröse Arabien und der Sklavenhandel mit Nepal). Zu viele von ihnen sterben an den Bedingungen ihrer Zwangsarbeit.

Über die Situation etwa auf den Baustellen für die Fußballweltmeisterschaft in Katar wurde nach einem ausführlichen Bericht des Guardian auch in deutschen Medien berichtet. Deutsche Baufirmen und auch die Deutsche Bahn sind in mehreren Großprojekten in Katar beteiligt oder auch federführend tätig.

Diese Firmen wissen aber, wie sie sich gegenüber ihren Arbeiter verhalten müssen, denn, so erklärte das Auswärtige Amt auf Fragen:

„Die Bundesregierung fordert deutsche Unternehmen dazu auf, Menschenrechte auch im Ausland zu respektieren und ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, wie dies zum Beispiel die VN-Leitprinzipien über Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen vorsehen.“

Sponsor Unwesen

Vielleicht hat sich das bis zu den Firmen vor Ort noch nicht herum gesprochen, denn der Internationale Gewerkschaftsbund spricht weiterhin von „moderner Sklavenarbeit“.

In Katar, soviel scheint sicher, herrschen noch wesentliche schlimmere Zustände als in Bahrain. Jeder Ausländer, der in den Emiraten wie Katar oder auch in Saudi-Arabien tätig ist, bekommt einen Bürger des jeweiligen Staates als „Sponsor“ zugeteilt. Dieser Sponsor bestimmt über Wohl und Wehe des Ausländers – egal, ob es sich um einen europäischen Manager handelt oder um asiatische Bau- und Hilfsarbeiter. Der Sponsor erhält den Reisepass des Ausländers, er erhält eine Kontoverfügung und kann ein Ausreiseverbot erwirken.

Auf Intervention der Journalistin Heidi Thiemann, die von 2007 bis 2009 auf Grund eines Reiseverbots in Katar festgehalten wurde, fügte das Auswärtige Amt in seinen Länderbericht Katar einen Passus ein, in dem es unter dem Stichwort Arbeitsaufnahme heißt:

„Ausländer benötigen zur Arbeitsaufnahme in Katar einen Sponsor, der katarischer Staatsangehöriger sein muss. In der Vergangenheit kam es hierbei wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Sponsoren. Dies kann dazu führen, dass der Sponsor dem/der deutschen Staatsangehörigen verwehrt, das notwendige Ausreisevisum zu beschaffen. Deutsche Arbeitnehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie ohne die Zustimmung des katarischen Arbeitgebers Katar – auch in Notfällen – nicht verlassen können. Zur Klärung der Befugnisse des Sponsors wird empfohlen, sich frühzeitig an die deutsche Auslandsvertretung in Doha zu wenden.“

Sicherlich ein wichtiger Hinweis, Menschenrechtler und Gewerkschafter fordern, internationalen Druck auf die Herrscher in den Emiraten auszuüben, um die Abschaffung der Willkür und Rechtlosigkeit für Ausländer in den Golfstaaten und Saudi Arabien zu erreichen.