Arbeitsgericht TRT-8 in Belém weist Einspruch des Autobauers zurück. Urteil vom Oktober 2025 bleibt bestehen. 165 Millionen Reais an den FAT und öffentliche Entschuldigung gefordert

Von Ani Diesselmann, Cali amerika21

Belém. Das Regionale Arbeitsgericht TRT-8 hat am Dienstag in zweiter Instanz die Verurteilung von Volkswagen do Brasil wegen Sklavenarbeit bestätigt. Das Gericht in Belém wies den Einspruch des Unternehmens einstimmig zurück. Damit bleibt das Urteil vom Oktober 2025 in Kraft.

Volkswagen war wegen der Unterwerfung von Hunderten Arbeiter:innen unter sklavenähnliche Bedingungen auf der ehemaligen Fazenda Volkswagen im Süden des Bundesstaates Pará verurteilt worden. Die Farm Companhia Vale do Rio Cristalino (CVRC) wurde zwischen 1974 und 1986 im Rahmen der staatlich geförderten „Besiedlung des Amazonasgebiets“ während der Militärdiktatur betrieben.

Bereits im August 2025 hatte das Arbeitsgericht in Redenção das Unternehmen zur Zahlung von 165 Millionen Reais (ca. 27 Millionen Euro) wegen kollektiver immaterieller Schäden verurteilt. Geklagt hatte die Arbeitsstaatsanwaltschaft (MPT). Das TRT-8 bestätigte nun diese Entscheidung.


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