Eine Studie deckt jahrzehntelange sexuelle Verbrechen im Erzbistum Paderborn auf. Kirchenobere haben den Missbrauch gezielt vertuscht und die Täter geschützt. Und der Rechtsstaat? Er schweigt – wieder einmal.

 Von Helmut Ortner

Ein Blick in den Abgrund. Das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Paderborn ist nach einer unabhängigen Studie deutlich höher als bislang bekannt. Für die Jahre 1941 bis 2002 gibt es demnach Hinweise auf 210 Beschuldigte und 489 Betroffene – fast doppelt so viele wie bisher angenommen. Ein Wissenschaftlerteam der Universität Paderborn war seit 2020 mit der historischen Studie befasst. Für die unabhängige Untersuchung wurden den Angaben zufolge personenbezogene Akten von beschuldigten Priestern, das Erzbischöfliche Geheimarchiv, private Nachlässe, Gerichts- und Strafakten, Protokolle sowie Briefwechsel untersucht. Zudem wurden rund 80 Interviews mit Zeitzeugen und Betroffenen geführt.

Bisher hatte die Deutsche Bischofskonferenz für die Jahre 1946 bis 2014 lediglich 111 Priester im Erzbistum Paderborn identifiziert, die 197 Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben sollen. „Diese Zahlen sind stark zu korrigieren”, sagt die Mitautorin und Historikerin Prof. Nicole Priesching. Es müsse von einem Dunkelfeld ausgegangen werden, „über dessen Ausmaß man nur spekulieren kann”. Die Studie spricht von »Vertuschungsspiralen« in der katholischen Kirche. Und: die Aufarbeitung stehe erst am Anfang.

Was die Untersuchung zeigt: Beschuldigte Kleriker, Bistumsmitglieder und Erzbischöfe haben demnach Einfluss auf Betroffene und ihre Angehörigen genommen, damit diese auf Anzeigen verzichteten. Unter anderem seien Pfarrer davon ausgegangen, dass „stillschweigend von ihnen erwartet wurde, ebenfalls Druck auf Betroffene auszuüben”, heißt es in der Studie. Die Erwartungshaltung habe sich häufig mit dem sozialen Umfeld in der Gemeinde gedeckt. „Diese Vertuschungsspirale sorgte wiederum dafür, dass Betroffene den beschuldigten Priestern weiterhin ausgeliefert blieben“, resümierte Priesching. Die Namen der Täter wurden in der Studie anonymisiert.

Der Kardinal als Mitwisser, Vertuscher oder Mittäter?

Missbrauchsbetroffene reagierten mit Bestürzung. Reinhold Harnisch, Sprecher der Betroffenenvertretung im Erzbistum Paderborn, spricht von einem „doppelten Missbrauch” – einmal durch die Täter, ein zweites Mal durch das Versagen und Vertuschen der Institutionen. „Dieser doppelte Missbrauch, der dauert an.” Gegenstand der aktuellen Studie sind die Amtszeiten der Erzbischöfe Lorenz Jaeger (1941–1973) und Johannes Joachim Degenhardt (1974–2002). Nach Angaben der Universität sind allein aus der Amtszeit Jaegers Namen von 144 Beschuldigten und 316 Betroffenen bekannt. In die Amtszeit Degenhardts fallen demnach 98 Beschuldigte und 195 Betroffene. Ein zweites Forschungsprojekt untersucht aktuell die Amtszeit von Erzbischof Hans-Josef Becker (2003 bis 2022). Erste Ergebnisse sollen im Jahr 2027 vorgestellt werden.

Dass es in den Amtszeiten von Jäger und Degenhardt oft gar nicht erst zur Strafverfolgung gekommen war, liege laut dem Forschungsteam nicht nur an untätigen Erzbischöfen. Die Kinder hätten oft gar nicht begriffen, was mit ihnen passiert sei, und ihnen wurde wohl auch oft nicht geglaubt. Gegenüber dem WDR hat Reinhold Harnisch vor der Veröffentlichung der Studie auch auf Vorwürfe gegen den verstorbenen Degenhardt hingewiesen. Schon mehrmals waren Vorwürfe gegen den Kardinal erhoben worden. Diese wurden im Oktober 2025 von externen Sachverständigen aber als nicht plausibel eingeordnet.

In die nun veröffentlichte Studie sind diese Vorwürfe nicht eingeflossen. Das Erzbistum Paderborn erklärte in einer Stellungnahme, dass sie die durch den Sprecher der Betroffenenvertretung neu erhobenen Vorwürfe nun prüfen wollen. Johannes Joachim Degenhardt leitete das Erzbistum Paderborn von 1974 bis zu seinem Tod 2002. Ein Jahr zuvor wurde er von Papst Johannes Paul II. zum Kardinal erhoben. Die Vorwürfe eines Betroffenen liegen der Betroffenenvertretung laut Harnisch ebenfalls seit Ende 2025 vor. Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat soll er minderjährig gewesen sein. Für die Betroffenenvertretung gelte der 2002 verstorbene Degenhardt als Beschuldigter. Die Gruppe gehe weiterhin Hinweisen nach, ob und inwieweit es weitere Opfer und Täter gegeben habe. Der Kardinal als Mitwisser und Vertuscher – oder gar als Mittäter?

Er wäre nicht der erste deutsche Kardinal, gegen den Missbrauchsvorwürfe erhoben werden: Der Gründerbischof des Ruhrbistums Essen, Kardinal Franz Hengsbach, soll in den 1950er bis 1970er Jahren mehreren Personen sexuelle Gewalt angetan haben. „Angesichts der vorliegenden Beschuldigungen ist es mir wichtig, mögliche weitere Betroffene zu ermutigen, sich zu melden: Sollten Sie selbst sexualisierte Gewalt durch Kardinal Hengsbach erlitten haben, dann wenden Sie sich bitte an die beauftragten Ansprechpersonen im Bistum Essen“, appellierte der Bischof Franz Josef Overbeck an mögliche Betroffene. Gegen den 1991 verstorbenen Hengsbach lagen mindestens drei Vorwürfe der sexuellen Gewalt vor, die jüngste soll im Oktober 2022 vorgebracht worden sein. Bischof Overbeck habe von dieser im März 2023 erfahren und daraufhin Nachforschungen unternommen. Unter anderem soll Hengsbach zusammen mit seinem Bruder Paul – dieser war ebenfalls Priester – in den 50er Jahren eine Minderjährige sexuell missbraucht haben. Zwei Vorwürfe betrafen Hengsbachs Zeit als Bischof von Essen, ein Vorwurf betraf seine davor liegende Zeit als Weihbischof in Paderborn. Hengsbach galt als einer der einflussreichsten Theologen der jungen Bundesrepublik. Er leitete das Bistum bis 1991 insgesamt 33 Jahre lang. Wegen seiner Bedeutung für die deutsche Kirche und die Weltkirche erhob ihn Papst Johannes Paul II. 1988 zum Kardinal.

Staatsanwaltliche Ermittlung statt kirchlicher Symbolpolitik

Die aktuelle Studie bezeichnete der Paderborner Erzbischof Udo Bentz als „Meilenstein auf dem Weg der Aufarbeitung”. Das schuldhafte Versagen früherer Bistumsverantwortlicher ließe sich nicht relativieren. Aber es verpflichte die heutigen Bistumsverantwortlichen „diese historische Wirklichkeit, an einer neuen Kultur der Glaubwürdigkeit auf allen Ebenen zu arbeiten”, ließ er verlautbaren.

Für die Betroffenen die übliche Floskel-Rhetorik, die Fortsetzung jahrelanger skandalöser Symbolpolitik. Ihre  Kritik richtet sich dabei auch gegen eine untätige Justiz: „Die Tatsache, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit der zweite Teil der Studie nicht verjährte Straftaten enthalten wird, die erst 2027 veröffentlicht werden sollen, zwingt die Staatsanwaltschaft Paderborn, jetzt endlich zu handeln!“, darauf verweist David Farago vom Aktionsbündnis »11. Gebot« und ergänzt: „Schon 2018 wurden Strafanzeigen gegen alle deutschen Bistümer gestellt, aber die Staatsanwaltschaften haben kaum ermittelt, obgleich es dringenden Tatverdacht gab, der durch die später veröffentlichten Missbrauchsgutachten erhärtet wurde.”  Und er fordert die Staatsanwaltschaft auf: „Warten Sie die Ergebnisse des universitären Gutachtens nicht ab, sondern ermitteln Sie jetzt! Nehmen Sie die Archive des Bistums Paderborn auseinander – zumal diese möglicherweise Akten enthalten, die den Wissenschaftlern gar nicht zugänglich gemacht wurden!“

Tatsache ist: der staatliche Umgang mit den Missbrauchs-Verbrechen der Kirchen ist ein permanenter Skandal. Klerikale Täter können sich mithilfe des Kirchenrechts dem Strafrecht entziehen. Die Justiz ermittelt zögerlich, die Politik schweigt. Der Schutz der Kirche geht vor, nicht das Leid der Opfer. Noch immer sind viele katholische Oberhirten der Meinung, der Staat habe sich nicht in ihre Angelegenheiten einzumischen, selbst wenn es um schwere und schwerste Straftaten geht. Kirchenrecht schützt die Täter vor Verfolgung und Verurteilung. Die Strafverfolgungsbehörden agieren irritierend zurückhaltend. Kein klerikaler Missbrauchs-Täter sitzt in Haft, kein Bischof steht vor Gericht, kein Kardinal wird zur Rechenschaft gezogen. Eine skandalöse staatliche Ignoranz. Ein fataler Kniefall. Genießt die Kirche eine stillschweigende Unantastbarkeit?

Die Zurückhaltung der Justiz und das Schweigen der Politik

Man stelle sich einmal vor: ein weltweit agierendes Unternehmen, dessen Angestellten über Jahrzehnte Tausende Straftaten begangen haben, – keine Bagatellvergehen, sondern schwere und schwerste Verbrechen, – den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, von denen der Vorstand weiß. Aber er vertuscht, deckt die Täter und verhängt keine sichtbaren Sanktionen, weder gegen die Täter noch gegen deren Helfer. Normalerweise müsste man die Staatsanwaltschaft einschalten, aber das Unternehmen unternimmt nichts. Keine Frage: Staatliche Verfolgungsbehörden sähen hier Strafvereitelung, Verdunkelungsgefahr und Mittäterschaft. Unsere Justiz duldet keine kriminelle Komplizenschaft. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat. Doch hier geht es nicht um ein normales Unternehmen, sondern um eine Weltfirma, die als Alleinstellungsmerkmal »Barmherzigkeit« und »Glaubwürdigkeit« beansprucht: die katholische Kirche. Deutsche Staatsanwaltschaften aber bleiben bei der Verfolgung und Aufklärung (von Verurteilungen ganz zu schweigen) klerikaler Missbrauchs-Verbrechen weitgehend untätig. Verleugnen und Vertuschen in friedlicher Koexistenz? Sexueller Missbrauch, ein sogenanntes »Offizialdelikt«, eine Straftat, die von Amts wegen von der Staatsanwaltschaft angezeigt und verfolgt werden muss, die aber weder von den Klerikern noch von den Ermittlungsbehörden mit Nachdruck verfolgt wird. Ein unerträglicher Befund. Selbst nach der Veröffentlichung neuer Missbrauchs-Gutachten, nach Bekanntwerden weiterer Sexualverbrechen, nach beschämenden Bekenntnissen verantwortlicher Bischöfe und Kardinäle, nach den Lügen eines Ex-Papstes: Es fehlt am staatlichen Willen, einer klerikalen Rechtsstaats-Verweigerung endlich ein Ende zu setzen. Die Frage drängt sich auf: Gibt es hierzulande zwei parallele Rechtssysteme? Können sich klerikale Täter mithilfe des Kirchenrechts dem Staatsrecht entziehen? Genießt die Kirche eine stillschweigende Unantastbarkeit? Warum die Zurückhaltung der Strafverfolgungsbehörden? Warum ordnen sie nicht an, dass die Kardinäle, Bischöfe und Kirchen-Verwalter die Namen der Sexual-Täter nennen müssen? Auch wenn sich die Kirchenjuristen gerne darauf verweisen, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungsbefugnisse nur bedingt in den Binnenbereich der Kirche hineinwirken dürfen, muss klar sein: Der Staat hat einen Strafverfolgungsanspruch. Man nennt das: Rechtsstaat!

Und die Politik? Sie schweigt. Vor allem konservative Partei-Prominenz, die sich sonst verlässlich auf allen social media Kanälen gegen alles vermeintlich Böse und Gotteslästerliche im Empörungsmodus zu Wort meldet, verstummt, wenn es um klerikale Missbrauchs-Verbrechen geht. Auch bei Maischberger, Lanz & Illner, ja selbst bei den Phoenix-Runden kommt das Thema nicht zur Sprache. Eine irritierende Ignoranz, die schon an Unterlassung. grenzt. Nein, der Rechtsstaat muss handeln. Wir leben in keinem Kirchenstaat, sondern einem Verfassungsstaat.  Die Strafverfolgungbehörden sollten konsequent ihre Arbeit machen. Gegen das klerikale Vertuschungs- und Schweigesystem. Gegen die Gleichgültigkeit. Es gibt keine Schonung mehr. Das sind wir den Opfern schuldig.

 

 


Vom Autor ist erschienen:

HELMUT ORTNER

DAS KLERIKALE KARTELL

Warum die Trennung von Kirche und Staat überfällig ist

NOMEN VERLAG, 272 Seiten, 24 Euro