Der Deutsche Bundestag hat am 29. Januar 2026 den Weg für die großflächige Speicherung von Kohlendioxid unter dem Meeresboden der Nordsee frei gemacht. Mit der Änderung des Kohlenstoffspeichergesetzes (KSpG) ist die dauerhafte Speicherung von CO₂ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und dem Festlandsockel nun unter Auflagen erlaubt. Ferner wurde mit der Änderung am Hohe-See-Einbringungsgesetz der Export von Kohlendioxid zur Speicherung in anderen Ländern möglich gemacht.
Mit diesem „Greenwashing“ soll vor allem der Zement- und Kalkindustrie und der Stromerzeugung aus Gaskraftwerken, wo eine CO2- Reduzierung kaum möglich ist, geholfen werden.
Zu den geplanten Gesetzesänderungen hat die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) umfangreich Stellung genommen. Zumindest in einigen Bereichen ist der Gesetzgeber den Einwendungen gefolgt. So sieht das novellierte Kohlenstoffspeicherungs- und Transportgesetz (KSpTG) das Vorsorge- und Verursacherprinzip vor. Was bedeutet, dass potenzielle Risiken im Voraus bewertet und vermieden werden müssen und die Betreiber im Schadensfall verantwortlich sind. Ferner soll es keine Speicherung von CO₂ in ausgewiesenen Meeresschutzgebieten der AWZ und im Festlandsockel geben, um sensible Ökosysteme zu schützen. Für die Lagerstätten selbst sind detaillierte hydrogeologische Charakterisierungen notwendig, um Risiken von Leckagen zu bewerten. Auch die Überwachung der Injektion und des langfristigen Verhaltens des CO₂ im Untergrund wurde gesetzlich vorgeschrieben.
Trotzdem sieht die SDN die Speicherung von CO₂ im Nordseegrund weiterhin kritisch, da keinerlei Erfahrungen in einem Echtzeitversuch gesammelt wurden. Die bisherigen Erkenntnisse beruhen lediglich auf Annahmen.
Deshalb war und bleibt eine Hauptforderung der SDN erst durch Anlage eines Versuchsfeldes über 10 Jahre mögliche Folgen von CO₂ im Untergrund der Nordsee besser abschätzen zu können und erst dann industriell in eine Speicherung einzusteigen. Gerade bei der CO₂-Speicherung auf See gibt es derzeit noch viele unbekannte Risiken, die leider wieder im laufenden Betrieb abgearbeitet werden sollen.
Ferner bezweifelt die SDN stark, dass der Deutsche Bundestag vor Verabschiedung der Gesetzesnovellierungen die CO₂-Speicherung umweltbilanziert hat. Auch dies wäre in einem 10-Jahres-Versuch möglich, um verlässliche Daten zu bekommen.
Der 2. SDN-Vorsitzende, Kapitän Birstein, fügt hinzu: „CCS wird als Ewigkeitstechnologie propagiert, obwohl sie aufgrund ihrer schlechten Energie- und Umweltbilanz nur dann einen Nutzen hätte, wenn sie über Generationen hinweg sicher funktioniert. Statt diese Langzeitwirkung vorher zu belegen, wird die Nordsee zum Versuchsfeld für ein nicht seriös abschätzbares Risiko, das im Schadensfall nicht mehr rückholbar ist.“
Text: Pressemeldung der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN) vom 01.02.2026









