Die Verfassunggebende Versammlung konstituiert sich.

Deutschland ist kein Vorbild: Gegen die Bundesrepublik laufen 76 EU-Vertragsverletzungsverfahren, insbesondere im Bereich Energie und Umwelt. Trotz dieser Tatsache ermahnen deutsche Politiker gern andere Länder, sich an europäisches Recht zu halten. Die Qualität des Grundwassers in Deutschland gehört zu den schlechtesten in Europa. In unserem Land sind bereits über 30.000 km² Boden degradiert, dies sind mehr als neun Prozent der Gesamtfläche. Die Wälder werden durch falsche Bewirtschaftung förmlich vernichtet. Drei Millionen Kinder leben in Deutschland in Armut, etwa 678.000 Menschen sind obdachlos. Die Spaltung der Gesellschaft wird von Tag zu Tag größer. Wie lange soll das noch so weitergehen?

Unsere Gesellschaft braucht dringend neue Rahmenbedingungen und deshalb eine neue Hausordnung! Nur wenn die Grundrechte der Einzelnen gesichert sind und eingehalten werden und gleichzeitig der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen gewährleistet ist, kann Gemeinwohl für alle gelingen. Politische Entscheidungen müssten sich daran ausrichten, das ist heutzutage jedoch nicht der Fall. Deshalb wurde eine Verfassungsgebung durch das ganze deutsche Volk am 24. November 2020 offiziell u. a. beim deutschen Bundestagspräsidenten und dem EU-Parlament angemeldet. Der EU-Parlamentspräsident Sassoli hat die Benachrichtigung zur Verfassungsgebung in Deutschland freundlich bestätigt. Er äußerte dazu keine Einwände. Es gibt drei Möglichkeiten zur Bildung einer Verfassunggebenden Versammlung:

  • Die Mitglieder werden dazu berufen
  • Die Mitglieder werden dazu gewählt
  • Die Versammlung bildet sich selbst aus dem Volk

Da eine Verfassungsgebung ausschließlich durch das deutsche Volk offiziell angemeldet wurde, wird der dritte Weg praktiziert. Dadurch haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in der Verfassunggebenden Versammlung und können im weiteren Prozess mit abstimmen. Seit dem 10. Dezember 2020 können sich alle Wahlberechtigten zum Deutschen Bundestag zur offiziellen Mitgliedschaft in der Verfassunggebenden Versammlung eintragen unter: https://www.gemeinwohllobby.de/mitgliedschaft.

In den letzten 9 Monaten haben viele Bürger*innen ihre Ideen zusammengetragen und im November 2020 haben ca. 1.700 Menschen über den letzten Teil des jetzigen Entwurfs abgestimmt, der die Grundlage für einen neuen GesellschaftsFAIRtrag bildet. Auf dieser Basis können alle interessierten Menschen jeden Alters ab sofort ihre eigenen Verbesserungsvorschläge einbringen unter: http://www.gemeinwohllobby.de/fairtrag-entwurf/.

Nach dem Prinzip der Volkssouveränität erhält jedes Mitglied einer Verfassunggebenden Versammlung einen besonderen rechtlichen Status: Es ist von Vorgaben der amtierenden Staatsgewalten unabhängig und auch nicht an Regelungen einer schon bestehenden Verfassung und Gesetzgebung gebunden, sondern nur an die universalen Menschenrechte (z.B. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte/UN, europäische Menschenrechtskonvention, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, etc.). Eine Verfassunggebende Versammlung hat grundsätzlich einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung (s. https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassunggebende_Versammlung). Das wird auch im folgenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekräftigt:

„Eine Verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des pouvoir constituant (verfassunggebende Gewalt). Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, dass ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. […] Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.“ (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21 und 21c)

Nach dem UN-Zivilpakt (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte/IPbpR), der am 23.03.1976 in Kraft trat und seit dem auch für die Bundesrepublik Deutschland sogar als zwingendes Recht gültig ist, ist der Gesetzgeber sogar verpflichtet, die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung der Menschen zu fördern und dieses Recht zu achten.

Ein guter Interessenausgleich und eine gute Zukunft für die Menschen braucht ALLE am Verhandlungstisch. Tun wir uns zusammen als starke Lobby für das Gemeinwohl!

Werden Sie offizielles Mitglied! Tragen Sie sich ein!

Marianne Grimmenstein
Email: loesungsideen@web.de