Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) fordert Liberalisierung der Sterbehilfe

Auch in der Coronakrise ist die Diskussion zum Sterben in Würde nicht beendet. Ein richtungsweisendes höchstgerichtliches Urteil in Deutschland hat im Februar Sterbehilfe legalisiert. Die ÖGHL (Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende) erhofft sich davon eine Vorbildwirkung für Österreich.

Darüber hinaus unterstützt sie einen umfassenden „Individualantrag“ beim österreichischen VfGH zur Liberalisierung der Sterbehilfe. Die Beratungen sind im Gange. „In der aktuellen VfGH-Session stehen rund 500 Fälle auf der Tagesordnung“, sagt Rechtsanwalt Wolfram Proksch. Er hat die Anträge für drei auf unterschiedliche Art selbst betroffene Antragsteller verfasst. Circa 40 dieser Fälle werden wegen der Schwierigkeit der zu lösenden Verfassungsfragen im Plenum des Gerichtshofes beraten, wobei neben den Covid-19-Maßnahmen-Anfechtungen und der Bekämpfung des Kopftuchverbots in Schulen ausdrücklich auch unsere Sterbehilfe-Anträge hervorgehoben wurden. „Es ist erfreulich, dass sich der Verfassungsgerichtshof trotz der Vielzahl der vorliegenden Fälle nun mit unseren Anträgen befasst.“ Sie findet breite Unterstützung in der Bevölkerung: Die derzeit laufende Petition„Mein Ende gehört mir“ hat schon mehr als 90.000 Unterzeichnende.

Online-Kampagne zum Sterben in Würde

Unterstützung bekommt die ÖGHL nun auch von zahlreiche Prominenten im Rahmen einer neuen Kampagne. Die Autorin Lotte Ingrisch fordert darin eine neue „Ars moriendi“ und Joesi Prokopetz möchte nie „als Untoter enden“. Chris Lohner verlangt, „jeder Mensch sollte das Recht haben, selbst zu entscheiden, wann er sein Leben beenden möchte“. Der Schriftsteller Daniel Wisser wünscht sich „eine tabulose Auseinandersetzung mit dem ärztlich assistierten Suizid jenseits von Parteipolitik und Lobbies“ und die Bloggerin Daniela Kickl sagt, sie möchte „mit Rechten und mit Würde ausgestattet“ sterben. Die Journalistin Barbara Coudenhove-Kalergi postuliert: „Wann jemand sein Leben beenden möchte, sollte er allein bestimmen dürfen und nicht der Staat, die Ärztekammer oder die Bischofskonferenz.“

Die einzelnen Statements finden Sie hier: https://www.oeghl.at/testimonials/

Der Originalartikel kann hier besucht werden