Die Initianten der Vollgeld-Initiative prüfen eine Klage gegen die Eidgenössische Finanzverwaltung. Diese operiert in ihrem Kampf gegen die Initiative mit Halbwahrheiten, unvollständigen Informationen und sachlich falschen Aussagen.

Am 4. April fand in Bern ein Medienseminar der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) zur Vollgeld-Initiative statt. Selbst auf gezielte Nachfrage wurde behauptet, dass Banken Kundengelder als Kredite weitergeben würden. Diese Aussage ist nicht nur irreführend – sie ist schlicht falsch! Der Darstellung der EFV widersprechen Zentralbanken weltweit und auch einzelne Schweizer Geschäftsbanken wie die Aargauer Kantonalbank und die Freie Gemeinschaftsbank Basel. Die Deutsche Bundesbank wird am deutlichsten: „Tatsächlich wird bei der Kreditvergabe durch eine Bank stets zusätzliches Buchgeld geschaffen. Die weitverbreitete Vorstellung, dass eine Bank ‚auch altes, schon früher geschöpftes Buchgeld, z.B. Spareinlagen, weiterreichen‘ (könne), wodurch die volkswirtschaftliche Geldmenge nicht erhöht wird, trifft nicht zu.“ In direktem Widerspruch dazu stehen die täuschenden Ausführungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Sie behauptet, Banken könnten Kredite auch vergeben, indem sie “das Geld benutzen, das Kunden auf ihr Bankkonto einbezahlt haben” (Originalzitat auf der Präsentationsfolie Nr. 7 vom 4. April 2018) und unterscheidet diese angebliche Form der Kreditvergabe von der Gelderschaffung der Banken. Vermutlich soll damit die private Geldschöpfung der Banken, die von der Vollgeld-Initiative abgeschafft wird, verharmlost werden.

Bundesverwaltung führt Abstimmungskampf mit Falschinformationen

Diese offensichtliche Irreführung des Stimmvolkes wurde durch weitere Halbwahrheiten (Beispielsweise: Einlagensicherung ist gemäss EFV sicher, aber die Internationale Bankenaufsicht bezeichnet sie als unsicher, da auf 6 Milliarden CHF begrenzt bei über 800 Milliarden CHF Gesamteinlagen) und Auslassungen (Beispielsweise: die enorme Geldmengenausweitung durch Banken ist in der gezeigten Grafik nicht vorhanden) zu einem bewusst verfälschten Bild ergänzt. Auch versucht die EFV den Eindruck zu erwecken, die Nationalbank sei mit Vollgeld für die Kreditvergabe zuständig. Richtig ist, dass die Initiative eine Gewaltentrennung ins Geldwesen bringt: Geldherstellung allein durch die Nationalbank, Kreditvergabe ausschliesslich durch Geschäftsbanken.

Beispiel für die Auslassung der EFV

Die enorme Banken-Geldmenge wird auf der am 4. April gezeigten Grafik links gar nicht dargestellt, sondern nur die gelb eingefärbte Nationalbank-Geldmenge. Diese ist aber für die Bürgerinnen und Bürger nicht relevant, da nur Banken Buchgeld der Nationalbank erhalten. Das Buchgeld der Nationalbank kommt nicht in den allgemeinen Umlauf, da zwei zwei getrennte Buchgeld-Kreisläufe bestehen. Auch das hat die EFV nicht erklärt, wodurch der Eindruck entstand, die Nationalbank sei allein für das Geldmengenwachstum verantwortlich und nicht die Banken. Die tatsächliche Geldmengenausweitung durch die Banken ist auf der Grafik rechts im Vergleich zum Bargeld ersichtlich.

Initiativkomitee will sachlichen Abstimmungskampf

Durch das Verwirrspiel der Finanzverwaltung wird die Vollgeld-Vorlage bewusst komplizierter gemacht, als sie ist. Die EFV verletzt mit dieser Vorgehensweise den demokratischen Grundsatz, wonach der Bund in seiner Information Vollständigkeit und Sachlichkeit zu wahren hat. Dem Initiativkomitee der Vollgeld-Initiative ist an einem sachlichen und fairen Abstimmungskampf gelegen. Umso erstaunter hat das Komitee zur Kenntnis genommen, dass die Bundesbehörden im Abstimmungskampf nicht sachlich informieren. All dies veranlasst die Initianten, eine Klage gegen das EFV zu prüfen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf vollständige und sachliche Information im Vorfeld von Abstimmungen – und nicht auf irreführende Aussagen und Halbwahrheiten