Bei der Verwendung von Schlüsselbegriffen der Sicherheitspolitik in der Öffentlichkeit sollen Tatsachen suggeriert werden, welche dazu dienen, die Menschen zu beruhigen. Allerdings bestünden viele Gründe für eine Beunruhigung, die auch Friedenskräfte freisetzen könnte.

Von Klaus Moegling

Die Illusion eines atomaren Schutzschirms

Der Politologe und Historiker Herfried Münkler forderte bereits 2023 eine europäische Atombombe. Derzeit wird zunehmend heftiger diskutiert, ob Deutschland angesichts der russischen Aggression in der Ukraine unter den atomaren Schutzschirm Frankreichs schlüpfen sollte. Die Fraktionsführerin der Sozialdemokraten im Europaparlament, Katarina Barley, thematisiert 2024 ebenfalls die Anschaffung von Atombomben im Zuge einer europäischen Bewaffnung. Auch die deutschen und französischen Regierungschefs, Merz und Macron bahnen, – so Merz in seiner Rede auf der Münchener Sicherheitskonferenz Anfang 2026 – Gespräche über eine europäische nukleare Bewaffnung bzw. die Ausdehnung des französischen nuklearen Schutzschirms an. Immer wieder wird von einem atomaren Schutzschirm gesprochen. Bereits in dieser Wortwahl wird die Problematik deutlich. Ein solcher Schutzschirm, den man nur aufspannen müsste, um damit geschützt zu sein, existiert nämlich nicht. Dieser Begriff suggeriert, dass Deutschland oder gar Europa vor angreifenden Raketen mit Nuklearsprengköpfen geschützt sein würde, wenn der nukleare Schutzschirm installiert sein würde. Doch vor Dutzenden gleichzeitig angreifenden Hyperschallraketen mit nuklearen Mehrfachsprengköpfen gibt es keinen Schutz. Die wenigen Minuten Reaktionszeit reichen für eine erfolgreiche Gegenwehr nicht aus.

Wer den nuklearen Schutzschirm in diesem Sinne verspricht, versucht die Menschen über die tatsächliche Gefahr einer nuklearen Auseinandersetzung zu täuschen, um seine tatsächlichen militärstrategischen Ziele durchsetzen zu können.

Wer sich etwas besser auskennt, weiß, dass mit dem Begriff des nuklearen Schutzschirms eher die nukleare Abschreckung eines potenziellen Angreifers gemeint ist. Diese Abschreckung würde sich aus der nuklearen Zweitschlagfähigkeit ergeben, wenn ein nuklearer Erstschlag im Gange ist bzw. bereits erfolgt ist. Die Frage ist natürlich hierbei, ob noch ein nuklearer Zweitschlag möglich ist, wenn der Erstschlag mit Atomwaffen nicht abgewehrt werden konnte. Auch hier ist also die Rede von einem nuklearen Schutzschirm problematisch.

Herabsenkung der nuklearen Schwelle durch ‚taktische‘ Nuklearwaffen

Auch die Unterscheidung zwischen strategischen und taktischen Atomwaffen birgt ein semantisches Problem in sich. Hier wird in einer technologischen Sprache suggeriert, als ob es eine klar abgrenzbare Unterscheidung gäbe. Taktische Atomwaffen sind Waffen, die aufgrund ihrer geringeren Sprengkraft, geringeren Reichweite sowie ihrer Stationierung für einen begrenzten Einsatz vorgesehen sind. Doch sind die Grenzen fließend und auch werden taktische Waffen von Russland als strategisch angesehen. Verwendet man diese Unterscheidung dennoch, so würde dann der Einsatz begrenzterer (taktischer) Nuklearwaffen grundsätzlich anders betrachtet werden können als der Einsatz hinsichtlich der Sprengkraft größerer und weitreichenderer Nuklearwaffen. Gesteigert wird zusätzlich die begriffliche Problematik durch die sogenannten ‚Mini-Nukes‘. Somit wird mit der Abstufung und Differenzierung der Nuklearwaffen so getan, als ob ein Nuklearkrieg regional bzw. lokal eingrenzbar geführt werden könnte. Hiermit wird lediglich die nukleare Schwelle abgesenkt und damit das Risiko einer nuklearen Eskalation heruntergespielt. Im Übrigen liegen sogenannte ‚Mini-Nukes‘ zwischen zehn und 20 Tonnen TNT-Äquivalent und also in der ungefähren Größenordnung der Hiroshima- und Nagasaki-Bomben. Dies stellt also ebenfalls eine sprachliche Verdrehung und Verniedlichung einer schrecklichen Waffe dar.

Putins militärische Spezialoperation als plumpe semantische Täuschung

Der russische Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 war ein eindeutiger Kriegsakt, allerdings ohne Kriegserklärung. Der inzwischen nun über vier Jahre andauernde Krieg Russlands gegen die Ukraine wurde mit dem Begriff der ‚militärischen Spezialoperation‘ getarnt. Bis heute verweigert der Kreml seinem Krieg die begriffliche Wahrheit. Hierdurch versucht er vor seiner Bevölkerung und auch vor der Welt die Illegalität und das Barbarische seiner Aggression zu verharmlosen. ‚Militärische Spezialoperation‘ hört sich eher nach einem sauberen, technischen Eingriff an. Wer in Russland von einem Krieg in der Ukraine spricht, muss mit Bestrafung rechnen. Manipulativer und repressiver kann man mit Sprache nicht umgehen, wenn man bedenkt, dass diesem Krieg bereits Hunderttausende Menschen zum Opfer gefallen sind, Millionen Menschen geflohen sind, die lebensnotwendige Infrastruktur in der Ukraine und die Ökologie zerstört wurden.

Genauso problematisch ist der von Putin immer wieder verwendete Begriff der ‚russischen Welt‘ (‚Russkij Mir‘). Eine russische Welt als solche gibt es selbst in Russland nicht, da es sich hier um einen mit Zwang und militärischer Gewalt hergestellten Vielvölkerstaat mit sehr unterschiedlichen kulturellen Eigenarten dieser Völker handelt. So dient die Rede von der ‚Russkij Mir‘ dazu, militärische Aggressionen gegen andere Staaten mit dem Argument zu rechtfertigen, dass die russische Welt und die Menschen mit russischer Sprache dort bedroht seien. Auch ist dieser völkisch zu verstehende Begriff das zentrale ideologische Konstrukt um Staaten, wie Belarus und der Ukraine die staatliche Eigenständigkeit zu beschneiden.

Täuschung durch den Begriff der ‚nuklearen Teilhabe‘

Da es Deutschland durch den 2+4-Vertrag sowie den Atomwaffensperrvertrag nicht erlaubt ist, Nuklearwaffen zu besitzen, hat man sich innerhalb der NATO auf das Prinzip der ‚nuklearen Teilhabe‘ verständigt. Doch auch dieser Begriff dient der Verschleierung harter sicherheitspolitischer Tatbestände. Nach Berichten lagern in Büchel (Rheinland-Pfalz) bis zu 20 US-amerikanische Atombomben des Typs B61-3/4 kombiniert mit Tornados der deutschen Luftwaffe, die in der Lage sind, Atomsprengköpfe an ein feindliches Ziel zu bringen. Doch die dort – und auch in anderen europäischen NATO-Staaten lagernden nuklearen Kapazitäten der Amerikaner ermöglichen eben keine Teilhabe der deutschen Bundesregierung. Teilhabe unterstellt Mitsprachemöglichkeiten. Doch die US-Regierung macht immer wieder deutlich, dass der mögliche Einsatz dieser Nuklearwaffen ausschließlich der jeweiligen US-Regierung unterliegt. Es wird also der Atomwaffensperrvertrag der Vereinten Nationen über die nukleare Teilhabe von NATO-Staaten unterlaufen bzw. hintergangen und gleichzeitig wird mit diesem Begriff die Tatsache der Fremdsteuerung dieser Waffen verschleiert.

Missbrauch des Begriffs der ‚Modernisierung‘ von Nuklearwaffen

Genauso wird verharmlost, welches Gefahrenpotenzial die ‚Modernisierung‘ der Atomwaffen beinhaltet. Auch der sicherheitspolitisch verwendete Begriff der ‚Modernisierung‘ unterstellt eine positive Entwicklung von Nuklearwaffen – das Moderne stellt ja eine positive Neuerung im Sprachgebrauch dar – und verdeckt die zunehmende Gefährlichkeit dieser Waffensysteme. Ein besonders problematischer Teilaspekt dieser Modernisierung ist der Einbau von Künstlicher Intelligenz und die Ausweitung von deren Funktionsweise im Rahmen der Nuklearstrategien. Doch KI funktioniert nach dem Prinzip von Wahrscheinlichkeitsrechnung und ist ausgesprochen fehleranfällig. Die Informationen von Hunderten Sensoren, die eine KI in kürzester Zeit zu einer Aussage führt, z.B. über angreifende Atomraketenschwärme, kann von den Verantwortlichen in den wenigen Minuten der zur Verfügung bestehenden Zeit grundsätzlich nicht sicher überprüft werden. Ein Atomkrieg aus Versehen kann aber durch diese Entwicklung wahrscheinlicher werden.

Kriegstüchtigkeit versus Verteidigungsfähigkeit – wichtige Bedeutung begrifflicher Verwendung

Wenn der deutsche Verteidigungsminister Pistorius davon spricht, Deutschland müsse „kriegstüchtig“ werden, dann widerspricht dies dem Verteidigungsauftrag des Grundgesetzes und dem Verbot eines Angriffskriegs (GG Art. 26 (1) und 115a). Der Begriff des Krieges beinhaltet sowohl Verteidigung als auch Angriff. Daher müsste eine Bundesregierung, wenn sie sich an das Grundgesetz hält, nur davon sprechen und entsprechende Maßnahmen unternehmen, verteidigungsfähig zu werden.

Die Kriegstüchtigkeit basiert auf dem Postulat der militärischen Stärke durch Abschreckung. Da sich kein Staat freiwillig einer militärischen Überlegenheit eines gegnerischen Staates bzw. Militärbündnisses gegenübersehen will, wird dieser Staat immer mehr Anteile seines Staatshaushaltes für weitere Aufrüstungsmaßnahmen verwenden, um wiederum den Gegner in seiner militärischen Stärke zu übertreffen. Dies führt zu einer Rüstungsspirale und – so zeigt z.B. der Erste Weltkrieg – letztendlich zum Krieg.

Verteidigungsfähigkeit bedeutet die Priorität militärischer Abwehrfähigkeiten, z.B. hinsichtlich der Abwehr von Drohnenangriffen, in Verbindung mit einer verbesserten ‚Resilienz‘ kritischer Infrastruktur. Auch eine derartige Resilienz ist für keinen Staat derzeit herstellbar. Heutige Industriestaaten im digitalen Zeitalter sind kaum gegen hybride Angriffe, insbesondere dem Hacken von Strom- und Wärmenetzen, zu schützen. Wer suggeriert, dass dies vollständig möglich sei, erzeugt ein falsches Sicherheitsgefühl.

Wenn aber sich Menschen mit dem sicherheitspolitischen Kurs ihrer Regierungen zufriedengeben, der durch ein System die Tatsachen verbergender Begriffsverwendung abgesichert ist, dann wird ihnen ein falsches Bewusstsein hegemonial induziert. Ihnen wird die zivilgesellschaftliche Kraft genommen, gegen einen riskanten Kurs ihrer Regierung Widerstand zu leisten. Dies charakterisiert auch das Dilemma der gegenwärtigen Friedensbewegung. Obwohl sie die Gefahren einer militärischen Eskalation und eines Nuklearkriegs in ihren Aufrufen deutlich zur Sprache bringt, findet sie nicht den Anklang, der eigentlich in der gegenwärtigen Krisensituation zu erwarten wäre.

Stationierung von US-Raketen in 2026 als ‚Sicherheitspolitik‘ der Abschreckung

Die für November 2026 vorgesehene Stationierung dreier verschiedener Raketensysteme, u.a. von Hyperschallwaffen, folgt dem Verdikt einer Stärke durch Abschreckung. Diese Waffensysteme werden unter US-Befehl in Deutschland stationiert. Dies wurde ohne eine Debatte im Bundestag am Rande des NATO-Gipfels in New York im Sommer 2024 zwischen Biden und Scholz verabredet. Die Stationierung wird ohne ein begleitendes Verhandlungsangebot an Russland vorgenommen. Es handelt sich hierbei um sogenannte ‚Enthauptungswaffen‘, also Waffen, die nicht primär der Verteidigung dienen, so wie es im Grundgesetz festgelegt ist.

Auch in diesem Fall der US-Raketenstationierung von ‚Sicherheitspolitik‘ zu sprechen ist problematisch. Es könnte durchaus sein, dass diese Stationierung die Unsicherheit und das Eskalationsrisiko für Deutschland erhöhen könnte. Diese Waffensysteme, die durchaus eine Bedrohung für Russland darstellen, könnten zum Ziel für russische Raketenangriffe werden, die wiederum eine entsprechende Vergeltungsspirale, möglicherweise auch in nuklearer Hinsicht, auslösen würden.

Aber Verteidigungsfähigkeit setzt auf die Priorität von Verhandlungen, Diplomatie und systematisch koordinierten Kontroll- und Abrüstungsverträgen. Hierbei ist der Aufbau einer militärischen Verteidigung und der Versuch der Sicherung kritischer Infrastruktur durchaus notwendig und legitim. Die vorgesehene US-Raketen-Stationierung unterläuft jedoch diese verteidigungspolitische Zielsetzung. Was wird Russland in diesem Fall unternehmen? Es darf nicht verschwiegen werden, dass Russland bereits Hyperschallraketen des Typs ‚Zirkon‘ und ‚Kinschal‘, z.B. in Kaliningrad, stationiert hat und bereits zumindest zweimal die bisher kaum zu verteidigende Hyperschallwaffe ‚Oreschnik‘ im Ukraine-Krieg eingesetzt hat. Wenn nun der NATO-Westen nicht bereit ist, die Abrüstungs- und Kontrollverträge neu zu verhandeln, wird Russland sicherlich versuchen, bei einer erfolgten Stationierung der US-Raketen zum Ende des Jahres 2026 danach selbst wiederum das eigene Arsenal auszuweiten und gefährlicher auszubauen.

Fazit

Die Offenlegung der Gefahren, die im sicherheitspolitischen Sprachgebrauch im Zusammenhang mit Nuklearwaffen impliziert sind, bedeutet keinen Defätismus und auch keine Resignation vor einem bis an die Zähne konventionell und nuklear bewaffneten Gegner.

Wenn sich Menschen jedoch durch eine beschwichtigende Begrifflichkeit und ihre sicherheitspolitische Verwendung im öffentlichen Diskurs täuschen lassen, ist eine gefährliche Ruhigstellung dieser Menschen gegeben. Ihnen wird mit den sicherheitspolitischen Versprechen, die dahinterstehen, ein Sicherheitsgefühl vermittelt, das nicht dem eigentlichen Risiko entspricht, wenn Staaten auf militärische Aufrüstung, insbesondere Weiterentwicklung von Nuklearwaffensystemen, und auf militärische Eskalation setzen. Mit der Offenlegung realer Gefahren wird keine sicherheitspolitische Ängstlichkeit und Handlungsunfähigkeit als Ziel angestrebt, sondern ein Bewusstsein tatsächlicher Gefahren als die Grundlage für die prioritäre Notwendigkeit einer verbesserten Verteidigungsfähigkeit und hierbei insbesondere von Verhandlungen und Diplomatie.

Zusammenfassend lässt sich daher feststellen: Das sicherheitspolitische Ziel müsste die Verteidigungsfähigkeit sein. Hierzu gehört auch ein bereits mehrfach angesprochener Abrüstungsvorschlag, in einem durch die Vereinten Nationen kontrollierten Rahmen, dass die beiden militärischen Großmächte, USA und Russland, eine schrittweise Abrüstung aller Waffensysteme, einschließlich der Nuklearwaffen, auf das Niveau der VR China vornehmen. In einem nächsten Schritt müsste es im Rahmen einer auf Transparenz setzenden Kontrolle durch internationale Institutionen, wie der UN und der OSZE, die Abrüstung dieser drei Staaten auf das Niveau der kleineren Staaten erfolgen, bis z.B. hinsichtlich der Nuklearwaffen, der Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen vollständig umgesetzt ist. Dies wäre eine effektive und vernünftige Sicherheitspolitik, die ihren Namen verdient. Auch wenn es derzeit große geopolitische Hindernisse gibt, die einer derart kontrollierten und transparenten internationalen Abrüstung im Wege stehen, darf diese Frieden bringende Abrüstungsstrategie nicht aus dem Auge verloren werden. Auch könnten die Billionen-Beträge, die im Zuge einer Abrüstung und einer wegfallenden weiteren Aufrüstung von allen beteiligten Staaten eingespart werden, zumindest mittelfristig ein gewichtiges Argument für eine derartige international koordinierte und ausbalancierte Abrüstungsstrategie sein.

Die historische Erfahrung einer Politik der Abschreckung durch militärische Stärke zeigt hingegen, dass eine militärische Aufrüstungsspirale die Wahrscheinlichkeit einer militärischen Auseinandersetzung erhöht. Eine Sicherheitspolitik, die sich an Verteidigungsfähigkeit und nicht an Kriegstüchtigkeit orientiert, müsste auch eine andere Sprache verwenden. Verschleiernde Begriffe, die in einen Bedeutungskontext eingelagert und semantisch so angelegt sind, dass sie militärische Risiken eher verdecken anstatt offenlegen, sind Teil einer medial vermittelten militärischen Strategie, die nicht zum Frieden führen wird.


Zum Autor:

Klaus Moegling, habilitierter Politikwissenschaftler, er lehrte an verschiedenen Universitäten und Institutionen der Lehrerbildung, zuletzt an der Universität Kassel als apl. Professor im Fb Gesellschaftswissenschaften, er ist u.a. Autor des im open Access veröffentlichten Buches „Neuordnung. Eine friedliche und nachhaltig entwickelte Welt ist (noch) möglich.“