Am 25. September 2025 genehmigte die Kommission für das Recht auf Gesundheit den Bericht für die erste Debatte über den Gesetzentwurf „Ley de Reproducción Humana Asistida” (Gesetz zu assistierter menschlicher Fortpflanzung). Ursprünglich wurde dieser Gesetzentwurf mit dem Ziel vorgelegt, Leihmutterschaft zu legalisieren.
Dank der gemeinsamen Arbeit von Dignidad y Derecho und der Casablanca-Erklärung hat die Kommission jedoch beschlossen, alle Verweise auf Leihmutterschaft zu streichen und ein ausdrückliches Verbot dieser Praxis in Ecuador vorzuschlagen.
In diesen Prozess war auch der Besuch von Dr. Bernard García Larraín eingebunden, dem Geschäftsführer der Casablanca-Erklärung. Seine Termine in Quito und Guayaquil trugen dazu bei, die Risiken dieser Praxis sichtbar zu machen und die Dringlichkeit ihres Verbots zu unterstreichen.
Zu den wichtigsten Aktivitäten gehörten:
– ein Forum der Nationalversammlung (Quito, 16. September), bei dem der Bericht der UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem offiziell vorgestellt wurde,
– eine Konferenz an der Universidad Hemisferios (Quito, 17. September) zusammen mit dem Vizepräsidenten Víctor Manuel Valle, bei der die Auswirkungen der Leihmutterschaft aus akademischer Sicht diskutiert wurden.
– ein Auftritt bei der Gesundheitskommission der Nationalversammlung (Quito, 17. September), einem wichtigen Forum, bei dem die Kommissionsmitglieder über die rechtlichen und sozialen Auswirkungen informiert wurden.
– eine Debatte an der Universidad San Francisco de Quito (Quito, 19. September) vor einem breiten Publikum aus jungen Menschen und Meinungsführern sowie
– strategische Treffen in Guayaquil, bei denen Dr. García mit sozialen Akteuren, Wissenschaftlern und den Medien Gespräche führte und damit die Debatte in der Küstenregion ausweitete.
Diese Aktivitäten trugen dazu bei, die öffentliche Debatte zu intensivieren und eine Grundlage für eine gesetzliche Entscheidung zum Verbot der Leihmutterschaft in Ecuador zu schaffen. Der erste Debattenbericht markiert einen Meilenstein im Gesetzgebungsprozess im Rahmen des von der Defensoría del Pueblo vorgelegten „Ley de Reproducción Humana Asistida”.
Dignidad y Derecho und die Erklärung von Casablanca setzen sich weiterhin dafür ein, dass nationale Gesetzgebungen den internationalen Standards zum Schutz der Menschenwürde, zum Schutz von Frauen und zu bioethischen Grundsätzen entsprechen.
Die Casablanca-Erklärung gibt den Staaten folgende Empfehlungen:
– Verbot von Leihmutterschaft auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet,
– Ablehnung jeglicher Rechtsgültigkeit von Verträgen, bei denen sich eine Frau dazu verpflichtet, ein Kind auszutragen und zur Welt zu bringen.
– Bestrafung von Personen und Unternehmen, die als Mittler zwischen Leihmüttern und Auftraggebern auftreten.
– Strafverfolgung von Personen, die auf dem jeweiligen Hoheitsgebiet eine Leihmutter in Anspruch nehmen.
– Strafverfolgung ihrer Staatsangehörigen, die außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets eine Leihmutter in Anspruch nehmen.
– Aktive Unterstützung der Entwicklung rechtlicher Bestimmungen, die zu einem weltweiten Verbot von Leihmutterschaft führen.
Weitere Informationen zur Casablanca-Erklärung:
www.declaration-surrogacy-casablanca.org
Auf Facebook: Erklärung zur weltweiten Abschaffung der Leihmutterschaft
Auf X: @CasaDeclaration
E-Mail: contact@declaration-surrogacy-casablanca.org
👉 Kontakt: Bernard Garcia, Geschäftsführer der Casablanca-Erklärung, WhatsApp: +33 (0)6 58 43 69 71
Die Übersetzung aus dem Englischen wurde von Kornelia Henrichmann vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige!









