Das humanitäre Völkerrecht entstand aus der extremen Erfahrung des 20. Jahrhunderts. Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle wurden nicht als abstrakte moralische Erklärungen konzipiert, sondern als ein konkreter Versuch, selbst im Krieg der Gewalt Grenzen zu setzen. Dieser normative Rahmen ist jedoch derzeit einer tiefgreifenden Erosion ausgesetzt – nicht etwa aufgrund rechtlicher Antiquiertheit, sondern aufgrund der Normalisierung seiner Verletzung.

Der Bericht War WATCH – IHL in Focus Report 2024–25, der Anfang 2026 von der Genfer Akademie für humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte (Geneva Academy) veröffentlicht wurde, bietet eine umfassende rechtliche Diagnose dieser Entwicklung. Die Studie analysiert dreiundzwanzig aktive bewaffnete Konflikte zwischen Juli 2024 und Dezember 2025 und dokumentiert hier in fast allen Fällen schwerwiegende und wiederholte Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Schlussfolgerung ist eindeutig: Das System befindet sich an einem kritischen Punkt.

Weit davon entfernt, diese Verstöße als unvermeidliche Kollateralschäden darzustellen, betont der Bericht, dass viele von ihnen deutlich erkennbaren Mustern folgen: Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Objekte, die Zerstörung lebenswichtiger Infrastruktur, der Einsatz unpräziser Waffen in dicht besiedelten Gebieten, sexuelle Gewalt, Folter und Misshandlung geschützter Personen scheinen wiederkehrende Praktiken – nicht Ausnahmen – zu sein. All dies geschieht, obwohl die entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen, die ein solches Verhalten verbieten, klar, verbindlich und universell ratifiziert sind.

Von zentraler Bedeutung im Bericht ist die Feststellung, dass dieses Problem nicht normativer, sondern politischer Natur ist. Die Kluft zwischen rechtlichen Verpflichtungen und der Realität von Konflikten erklärt sich nicht durch Lücken im Recht, sondern durch den fehlenden politischen Willen der Staaten, das humanitäre Völkerrecht „zu achten und seine Achtung durchzusetzen“, wie es die Genfer Konventionen verlangen. Diese positive Verpflichtung, so erinnert die Akademie, beschränkt sich nicht darauf, selbst keine Verstöße zu begehen, sondern umfasst auch die Verpflichtung, Verletzungen durch Dritte zu verhindern, zu ahnden und nicht zu begünstigen.

Der Bericht hebt im Besonderen die Straflosigkeit hervor. Das Fehlen glaubwürdiger Ermittlungen, die begrenzte internationale justizielle Zusammenarbeit und die gezielte Schwächung von Mechanismen wie der internationalen Strafgerichtsbarkeit haben ein Umfeld geschaffen, in dem Kriegsverbrechen in der begründeten Erwartung begangen werden, dass sie folgenlos bleiben. Diese strukturelle Straflosigkeit betrifft nicht nur die unmittelbaren Opfer, sondern untergräbt auch die Autorität des humanitären Völkerrechts selbst, eine wirksame Begrenzung der Anwendung von Gewalt zu sein.

Ein weiteres zentrales Element ist die Rolle des Waffenhandels. Die Genfer Akademie hebt den Widerspruch zwischen formellen Verpflichtungen von Staaten und der fortgesetzten Lieferung von Waffen in Kontexte hervor, in denen ein eindeutiges Risiko besteht, dass diese zur Begehung schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht eingesetzt werden. An diesem Punkt beschränkt sich der Bericht nicht auf eine ethische Kritik, sondern erinnert daran, dass das Völkerrecht konkrete Verpflichtungen zur Risikobewertung und zur Aussetzung von Waffenlieferungen auferlegt, wenn diese Risiken als erheblich eingeschätzt werden.

Auch der zunehmende Einsatz neuer Militärtechnologien nimmt einen wichtigen Platz in der Analyse ein. Unpräzise Waffensysteme, ferngesteuerte Angriffe mittels Drohnen und die fortschreitende Automatisierung der Gewalt vergrößern die physische und moralische Distanz zwischen denjenigen, die Entscheidungen treffen, und jenen, die unter den Auswirkungen des Krieges leiden. Nach Auffassung der Akademie entbindet diese Entwicklung die Akteure nicht von ihrer rechtlichen Verantwortung, sondern erfordert im Gegenteil eine noch strengere Anwendung von Grundsätzen der Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit und Vorsicht.

Über die Diagnose hinaus formuliert der Bericht eine grundlegende Warnung. Wenn die internationale Gemeinschaft die faktische Erosion des humanitären Völkerrechts weiterhin toleriert, droht nicht nur eine Zunahme ziviler Opfer, sondern auch ein Verlust der Glaubwürdigkeit eines Rechtssystems, das eigentlich dazu dient, Barbarei zu begrenzen. Das Kriegsrecht, so erinnert die Genfer Akademie, bricht nicht über Nacht zusammen; es wird schrittweise ausgehöhlt, wenn seine Verletzung zur Routine wird und politisch profitabel ist.

In diesem Sinne verkündet der Bericht nicht das Ende des humanitären Völkerrechts, weist jedoch auf eine gefährliche Schwelle hin. Das Überleben des Systems hängt nicht von neuen Regeln ab, sondern von einer grundlegenden politischen Entscheidung: die bestehenden Normen anzuwenden – ohne selektive Ausnahmen oder implizite Hierarchien auf Seiten der Opfer.

 

Die Übersetzung aus dem Englischen wurde vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige!