Pressemitteilung von crimesagainsthumanity.eu
Die ICC-Anwälte Dr. Omer Shatz und Dr. Juan Branco reichten beim Internationalen Strafgerichtshof eine 700-seitige Klageschrift ein, in der alle Einrichtungen und Behörden der EU und seiner Mitgliedstaaten benannt werden, die an Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt sind, begangen an „Migranten“ bei ihrer Überfahrt über die zentrale Mittelmeerroute.
Die Auflistung enthält auch eine Datenbank mit mehr als 500 europäischen Beamten, die während des untersuchten Zeitraums im Amt waren, sowie eine Liste von 122 Personen, die verdächtigt werden, an diesen Verbrechen beteiligt gewesen zu sein. Die Ergebnisse basieren auf 6 Jahren Untersuchung, unterstützt von International Law in Action, dem Abschlussprojekt des Masterprogramms zu Menschenrechten und humanitäre Maßnahmen der Sciences Po Paris.
Der Fall stützt sich auf drei unterschiedliche, in der Form bisher noch nicht eingebrachte Beweise: (1.) auf Befragungen von 77 hochrangigen europäischen Beamten; (2.) auf den exklusiven Zugang zu Protokollen von Sitzungen des EU-Rates auf höchster Ebene; und (3.) auf die Analyse zahlreicher vertraulicher Berichte.
In den letzten zehn Jahren (2015–2025) wurden mehr als 25.000 Asylsuchende durch Ertrinken getötet, und über 150.000 Überlebende wurden entführt und gewaltsam nach Libyen überführt, wo sie festgehalten, gefoltert, vergewaltigt und versklavt wurden. Seit 2017 hat der Staatsanwalt des IStGH dem UN-Sicherheitsrat über fortgesetzte Verbrechen gegen die Menschlichkeit berichtet, die auf dieser Route an ‚Migranten‘ begangen werden.
Im Jahr 2019 reichten Dr. Shatz und Dr. Branco eine Klage vor dem Internationalen Strafgerichtshof ein und zeigten an, dass diese Straftaten im Rahmen von zwei Formen von EU-Abschreckungspolitik begangen werden, die beide darauf abzielten, Ankünfte in Europa um jeden Preis zu verhindern: eine Politik des Massenmordes durch Ertrinken lassen, und eine Politik der massenhaften Zurückweisung durch Stellvertreter. Im Jahr 2020 wurde die Klage zugelassen und den Ermittlungen gegen Libyen zugeordnet.
Im Jahr 2023 bestätigte die Untersuchungsmission des UN-Menschenrechtsrats zu Libyen diese beim IStGH erhobenen Vorwürfe, wobei festgestellt wurde, dass europäische Beamte an Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen ‚Migranten‘ auf der Mittelmeerroute beteiligt sind.
Doch seit 2019 bis heute hat der IStGH-Staatsanwalt keine einzige Ermittlung oder Strafverfolgung gegen einen europäischen Staatsbürger durchgeführt. Als das Gericht seinen ersten Haftbefehl gegen einen lybischen Staatsangehörigen erließ, der verdächtigt wird, Verbrechen gegen die Menschlichkeit an ‚Migranten‘ begangen zu haben, behinderte eine europäische Regierung, die von Italien, die Justiz, indem sie ihren verbrecherischen Komplizen aus der Haft entließ und ihn heimlich in offener Missachtung des ICC-Haftbefehls zurück nach Libyen brachte (der Al-Masri-Fall).
Auf Grundlage der vorherigen und der aktuellen Stellungnahmen rufen die Anwälte den Staatsanwalt auf, sofort eine Untersuchung der in diesem Fall identifizierten Verdächtigen einzuleiten. Parallel dazu beabsichtigen sie, den Vorsitzenden der Kammern der Vorverhandlungen in die Pflicht zu nehmen und ihn zu bitten, dass eine gerichtliche Überprüfung der sechsjährigen Untätigkeit des Staatsanwalts aus durchgeführt wird.
Kontakt:
front-LEX, +33650784880, info@front-lex.eu
Branco & Associates contact@branco-associes.fr
front-LEX bekämpft die EU-Migrationspolitik durch die Einleitung grundsätzlicher Gerichtsverfahren bei der EU (EuGH), beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH).









