{"id":782721,"date":"2018-12-31T13:24:06","date_gmt":"2018-12-31T13:24:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.pressenza.com\/?p=782721"},"modified":"2018-12-31T13:24:06","modified_gmt":"2018-12-31T13:24:06","slug":"verbrannt-und-vergessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.pressenza.com\/de\/2018\/12\/verbrannt-und-vergessen\/","title":{"rendered":"Verbrannt und vergessen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ein unschuldig inhaftierter syrisch-kurdischer Gefl\u00fcchteter stirbt bei einem Zellenbrand in einem nordrhein-westf\u00e4lischen Knast. Im Jahr 2018 in Deutschland kein Thema, das die Gem\u00fcter erregt.<\/strong><\/p>\n<article>Was geht in Kleve? Allzu viel ist nicht los in der Kleinstadt an der deutsch-niederl\u00e4ndischen Grenze. Eine Google-News-Suche ergibt: Eine Kleverin soll aus Habgier einen 93-J\u00e4hrigen vergiftet haben; die \u201eKulturwelle\u201c im lokalen Hallenbad bietet \u201edas volle Programm\u201c; und der Feuerwehr Kleve steht eine Ehrung ins Haus, weil sie entlaufene Pferde aus dem Morast befreite.<\/p>\n<p>War noch was? Achso, genau. Am 17. September 2018 war in der Gef\u00e4ngniszelle 143 der Justizvollzugsanstalt Kleve ein Feuer ausgebrochen. Der 26-j\u00e4hrige Syrer Ahmad A. starb an den Brandfolgen. Aufgekl\u00e4rt ist der Fall bis heute nicht. Und wer nachforscht, findet Unfassbares. Ahmad A. war f\u00fcr die Taten eines anderen eingesperrt worden, mehrfach als wechselweise \u201esuizidgef\u00e4hrdet\u201c oder \u201enicht suizidal\u201c eingestuft worden, ohne in drei Monaten unschuldiger Haft je einen Dolmetscher oder Rechtsbeistand gesehen zu haben. Am Ende brennt seine Zelle und das Justizministerium bel\u00fcgt die \u00d6ffentlichkeit dar\u00fcber, ob A. sich w\u00e4hrend des Brandes bemerkbar gemacht hat oder nicht.<\/p>\n<p>Anf\u00e4nglich berichten zahlreiche Medien, lokale wie \u00fcberregionale. Doch das Interesse schl\u00e4ft ein, und sp\u00e4testens seitdem NRW-Justizminister Klaus Biesenbach (CDU) Anfang November 2018 dem Rechtsausschuss des Landtages einen 60-seitigen Bericht vorlegte, in dem der damalige Kenntnisstand zusammengefasst wird, ist es still im Bl\u00e4tterwald. Warum eigentlich? Wer den Bericht genau liest, wird eine Chronologie des Irrsinns vor sich finden. Und wird sich gezwungen sehen, Fragen zu stellen, die bislang weder in der Landesregierung, noch von den um \u201eSeriosit\u00e4t\u201c bem\u00fchten b\u00fcrgerlichen Presseerzeugnissen gestellt werden.<\/p>\n<h4><strong>Die \u201eVerwechslung\u201c<\/strong><\/h4>\n<p>Ahmad A.s Martyrium beginnt am 6. Juli 2018. In der N\u00e4he einer Kiesgrube. Am Hartefelder Heideweg in Geldern wird er von der Kreispolizei aufgegriffen, der Vorwurf: Er soll vier Frauen \u201eauf sexueller Grundlage beleidigt\u201c haben. Die Kreispolizei Kleve nimmt A. mit auf die Wache. Es wird eine Identit\u00e4tsfeststellung durchgef\u00fchrt. Die Beamten \u201everwechseln\u201c Ahmad A. mit einem per Haftbefehl gesuchten Mann aus Mali, dessen Alias-Name mit dem \u2013 \u00e4usserst gebr\u00e4uchlichen \u2013 Namen von Ahmad A. \u00fcbereinstimmten. Dass der Gesuchte im eigenen Fahndungssystem mit Staatsangeh\u00f6rigkeit \u201emalisch\u201c und Geburtsort \u201eTombouctou\u201c notiert war, A. aber aus Aleppo kam, offenkundig nicht aus Mali, verhinderte die Inhaftierung nicht. Aufgrund einer ED-Behandlung lag der Polizei auch ein Lichtbild des tats\u00e4chlich Gesuchten vor. Es wurde, so schreibt das Justizministerium, einfach \u201ekein Abgleich der hinterlegten Daten aus der ED-Behandlung\u201c durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Hier bereits kann man fragen: Soll das wirklich eine unabsichtliche \u201eVerwechslung\u201c gewesen sein? Es wirkt eher, als h\u00e4tte man sich alle M\u00fche gegeben, um A. zu \u201everwechseln\u201c. In jedem Fall spielt eine ordentliche Portion Rassismus eine Rolle. Man kann spekulieren: W\u00e4re jemand, der fliessend deutsch spricht und wie ein Biodeutscher aussieht, auch als malischer Staatsb\u00fcrger \u201eidentifiziert\u201c worden, selbst wenn es einen Namenstreffer im System gegeben h\u00e4tte?<\/p>\n<h4><strong>Die erfundene Vergewaltigung<\/strong><\/h4>\n<p>Die Beamten \u201everwechselten\u201c Ahmad A. aber nicht nur mit einem in Hamburg gesuchten Mann aus Mali. Gleichzeitig sahen sie in A. auch noch den per \u00d6ffentlichkeitsfahndung gesuchten T\u00e4ter einer Vergewaltigung. Am 10. Juli f\u00fchrten Beamte dann mit der \u201evermeintlich Gesch\u00e4digten\u201c einen Lichtbildabgleich durch, zeigten ihr ein Foto von Ahmad A.<\/p>\n<p>Die Frau r\u00e4umte dann ein, dass es keine Vergewaltigung gegeben habe und sie das Delikt erfunden habe. In dem Bericht des Justizministeriums zu A. heisst es dann: \u201eDas bei der hiesigen Beh\u00f6rde sp\u00e4ter unter dem Aktenzeichen 203 Js 375\/18 erfasste Verfahren gegen den syrischen Staatsangeh\u00f6rigen wegen des Verdachts der Vergewaltigung wurde, ohne dass eine verantwortliche Vernehmung durchgef\u00fchrt wurde, wegen erwiesener Unschuld eingestellt.\u201c<\/p>\n<p>Hier sind mehrere Fragen offen: Denn zum einen haben die Beamten der Kreispolizei Kleve offenbar ein Verfahren angelegt, das auf Ahmad A. lief, nicht aber gegen den Malier aus Hamburg, mit dem man ihn angeblich verwechselt hatte. Zum anderen wurde auch, nachdem klar war, dass zumindest dieser Tatvorwurf aus dem Raum ist, nicht noch einmal gepr\u00fcft, wen man da eigentlich eingesperrt hatte.<\/p>\n<h4><strong>Die Suizidthese<\/strong><\/h4>\n<p>Am Abend des 6. Juli wird Ahmad A. in die JVA Geldern \u00fcberf\u00fchrt. Auch dort werden die Daten des eigentlich gesuchten Maliers als Alias-Namen von Ahmad A. vermerkt. In Geldern beginnt auch die verwirrende, im Verlauf der Zeit andauernd korrigierte Einstufung Ahmad A.s als psychisch labil. In der Gesundheitsakte des Gefangenen wird vermerkt: \u201eSuizidgefahr. Gemeinschaft mit zuverl\u00e4ssigen Gef. Der Gef. darf nicht allein bleiben. Sicherungsmassnahmen beachten!\u201c<\/p>\n<p>Am 9. Juli sieht A. zum ersten Mal einen Amtsarzt. Der findet ihn zwar \u201ewach\u201c und \u201eorientiert\u201c, diagnostiziert \u201ekeinen Hinweis auf inhaltliche oder formale Denkst\u00f6rungen\u201c. Er findet aber Narben, die von \u00e4lteren Selbstverletzungen herr\u00fchren k\u00f6nnten. Der Amtsarzt vermerkt eine \u201eV.a. Pers\u00f6nlichkeitsst\u00f6rung DD Anpassungsst\u00f6rung, soweit in der Untersuchungssituation bgH eruierbar\u201c.<\/p>\n<p>Weder hier, noch irgendwann in den kommenden Wochen wird ein \u00dcbersetzer hinzu gezogen. A. sprach etwas Deutsch. Keineswegs aber genug, um \u00e4rztliche und psychologische Untersuchungen durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Vor seiner Haft, im Jahr 2016, war A. bereits zweimal auf freiwilliger Basis in einer geschlossenen Psychiatrie \u2013 so berichtete sein Anwalt den Ermittlern des Justizministeriums. Die \u00c4rzte dort, wohl weniger an Massenabfertigung gew\u00f6hnt als die Anstaltsdoktoren, gaben nach einem ersten Gespr\u00e4ch zu Protokoll, dass \u201eaufgrund mangelnder Deutschkenntnisse des syrischen Staatsangeh\u00f6rigen ein sicherer psychopathologischer Befund nicht zu erheben gewesen\u201c sei. Daraufhin wurde ein l\u00e4ngerer Aufenthalt in der Klinik vereinbart. Ergebnis aus dem Jahr 2016: \u201eIm Rahmen des dreit\u00e4gigen Aufenthalts sei ein weiteres Gespr\u00e4ch unter Mithilfe eines professionellen \u00dcbersetzers gef\u00fchrt worden, bei dem sich keine Anhaltspunkte f\u00fcr suizidale oder fremdaggressive Gedankeng\u00e4nge auf dem Boden einer zu diesem Zeitpunkt sicher zu diagnostizierenden psychischen Erkrankung gefunden h\u00e4tten.\u201c<\/p>\n<p>Am 10. Juli wird Ahmad A. nach Kleve \u00fcberstellt. Dort gehen die Untersuchungen weiter \u2013 wieder ohne Dolmetscher. Der Anstaltsarzt vermerkt am 11. Juli: \u201evollzugstauglich: ja; Bedenken gegen Einzelunterbringung; Suizidgef\u00e4hrdung: ja; Bemerkungen: Beobachtung 15 Min.\u201c Zwei Tage sp\u00e4ter notiert ein Mitarbeiter des Sozialdienstes der JVA, A. w\u00fcrde Suizidgedanken negieren und es seien auch keine erkennbar. Und drei Wochen sp\u00e4ter, am 2. August 2018, heisst es nun auch seitens des Anstaltsarztes der JVA Kleve: \u201eBedenken gegen Einzelunterbringung? nein; Suizidgef\u00e4hrdung? Nein\u201c.<\/p>\n<p>Ahmad A. hatte in der Zwischenzeit einen \u201eAntrag\u201c gestellt auf Aufhebung der Sicherungsmassnahmen, die aus seiner vermeintlichen Suizidalit\u00e4t erfolgten. Im Zuge der Pr\u00fcfung dieses Antrags spricht er auch mit der Anstaltspsychologin. Dieses Gespr\u00e4ch ist von besonderer Bedeutung. Denn die Psychologin notiert am 3. September, A. habe \u201eeine Menge kaum nachvollziehbarer Angaben zur Person\u201c gemacht. In den Worten der Anstaltspsychologin: \u201eEr habe seinen Namen immer korrekt mit Ahmad Amad angegeben, geboren sei er am 13. Juli 1992 \u2013 alle anders lautenden Angaben seien auf fehlerhafte Protokolle der Polizei zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die Daten aus dem Urteil zu I. seien ihm allesamt unbekannt, das Urteil betreffe ihn nicht. Er kenne den Namen Ahmady Guira nicht, sei nie in Hamburg oder Braunschweig gewesen \u2013 schon gar nicht zu der dort angegebenen Tatzeit \u2013 da sei er noch gar nicht in Deutschland gewesen usw. usf.\u201c<\/p>\n<p>Wer das liest, reibt sich die Augen. A. sagt die Wahrheit \u2013 und nichts als die Wahrheit. Aber die Dehumanisierung von Gefangenen, insbesondere von migrantischen, f\u00fchrt dazu, dass die Anstaltspsychologin gar nicht mehr in der Lage ist, ihn als menschliches Subjekt wahrzunehmen. Angaben der Polizei \u2013 das sind offizielle Dokumente und sie m\u00fcssen ihre Richtigkeit haben. Aussagen eines syrischen Gefangenen \u2013 \u201eeine Menge kaum nachvollziehbarer Angaben\u201c. Dennoch meint auch die Anstaltspsychologin, dass keine Suizidabsichten vorhanden seien und bef\u00fcrwortete die Aufhebung der Sicherungsmassnahmen.<\/p>\n<p>Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wertet dieses absurde Hin-und-Her im Endeffekt als Beleg ihrer These, dass A. seine Zelle in der Absicht, sich selbst zu t\u00f6ten, angez\u00fcndet habe. Abgesehen davon, dass selbst die Anstalts\u00e4rzte, Sozialarbeiter und die Psychologin zu unterschiedlichen Ergebnissen zu A.s vermeintlichen Suizidabsichten kommen, sind all deren Einsch\u00e4tzungen aus zwei Gr\u00fcnden ohnehin Quatsch. Einmal, weil kein \u00dcbersetzer zur Hilfe geholt wurde. Zum anderen aber, weil die genannten \u00c4rzte offenkundig ihr Gegen\u00fcber nicht als vollwertigen Menschen betrachteten \u2013 eine notwendige Voraussetzung f\u00fcr jede psychologische Beurteilung. Woran es lag, an der Gef\u00e4ngnissituation, an unbewusstem oder bewusstem Rassismus \u2013 man kann nur spekulieren. Aber wer jemanden nicht so ernst nimmt, um glasklaren Hinweisen auf eine Personalienverwechslung auch tats\u00e4chlich nachzugehen, braucht sich kein Urteil \u00fcber psychische Krankheiten eben derselben Person zuzutrauen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Landesregierung jedenfalls scheint der Wunsch Vater des Gedankens zu sein. Ahmad A. muss Selbstmord begangen haben, denn es kann nicht sein, was nicht sein darf. Oder zumindest darf es dann nicht \u00f6ffentlich werden. Insofern dient die Beweisf\u00fchrung dazu, zumindest den Anschein zu erwecken, A. habe seine Zelle in Suizidabsicht angez\u00fcndet. Deshalb kommt auch im Untersuchungsbericht die Familie A.s, die das vehement bestreitet, nicht zu Wort.<\/p>\n<h4><strong>Der Brand<\/strong><\/h4>\n<p>Am Abend des 17. Septembers 2018 brennt es in Ahmad A.s Zelle. Der Stand der Ermittlungen Anfang November l\u00e4sst den Vorgang so rekonstruieren: Ein Sachverst\u00e4ndiger kam zu dem \u2013 vorl\u00e4ufigen \u2013 Ergebnis, dass der Brand wenige Minuten nach 19 Uhr begonnen habe. Die Brandzeit habe etwa 20 Minuten betragen, gegen 19:25 sei gel\u00f6scht worden. Um 19:23 ging ein Notruf bei der Feuerwehr in Kleve ein.<\/p>\n<p>Brisant ist zun\u00e4chst: Justizminister Klaus Biesenbach hatte zun\u00e4chst \u00f6ffentlich behauptet, der Gefangene h\u00e4tte nicht versucht, sich bemerkbar zu machen und die Gegensprechanlage nicht bet\u00e4tigt. Das stellte sich als falsch heraus. Um 19:19:10 bet\u00e4tigte Ahmad A. die Gegensprechanlage, will also die Justizvollzugsbeamten rufen. Und: Die heben ab. F\u00fcr neun Sekunden. Dann dr\u00fccken sie A. weg.<\/p>\n<p>Was hier geschehen ist, kann man nicht richtig sagen. Denn die einzige Quelle der Ermittler ist die Befragung der Justizbeamten selbst \u201eim Rahmen der kollegialen Beratung\u201c des \u201ebesonderen Vorkommnisses vom 17. September 2018\u201c. Die offizielle Version ist: A. habe zwar durchgerufen, man habe auch abgenommen, aber er habe einfach nichts gesagt. In den Worten der kollegial beratenden Experten: \u201eAm 17.09.2018 soll der Bedienstete der Abteilung 1 ein Telefonat mit einem Gefangenen gef\u00fchrt haben, als gegen 19: 19 h der Lichtruf aus dem Haftraum 143 auf dem Bildschirm der Haftraumkommunikationsanlage aufleuchtete.<\/p>\n<p>Der Bedienstete soll sodann den Lichtruf angenommen und dem Gefangenen mitgeteilt haben, dass er derzeit noch ein Telefonat zu f\u00fchren habe und sich sp\u00e4ter melden w\u00fcrde. Da der Gefangene sich nicht weiter bemerkbar gemacht habe, sei der Ruf danach quittiert (beendet) worden. Der dargestellte Umgang mit Lichtrufen stellt insoweit keine Besonderheit dar und wird in der Praxis so auch in anderen Anstalten ge\u00fcbt.\u201c<\/p>\n<p>Die bislang durchgef\u00fchrten Brandermittlungen kranken an mehreren unausgesprochenen Voraussetzungen. Zum einen: Alle, ausnahmslos alle, durchgef\u00fchrten Ermittlungen gehen von zwei M\u00f6glichkeiten aus: Ahmad A. hat die Zelle in Brand gesetzt; oder es war ein technisches Versehen, ein Unfall. Letzteres wird bald ausgeschlossen. Ersteres damit f\u00fcr die Ermittler die einzige M\u00f6glichkeit. Dass jemand anders den Brand gelegt haben k\u00f6nnte, wird \u2013 \u00e4hnlich wie im Fall <a href=\"https:\/\/www.pressenza.com\/de\/2015\/10\/polizeigewalt-gegen-schwarze-auch-in-deutschland\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Oury Jalloh<\/a> \u2013 schlichtweg nicht als realistische Hypothese anerkannt.<\/p>\n<p>Daneben gibt es eine Reihe weiterer Hypothesen: A. sitzt seit drei Monaten unschuldig ein. Wenn er darauf aufmerksam macht, wird das als Versuch, sich freizul\u00fcgen oder Bemerkungen eines Verwirrten abgetan. Was, wenn er die Zelle aus Protest angez\u00fcndet hat, aber nicht sterben wollte? Und was, wenn die Justizvollzugsmitarbeiter sich dachten: Na, lass den noch ein bisschen, das wird ihm eine Lektion sein?<\/p>\n<p>Man weiss es nicht. Und \u00e4hnlich wie im Fall Oury Jallohs wird man es nie wissen, wenn nicht ausserhalb der Beh\u00f6rden Druck gemacht wird. Klar ist, das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen kann nicht so tun, als w\u00e4re nichts gewesen. Also ist die Strategie: Zugeben, was nicht verheimlicht werden kann. Das aber immer mit der Stossrichtung, die wirklich unangenehmen Fragen nach Rassismus und Dehumanisierung im Gef\u00e4ngnisbetrieb nicht stellen zu m\u00fcssen. \u201eVersehen\u201c, die habe es gegeben. Und \u201eTragisch\u201c sei das alles.<\/p>\n<p>Dass der Staat so handelt, ist indes normal. Verst\u00f6render ist, dass auch die selbsternannte \u201eF\u00fcnfte Gewalt\u201c keine allzu grossen Anstrengungen unternimmt, den Fall aufzukl\u00e4ren. Ob es tats\u00e4chlich Suizid war, Mord oder fahrl\u00e4ssige T\u00f6tung, das kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Ohne Druck von aussen wird das nicht ermittelt werden. Wichtiger aber noch: Schon das, was wir jetzt wissen, zeigt die Fratze eines Gef\u00e4ngnis- und Polizeibetriebes, in der Gefangene erniedrigt und entmenschlicht werden. Und es zeigt den systematischen Rassismus dieser Beh\u00f6rden. In diesem Fall hat dieser Betrieb das Leben eines jungen Mannes ausgel\u00f6scht \u2013 und zwar unabh\u00e4ngig davon, wer die Zelle angez\u00fcndet hat. Das k\u00f6nnte man skandalisieren. Und man k\u00f6nnte fordern, dass es abgeschafft werden muss.<\/article>\n<p class=\"fussnoten\"><em>*Die Rekonstruktion der Ermittlungsergebnisse beruht auf dem Bericht des NRW-Justizministeriums an den Rechtsausschuss des Landtages vom 5. November 2018, Vorlage 17\/1298<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein unschuldig inhaftierter syrisch-kurdischer Gefl\u00fcchteter stirbt bei einem Zellenbrand in einem nordrhein-westf\u00e4lischen Knast. Im Jahr 2018 in Deutschland kein Thema, das die Gem\u00fcter erregt. Was geht in Kleve? 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