{"id":2598167,"date":"2025-04-16T12:58:36","date_gmt":"2025-04-16T11:58:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.pressenza.com\/?p=2598167"},"modified":"2025-04-16T13:00:53","modified_gmt":"2025-04-16T12:00:53","slug":"kriegsende-8-mai-1945-warum-der-tag-der-befreiung-ein-tag-der-erinnerung-sein-sollte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.pressenza.com\/de\/2025\/04\/kriegsende-8-mai-1945-warum-der-tag-der-befreiung-ein-tag-der-erinnerung-sein-sollte\/","title":{"rendered":"Kriegsende 8. Mai 1945: Warum der \u201eTag der Befreiung\u201c ein \u201eTag der Erinnerung\u201c sein sollte"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Tag des Kriegsendes am 8. Mai 1945 gilt heute als <\/strong><strong>\u00bbTag der Befreiung\u00ab, als Chiffre f\u00fcr den Beginn unserer Demokratie. Doch die \u00bbStunde Null\u00ab ist auch Beginn des kollektiven Verdr\u00e4ngens und Vergessens <\/strong><strong>der Verbrechen des Nationalsozialismus <\/strong><strong>\u2013 <\/strong><strong>und der stillschweigenden Integration der T\u00e4ter in der Nachkriegszeit.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Von Helmut Ortner<\/strong><\/p>\n<p>8. Mai 1945 \u2013 Aus einem Volk von Jublern war ein Volk von Stummen geworden. Aber empfanden die Deutschen, die Opfer und T\u00e4ter zugleich waren und so viel Leid \u00fcber andere V\u00f6lker gebracht hatten, so etwas wie Scham? Oder f\u00fchlten sie sich nur auf der Verliererseite? Konnten sie begreifen, was geschehen war, was sie mitgemacht und zugelassen hatten?<\/p>\n<p>Als das \u00bbTausendj\u00e4hrige Reich\u00ab in Schutt und Asche versank, \u00fcbten sich die Hitlers Deutsche im notorischen Beschweigen oder verloren sich in ihren Aussagen und Ausreden im gewohnten rhetorischen Schleier: alle waren immer schon dagegen und wussten von nichts.<\/p>\n<p>Doch das nationalsozialistische Deutschland hatte nicht nur einen F\u00fchrer, sondern Millionen Begeisterte und \u00dcberzeugte. Zeitweise wollten so viele Deutsche in die NSDAP eintreten, dass die Partei mehrere Aufnahmestopps beschloss. Noch kurz vor dem Kriegsende waren es 8,5 Millionen NSDAP-Mitglieder. Nun sollte die \u00bbStunde null\u00ab die Stunde der notwendigen \u00bbS\u00e4uberung\u00ab der Deutschen werden. Dazu trafen sich in Potsdam die drei Regierungschefs der Siegerm\u00e4chte und unterschrieben ein Dekret, in dem es hie\u00df:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u00bbAlle Mitglieder der nationalsozialistischen Partei, welche mehr als nominell an ihrer T\u00e4tigkeit teilgenommen haben, \u2026 sind aus den \u00f6ffentlichen und halb\u00f6ffentlichen \u00c4mtern zu entfernen. Diese Personen m\u00fcssen durch Personen ersetzt werden, welche nach ihren politischen und moralischen Eigenschaften f\u00e4hig erscheinen, an der Entwicklung wahrhaft demokratischer Einrichtungen in Deutschland mitzuwirken &#8230;\u00ab<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Ein Volk stand vor einer politischen und moralischen Reinigungsprozedur durch die Siegerm\u00e4chte. Und das, was die Siegerm\u00e4chte Entnazifizierung nannten, war als Vorbedingung f\u00fcr eine kollektive Rehabilitierung der Deutschen konzipiert. Mit dem Dekret sollte die S\u00e4uberung ehemaliger NSDAP-Mitglieder auch in geordnete Bahnen gelenkt werden, denn schon hatte in den einzelnen Besatzungszonen auf h\u00f6chst unterschiedliche Weise die Verfolgung und Erfassung fr\u00fcherer Nazis begonnen. Lokale \u00bbantifaschistische Komitees\u00ab verhinderten, dass ehemalige NS-Funktion\u00e4re untertauchten, gelegentlich kam es sogar zu Racheakten. Daran aber hatte der \u00bbAlliierte Kontrollrat\u00ab keinerlei Interesse. Die Entnazifizierung sollte einheitlich und allein in der Zust\u00e4ndigkeit des Kontrollrats durchgef\u00fchrt werden. Anfang 1946 wurde eine weitere Direktive erlassen, in der genau definiert und kategorisiert war, welche Personen aus welchen \u00c4mtern und Stellungen entfernt werden sollten. Eine zus\u00e4tzliche Verordnung im Oktober 1946 legte gemeinsame Richtlinien f\u00fcr ganz Deutschland zur Bestrafung von Kriegsverbrechern sowie von Nationalsozialisten fest, die das NS-Regime gef\u00f6rdert und unterst\u00fctzt hatten.<\/p>\n<p>Ein schwieriges Unterfangen. Wer war T\u00e4ter, wer nur ein Mitl\u00e4ufer? Hatte nicht jeder eine Ausrede, eine Erkl\u00e4rung? Damit die \u00bbPotsdamer Grunds\u00e4tze\u00ab auch in die Praxis umgesetzt werden konnten, einigte man sich zun\u00e4chst auf f\u00fcnf Gruppen zur \u00bbHeranziehung von S\u00fchnema\u00dfnahmen\u00ab: Hauptschuldige \u2013 Belastete (Aktivisten, Militaristen und Nutznie\u00dfer) \u2013 Minderbelastete \u2013 Mitl\u00e4ufer \u2013 und Entlastete (Personen, die vor Spruchkammern nachweisen konnten, dass sie unschuldig waren).<\/p>\n<p><strong>Ein Volk auf dem Pr\u00fcfstand<\/strong><\/p>\n<p>Die Siegerm\u00e4chte gingen in ihren Besatzungszonen nun daran, die desillusionierten Hitler Deutschen zu \u00bbs\u00e4ubern\u00ab. Ein Volk, das sich zwar als Verlierer f\u00fchlte, aber nicht unbedingt als schuldig. Mit gro\u00dfem Elan begannen die Amerikaner. Sie verteilten einen sechsseitigen Fragebogen, der von den Deutschen auszuf\u00fcllen war. Auf 131 Fragen \u2013 vom K\u00f6rpergewicht \u00fcber Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse, Milit\u00e4rdienst, Auslandsreisen, Vorstrafen bis hin zu religi\u00f6sen Bindungen \u2013 wurden eindeutige Antworten verlangt. Unvollst\u00e4ndigkeit und Auslassungen standen unter Strafe. Kernst\u00fcck des Fragebogens waren die Punkte 41 bis 95, unter denen wahrheitsgetreue Angaben \u00fcber die Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen gefordert wurden. Richter, Staatsanw\u00e4lte und Rechtsanw\u00e4lte mussten zudem einen Erg\u00e4nzungsbogen ausf\u00fcllen, dessen erste Frage der Mitgliedschaft zum Volksgerichtshof galt. Weiterhin wurde nach Kontakten zur Gestapo, nach Art und Zahl der F\u00fchrung oder Beteiligung an Prozessen sowie nach Einzelheiten der bisherigen Justizkarriere gefragt.<\/p>\n<p>Anfang Dezember 1945 waren bei den amerikanischen Dienststellen mehr als 13 Millionen Fragebogen eingegangen. Die S\u00e4uberung beschr\u00e4nkte sich darauf, die Angaben, wenn m\u00f6glich zu \u00fcberpr\u00fcfen und auf diese Weise die belastete NS-Spreu vom unbelasteten Weizen zu trennen. Die schlimmsten Nazis fielen in die Kategorie \u00bbautomatischer Arrest\u00ab, andere wurden aus ihren Arbeitsverh\u00e4ltnissen entfernt, harmlose Mitl\u00e4ufer durften ihre Arbeitspl\u00e4tze und \u00c4mter behalten.<\/p>\n<p>In der franz\u00f6sischen und der britischen Zone konzentrierte man sich in erster Linie darauf, die personellen Eliten des NS-Systems auszuwechseln. Es galt, die Aufrechterhaltung der Versorgung und Verwaltung nicht zu gef\u00e4hrden, und so praktizierte man die S\u00e4uberung nicht allzu streng. Im Vordergrund standen nicht juristische, sondern pragmatische L\u00f6sungen. In der britischen Zone beispielsweise trat neben die Bezeichnung \u00bbpolitisch nicht tragbar\u00ab und \u00bbpolitisch tragbar\u00ab die Zwischenbewertung \u00bbtragbar mit Amtsver\u00e4nderung\u00ab. Das half, viele personelle Engp\u00e4sse zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p>Insgesamt brachten die Entnazifizierungsprozeduren vielf\u00e4ltige Probleme mit sich. Einerseits verursachte die S\u00e4uberung empfindlichen Personalmangel, nicht allein in den F\u00fchrungspositionen; andererseits st\u00f6rten beispielsweise die Internierungslager, in denen im Fr\u00fchjahr 1946 weit \u00fcber 100.000 Deutsche der Kategorie \u00bbautomatischer Arrest\u00ab inhaftiert waren, den Demokratisierungsanspruch der westlichen Besatzungsm\u00e4chte.<\/p>\n<p>Am konsequentesten wurde die S\u00e4uberung ehemaliger Exponenten des NS-Regimes in der sowjetischen Besatzungszone durchgef\u00fchrt, denn hier verfolgte man im Zusammenhang mit einer grundlegenden \u00bbantifaschistisch-demokratischen\u00ab Umw\u00e4lzung einen radikalen personellen Neubeginn. Freilich, auch dort r\u00fcckte bereits ab 1947 der Gedanke der Rehabilitierung in den Vordergrund, vor allem, wenn es sich um einfache NSDAP-\u00adMitl\u00e4ufer handelte. Die Justiz sollte sich ausf\u00fchrlich mit den Vergehen der Aktivisten besch\u00e4ftigen \u2013 doch gab es noch Richter?<\/p>\n<p>Bereits im September 1945 hatte die sowjetische Milit\u00e4radministration den Aufbau einer demokratischen Justiz befohlen, worin ehemalige NS-Juristen keinen Platz finden sollten. Beinahe 90 % des Justizpersonals wurden danach entlassen. Um das entstandene Vakuum rasch zu f\u00fcllen, wurden sogenannte Volksrichterschulen errichtet, wo Laien in Schnellkursen die Rechtsprechung erlernten.<\/p>\n<p>Weitaus laxer war in dieser Frage eine Anordnung der britischen Milit\u00e4rregierung, nach der immerhin 50 % der jeweils eingesetzten Richter und Staatsanw\u00e4lte Mitglieder der NSDAP gewesen sein durften. Diese Klausel, damals als \u00bbHuckepack-Regelung\u00ab bezeichnet, hatte den Vorteil, dass ein Unbelasteter jeweils einen fr\u00fcheren Parteigenossen mit in den Justizdienst hineintragen konnte.<\/p>\n<p>Insgesamt jedoch war bereits Ende 1947 das Interesse vor allem der Alliierten an der Entnazifizierung erkennbarer lahmt. Die S\u00e4uberung von au\u00dfen, in Anspielung an die N\u00fcrnberger Prozesse gegen die NS-Prominenz auch \u00bbN\u00fcrnberg des kleinen Mannes\u00ab genannt, war gescheitert. So wurden die Aufgaben bald den neu errichteten Bundesl\u00e4ndern \u00fcbertragen, die zu diesem Zweck jeweils daf\u00fcr Spruchaussch\u00fcsse bildeten. Mit zweifelhaftem Erfolg.<\/p>\n<p><strong>Entnazifizierung in Eigenregie<\/strong><\/p>\n<p>Noch immer waren viele Deutsche der Meinung, der Nationalsozialismus sei im Gro\u00dfen und Ganzen eine gute Sache gewesen, die allenfalls schlecht durchgef\u00fchrt worden sei. Nun sollten diese Deutschen in Eigenregie ihre Entnazifizierung organisieren. Doch alle Versuche, die anst\u00e4ndigen Deutschen von den Nazis, die anst\u00e4ndigen Nazis von den schlimmen Deutschen zu trennen, erwiesen sich als unm\u00f6glich. Kaum einer mochte als Belastungszeuge auftreten, an Entlastungszeugen dagegen herrschte kein Mangel. Die Deutschen f\u00fchlten sich durch die Niederlage schon genug bestraft. Schuldbewusstsein, S\u00fchnebed\u00fcrfnis oder Scham hatten keinen Platz.<\/p>\n<p>Die \u00bbwahren Schuldigen\u00ab sollten bestraft, die gutgl\u00e4ubigen Nazis aber \u2013 das war die vorherrschende Meinung \u2013 in Gnaden entlassen werden. So setzte sich ein Nazi-Begriff durch, der sich allein auf exponierte Parteifunktion\u00e4re, auf NS-Verbrecher und KZ-Schergen reduzierte, nicht aber auf Zellenleiter und Blockwarte, auf Kassenverwalter und Unterf\u00fchrer, die alle doch nur das \u00bbBeste f\u00fcr Deutschland und das deutsche Volk\u00ab gewollt hatten. Und auch die Komplizen in herausragenden Positionen, die Offiziere, die Wirtschaftsmanager, die B\u00fcrokraten, die Professoren und die Juristen \u2013 sie alle fielen durch das grobe Raster der Entnazifizierung.<\/p>\n<p>Diejenigen, die jetzt die gigantische Selbstreinigung vornahmen \u2013 die Vertreter der neugeschaffenen Parteien \u2013, waren zwar unbelastet, aber \u00fcberfordert \u2013 und jene, die in den Spruch- und Berufungskammern ihren Juristenverstand bereits wieder f\u00fcr die \u00bbdeutsche Sache\u00ab einsetzten, einigte vor allem das Bed\u00fcrfnis, mit der NS-Vergangenheit endlich Schluss zu machen. Vor allem Juristen, ge\u00fcbt in Anpassungsf\u00e4higkeit und Opportunismus, die jetzt mit den <em>\u00bbEntsorgungsarbeiten\u00ab <\/em>der Vergangenheit betraut waren, begriffen \u2013 wen konnte es wundern \u2013 die ihnen \u00fcbertragene S\u00e4uberung ganz positivistisch vor allem als Prozedur zur Rettung der eigenen Karriere \u2013 und der ihrer Zunftkollegen. Sie bem\u00fchten sich redlich, dass kein Kollege brotlos wurde. Wem die Unbedenklichkeit bescheinigt wurde, der z\u00e4hlte nicht l\u00e4nger als belastet. Wer unter Hitler grausame Strafen und Todesurteile ausgesprochen hatte, der musste nicht unbedingt ein Nationalsozialist gewesen sein. Waren sie nicht lediglich Vollstreckungsbeamte, die geltendes Gesetz angewandt hatten? Und Treue zum Gesetz konnte doch wohl niemanden zum Kriminellen machen? Diese Logik sollte in den n\u00e4chsten Jahren zur eisernen Rechts\u00fcberzeugung werden, wann immer \u2013 selten genug \u2013 die Rolle der NS-Justiz zu verhandeln sein sollte. Die Formel von der blo\u00dfen Pflichterf\u00fcllung kursierte unter den ehemaligen NS-Juristen, h\u00e4ufig mit dem Hinweis, damit Schlimmeres verhindert zu haben. Eine Rechtfertigung, die bereits im N\u00fcrnberger \u00bbJuristenprozess\u00ab nicht ohne Erfolg strapaziert worden war.<\/p>\n<p><strong>NS-Juristen, die nach 1945 Karriere machten<\/strong><\/p>\n<p>Im dritten von insgesamt zw\u00f6lf Prozessen, die von den Amerikanern im Lauf des Tribunals gegen die Hauptkriegsverbrecher durchgef\u00fchrt wurden, hatten sich am 17. Februar 1947 sechzehn deutsche Juristen wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Organisationsverbrechen zu verantworten. Sie standen stellvertretend f\u00fcr die gesamte deutsche Justiz vor Gericht. Freilich, die exponiertesten Vertreter waren ohnehin nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen: Reichsjustizminister G\u00fcrtner war bereits 1941 gestorben, sein Nachfolger Thierack hatte nach Kriegsende in einem englischen Straflager Selbstmord begangen, ebenfalls Reichsgerichtspr\u00e4sident Bumke, der nach dem Einmarsch der US-Armee in Leipzig seinem Leben ein Ende setzte. Nun waren also sechzehn prominente Repr\u00e4sentanten der Justiz angeklagt worden, f\u00fcr die man hinreichendes Beweismaterial hatte herbeischaffen k\u00f6nnen. F\u00fcr das Reichsjustizministerium standen der ehemalige Staatssekret\u00e4r und zeitweilige kommissarische Justizminister Dr. Franz Schlegelberger, der rangh\u00f6chste Angeklagte, sowie die beiden Staatssekret\u00e4re Curt Rothenberger und Ernst Klemm vor Gericht, au\u00dferdem der Generalstaatsanwalt Jo\u00ebl und weitere drei Ministerialdirigenten. Zwei Angeklagte schieden wegen Haftunf\u00e4higkeit und durch Selbstmord vorzeitig aus dem Verfahren aus. F\u00fcr den Bereich der Staatsanwaltschaft hatten sich der fr\u00fchere Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof, Ernst Lautz, und Reichsanwalt Paul Barnickel zu verantworten, f\u00fcr die Sondergerichte drei Vorsitzende aus N\u00fcrnberg und Stuttgart, f\u00fcr den Volksgerichtshof schlie\u00dflich der Pr\u00e4sident des Vierten Senats G\u00fcnther Nebelung sowie ein Laienrichter.<\/p>\n<p>Sie alle waren exemplarische Justizt\u00e4ter. Es ging in diesem Prozess ohnehin weniger darum, Einzeltaten nachzuweisen \u2013 die gleichwohl ausf\u00fchrlich zur Sprache kamen \u2013, sondern es ging darum, zu zeigen, dass die Justiz bis zuletzt Teil und Komplize des nationalsozialistischen Terrorsystems gewesen war. Hauptanklagepunkte waren die \u00bbJustizmorde und andere Gr\u00e4ueltaten, die sie dadurch begingen, dass sie Recht und Gerechtigkeit in Deutschland zerst\u00f6rten und dann in leeren H\u00fcllen der Rechtsformen zur Verfolgung, Versklavung und Ausrottung von Menschen in einem Riesenausma\u00df ben\u00fctzten\u00ab, wie es die Anklagevertretung formulierte.<\/p>\n<p>Die Beweisaufnahme fiel f\u00fcr die deutsche Justiz ebenso vernichtend aus wie f\u00fcr die einzelnen Angeklagten. Hier standen nicht allein fanatische Nationalsozialisten wie Freisler oder Thierack, sondern vielmehr exemplarische Vertreter des konservativen Juristenstandes vor Gericht, aber gerade diese Tatsache offenbarte die tiefe Verstrickung der Justiz mit dem braunen Terror-Regime. Sie entpuppten sich als Prototypen willf\u00e4hriger Juristen, ohne die die nationalsozialistischen Machthaber nicht \u00fcberlebensf\u00e4hig gewesen w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Am 3. und 4. Dezember 1947 wurden die Urteile verk\u00fcndet: Schlegelberger, Klemm und zwei weitere Angeklagte wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, die anderen Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen zwischen f\u00fcnf und zehn Jahren.<\/p>\n<p>Milde Urteile f\u00fcr Schreibtischt\u00e4ter und exemplarische M\u00f6rder in Roben \u2013 ohnehin mit geringem Interesse am Vollzug: Beinahe alle Verurteilten wurden vorzeitig aus der Haft entlassen. Schlegelberger sollte ebenfalls bereits 1951 wieder ein freier Mann sein.<\/p>\n<p>Auch wenn der N\u00fcrnberger Juristenprozess einer der wenigen, vielleicht sogar der ernsthafteste Versuch war, das Justizsystem des Dritten Reiches zu erhellen und zu brandmarken, so war die strafrechtliche Ahndung des Unrechts der NS-Justiz gescheitert. Mehr noch: Das Verfahren hatte keinerlei reinigende Wirkung auf die deutsche Juristenzunft. Im Gegenteil. Viele sahen in N\u00fcrnberg eine \u00bbSieger- und Vergeltungsjustiz\u00ab am Werk und solidarisierten sich mit den Kollegen. Hatten sie denn nicht alle nur ihre Pflicht erf\u00fcllt? Die meisten dachten wie ihr Kollege, der Ex-Marinerichter und sp\u00e4tere Ministerpr\u00e4sident Hans Karl Filbinger, der sp\u00e4ter einmal aussprach, was alle ehemaligen NS-Juristen schon fr\u00fchzeitig f\u00fcr sich reklamierten: \u00bbWas damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.\u00ab<\/p>\n<p>Ein schlechtes Gewissen wegen ihrer Komplizenschaft in der Nazi-Zeit konnten die Juristen so kaum entwickeln. Die Verantwortung f\u00fcr das, was geschehen war, b\u00fcrdeten sie der politischen F\u00fchrung auf. Selbst NS-Juristen, die sich im Hitler-Deutschland besonders eifrig hervortaten, mussten um ihre Nachkriegskarriere nicht bangen. Tausende von belasteten Richtern wurden also nicht nur verschont, sie durften wieder amtieren. So kehrten sie rasch an die Richtertische zur\u00fcck, besetzten die St\u00fchle als Landgerichts- und Oberlandesgerichtspr\u00e4sidenten, fanden Unterschlupf in den Justizministerien. Von dieser Richtergeneration war kaum ein Beitrag zur Vergangenheitsbew\u00e4ltigung zu erwarten. Verst\u00e4ndlich: Zahlreiche Richter hatten zuvor dem braunen Terror-Regime gedient und h\u00e4tten erst einmal selbst entnazifiziert werden m\u00fcssen. Doch keine Kr\u00e4he hackt der anderen ein Auge aus. Das Dilemma aus den Anf\u00e4ngen der Weimarer Republik wiederholte sich, als man glaubte, die alten K\u00f6pfe seien notwendig, um eine funktionierende Verwaltung und Justiz aufzubauen. Auch jetzt gab es keinen politischen Neubeginn.<\/p>\n<p>Sowohl die institutionelle wie auch die personelle Kontinuit\u00e4t war damit gesichert. Im Bonner Justizministerium agierten Juristen, die schon dem NS-Regime willf\u00e4hrig gedient hatten: Da war Dr. Josef Schafheutle, ein Mann, der bereits 1933 im Reichsjustizministerium mit dem politischen Sonderstrafrecht besch\u00e4ftigt und somit einer der emsigsten Zuarbeiter Freislers war; da gab es einen Dr. Ernst Kanter, einst Richter beim Reichskriegsgericht, ehe er1943 Milit\u00e4rrichterin D\u00e4nemark wurde und dort an Todesurteilen beteiligt war. Seiner Nachkriegskarriere war diese Tatsache keineswegs hinderlich: 1958 wurde Kanter Pr\u00e4sident des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs.<\/p>\n<p>Aber warum sollte f\u00fcr das Justizministerium nicht dasselbe gelten wie f\u00fcr andere Ministerien, beispielsweise das Ausw\u00e4rtige Amt, wo beinahe zwei Drittel der Besch\u00e4ftigten ehemalige Nationalsozialisten waren und nun die Auslandspolitik der Deutschen besorgten.<\/p>\n<p>Adenauer beschwichtigte Kritiker mit dem Argument, man k\u00f6nne \u00bbdoch ein Ausw\u00e4rtiges Amt nicht aufbauen, wenn man nicht wenigstens an den leitenden Stellen Leute hat, die von der Geschichte von fr\u00fcher etwas verstehen\u00ab. Beispielsweise Leute wie sein Kanzleramtssekret\u00e4r Dr. Hans Globke, der nicht nur an der Ausarbeitung des \u00bbBlutschutzgesetzes\u00ab und des \u00bbErbgesundheitsgesetzes\u00ab von 1935 beteiligt war, sondern sich auch als Kommentator der Rassengesetze hervorgetan hatte. Als Rassenschande-Experte hatte er auch 1942 an der Wannsee Konferenz \u00fcber die \u00bbEndl\u00f6sung\u00ab der Judenfrage teilgenommen. Seiner Nazi-Karriere folgte nun eine steile Karriere nach dem Krieg.<\/p>\n<p>Die Adenauer-Republik sicherte Unz\u00e4hligen die Kontinuit\u00e4t ihrer zweifelhaften Laufbahnen. Beispielsweise Dr. Friedrich Karl Vialon, einem Mann, der im Reichskommissariat Ostland die Auspl\u00fcnderung und Versklavung der Juden geleitet hatte \u2013 auch er brachte es zum Staatssekret\u00e4r, erst im Bundesfinanzministerium, sp\u00e4ter im Bundeskanzleramt. Oder Dr. Heinz Paul Baldus, der w\u00e4hrend des Nazi-Regimes in der Rechtsabteilung der Kanzlei des F\u00fchrers gewissenhaft \u00bbseine Pflicht\u00ab erf\u00fcllt hatte. Auch f\u00fcr ihn fand sich h\u00f6chstrichterliche Verwendung: als Senatspr\u00e4sident am Bundesgerichtshof.<\/p>\n<p>Und noch ein Mann mit Vergangenheit hatte es zu einem der rangh\u00f6chsten bundesdeutschen Juristen gebracht: Wolfgang Fr\u00e4nkel. Einst hatte er bei der Reichsanwaltschaft als unbarmherziger NS-Jurist mit daf\u00fcr gesorgt, dass Urteile gegen Juden, Polen, Tschechen und Franzosen versch\u00e4rft wurden. Seiner Nachkriegskarriere hatte das keineswegs geschadet: 1962 wurde er zum Generalbundesanwalt ernannt. Auf den Gedanken, aufgrund seiner Mitwirkung an der NS-Justiz aus Gr\u00fcnden politisch-moralischer Glaubw\u00fcrdigkeit auf das Amt zu verzichten, kam Fr\u00e4nkel nicht.<\/p>\n<p>Wie konnte er auch? Nach seiner Ernennung pr\u00e4sentierte er sich gegen\u00fcber der Presse als \u00fcberzeugter Gegner jeglicher Diktatur. Widerspruch regte sich kaum. Zwar hatten DDR-Beh\u00f6rden \u2013 wie so h\u00e4ufig \u2013 auch im Falle Fr\u00e4nkel unanfechtbares dokumentarisches Material zu dessen NS-Laufbahn vorgelegt, doch wenn es um Aufarbeitung der Vergangenheit ging, nahm man von den DDR-Gerichten nicht gern Hilfe in Anspruch. Der \u00bbkalte Krieg\u00ab bot so den besten Schutz f\u00fcr die T\u00e4ter von einst.<\/p>\n<p><strong>Fortsetzung der Karrieren auch in der DDR<\/strong><\/p>\n<p>Freilich: Eine Vorbildfunktion in Sachen \u00bbVergangenheits-Bew\u00e4ltigung\u00ab konnte auch f\u00fcr demokratisch gesinnte Westjuristen die DDR-Justiz nicht sein. Schlie\u00dflich hatte es 1950 die \u00bbWaldheimer Prozesse\u00ab gegeben, ein Schnellverfahren, in dem im Stile der NS-Justiz zahlreiche Todesurteile gegen ehemalige Nationalsozialisten gef\u00e4llt worden waren. Den Angeklagten wurden die elementarsten Rechte verweigert: Es gab weder eine Beweisaufnahme noch eine Verteidigung. Entlastungszeugen wurden nicht geh\u00f6rt, die \u00d6ffentlichkeit war nur in wenigen Schauprozessen zugelassen. Die meisten Waldheim-Angeklagten waren eher NS-Mitl\u00e4ufer als T\u00e4ter. Doch dies interessierte die neuen DDR-Staatsanw\u00e4lte und Richter nicht. Die h\u00e4ufigsten Vorw\u00fcrfe lauteten auf \u00bbVerbrechen gegen die Menschlichkeit\u00ab und \u00bbwesentliche F\u00f6rderung\u00ab des Hitler-Regimes. Die Angeklagten wurden meist zu Zuchthausstrafen von zehn Jahren und mehr verurteilt, 24 Todesurteile wurden in der Nacht vom 3. auf den 4. November 1950 vollstreckt.<\/p>\n<p>Aber nicht nur in den \u00bbWaldheim-Prozessen\u00ab hatte die \u00bbSozialistische Einheitspartei Deutschlands\u00ab (SED) Regie gef\u00fchrt und die Justiz als verl\u00e4ngerten Machtapparat instrumentalisiert. Was sich in den Gerichtss\u00e4len des jungen \u00bbArbeiter und Bauernstaates\u00ab vollzog, waren \u2013 keineswegs nur in politischen Straftaten \u2013 h\u00e4ufig stalinistische Schauprozesse, die jeglicher Rechtsstaatlichkeit entbehrten. Die Angeklagten hatten kaum Rechte, eine freie Anwaltschaft gab es nicht, Staatsanw\u00e4lte benutzten den Gerichtssaal als ideologische Trib\u00fcne, die Richter lie\u00dfen sich von Partei und Staatssicherheit die Urteile vorbereiten und vorgeben. Mit einer unabh\u00e4ngigen Justiz hatte dies nichts zu tun.<\/p>\n<p>\u201eDie Strafjustiz sei eine politische Tat\u201c, propagierte Hilde Benjamin, gnadenlose Richterin in zahllosen Schauprozessen. Mit Dr. Ernst Melzheimer, Erster Generalstaatsanwalt der DDR (der als Kammergerichtsrat bereits der NS-Justiz gute Dienste geleistet hatte), geh\u00f6rte sie zu den besonders fanatischen Vollstreckern der SED-Dogmen. Angeklagte schrie und br\u00fcllte sie nieder \u2013 nicht anders, als Jahre zuvor mit Angeklagten vor dem Volksgerichtshof verfahren wurde. Hilde Benjamin empfahl sich mit ihren Terror-Urteilen f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Aufgaben: Sie wurde (bis 1967) DDR-Justizministerin. Diese DDR-Justiz konnte also weder Vorbild noch Partner f\u00fcr die westdeutsche Justiz sein. Ein Gl\u00fcck f\u00fcr viele ehemalige NS-T\u00e4ter, deren Akten in der DDR lagerten und die sich im Westen deshalb unbesorgt ihrer Nachkriegslaufbahn widmen konnten.<\/p>\n<p><strong>Die gro\u00dfe Integration der T\u00e4ter<\/strong><\/p>\n<p>Die verhinderten Ermittlungen, das gro\u00dfz\u00fcgige Verst\u00e4ndnis, die laxen Urteile, die zahllosen Freispr\u00fcche \u2013 das alles war charakteristisch f\u00fcr die Nachkriegsjustiz, vor allem dann, wenn es um sich um die T\u00e4tigkeit von Kollegen handelte. Die Formel des \u00bbmangelnden Unrechtsbewusstseins\u00ab wurde f\u00fcr die ehemaligen nationalsozialistischen \u00bbRechtswahrer\u00ab zum Blankoschein. Auf die Solidarit\u00e4t ihrer Richterkollegen konnten sie ohnehin z\u00e4hlen: Ein ausgepr\u00e4gter Korpsgeist garantierte daf\u00fcr. Und deren Friedfertigkeit fand durchaus die Zustimmung der meisten Deutschen. Die Justiz gab sich insofern durchaus volksnah. Das Ausbleiben der strafrechtlichen S\u00fchne f\u00fcr richterliche Verbrechen war nur Teil des gro\u00dfen kollektiven Verdr\u00e4ngungsvorgangs. Nicht nur innerhalb der Justiz.<\/p>\n<p>Ob Politik, Wirtschaft, Wissenschaft oder Verwaltung: alle Namen der braunen T\u00e4ter und Schreibtischt\u00e4ter zu nennen, die in der Adenauer-Republik rasch wieder Schl\u00fcsselstellungen einnahmen und ihre Karrieren fortsetzten \u2013 es br\u00e4uchte eine mehrb\u00e4ndige Enzyklop\u00e4die der umfassenden \u00bbIntegration der T\u00e4ter\u00ab.<\/p>\n<p>Die meisten Deutschen wollten von der Vergangenheit nichts mehr wissen, ganz im Sinne ihrer gew\u00e4hlten Volksvertreter. Nicht nur Adenauer in den F\u00fcnfzigerjahren, auch danach hatten westdeutsche Politiker mit griffigen Formulierungen ihre Landsleute immer wieder dazu aufgefordert, doch mit der \u00bbewigen Vergangenheitsbew\u00e4ltigung\u00ab abzuschlie\u00dfen. So Franz-Josef Strau\u00df, der schon fr\u00fch darin eine <em>\u00bbgesellschaftliche Dauerb\u00fc\u00dferaufgabe\u00ab<\/em> erkennen wollte und feststellte, die Deutschen seien \u00bbeine normale Nation, die das Ungl\u00fcck hatte, schlechte Politiker an der Spitze ihres Landes zu haben\u00ab. Hitler als Betriebsunfall? Er und viele andere appellierten an die Deutschen, \u00bbaus dem Schatten Hitlers herauszutreten\u00ab. Lautstark propagierten sie die \u00bbDeutschland-als-Opfer\u00ab-Version, in der sich alle mit allen vers\u00f6hnen sollten \u2013 so, als habe es kaum T\u00e4ter und Taten gegeben, sondern einzig und allein Opfer. Die Deutschen als ein Volk von Betrogenen?<\/p>\n<p>Die geschichtsklitternde Formel, die Deutschen seien \u00bbHitlers Opfer\u00ab gewesen, das Dritte Reich ein Werk einer Bande von Verbrechern \u2013 das war zwar eine seltsame, aber durchaus entlastende Variante, die keineswegs nur konservativen Politikern als Selbstrechtfertigung diente.<\/p>\n<p>Bald galten ehemalige SS-M\u00e4nner wieder als anst\u00e4ndige Leute, konnten KZ-Schergen sich auf \u00bbBefehlsnotstand\u00ab berufen, hie\u00df das neue Nationallied der Deutschen: \u00bbWir haben nichts gewusst.\u00ab Und es gab noch immer Rechtfertigungen. \u00bbNicht alles, was war, war falsch gewesen &#8230;\u00ab, so dachten \u2013 kaum waren die Tr\u00fcmmer des NS-Regimes zur Seite ger\u00e4umt \u2013 viele, ja die meisten Deutschen.<\/p>\n<p>Selbst in wenigen \u2013 meist sich m\u00fchsam hinschleppenden NS-Prozessen, etwa den Prozessen gegen Schergen der Konzentrationslager Auschwitz und Majdanek, wo Hunderttausende ermordet worden waren, zeigten die Justizbeh\u00f6rden und Gerichte nur geringes Interesse an der Verfolgung und Verurteilung der Schuldigen. Gerade diese gro\u00dfen Nachkriegsprozesse gerieten h\u00e4ufig in strafprozessualer Hinsicht zur Farce. Den Angeklagten waren Morde, zwingende Voraussetzung f\u00fcr eine Verurteilung, kaum nachzuweisen. Da existierten keine Zeugen mehr, da beriefen sich die T\u00e4ter immer wieder auf Befehle. Eine Richterschaft sprach wieder Recht, die NS-T\u00e4ter mit besonderer Nachsicht behandelten, vor allem bei der Strafzumessung. Nicht selten dauerte es Jahre, bis \u00fcberhaupt ein Urteilsspruch gef\u00e4llt werden konnte.<\/p>\n<p>Aber nicht nur KZ-Schergen konnten mit Nachsicht rechnen. Das zweifelhafte 131-Gesetz, das der Bundestag 1951 mit gro\u00dfer Mehrheit verabschiedet hatte und das auch das Bundesverfassungsgericht eine \u00bbsoziale Tat\u00ab nannte, garantierte ehemaligen Nationalsozialisten die Wiederverwendung in bundesdeutschen Beh\u00f6rden, zumindest jedoch eine ordentliche Pension. Die Folge: Ob in Wirtschaft oder Industrie, an Universit\u00e4ten, in der Bundeswehr oder der Justiz \u2013 \u00fcberall sa\u00dfen \u00bbbew\u00e4hrte Fachkr\u00e4fte\u00ab der untergegangenen Nazi-Diktatur in leitenden Positionen. W\u00e4hrend das 131-Gesetz von Beginn an mit Eifer angewandt worden war, hatte man es mit der \u00bbWiedergutmachung\u00ab der Opfer nicht sehr eilig. Erst f\u00fcnf Jahre nach dem 131-Gesetz wurde ein \u00bbBundesentsch\u00e4digungsgesetz\u00ab geschaffen, das allen Antragstellern eine peinliche Prozedur zumutete. Aus Mangel an Durchf\u00fchrungsbestimmungen konnten die Opfer der Nazis nur dann Zahlungen erhalten, wenn sie nachwiesen, dass sie keine Straftaten begangen, keiner Gewaltherrschaft Vorschub geleistet, keine Grunds\u00e4tze der Vereinten Nationen und des V\u00f6lkerrechts je verletzt \u2013 und keiner Nazi Organisation angeh\u00f6rt hatten. Vergleichbares mussten die wieder eingestellten und gut versorgten Nazi-Beamten nicht nachweisen, die \u00bb131er\u00abwaren v\u00f6llig unabh\u00e4ngig von ihrer wirtschaftlichen Lage zu versorgen. Wer im Entnazifizierungsnetz dennoch h\u00e4ngengeblieben war, hatte einen Entzug seiner Beamtenrechte nicht zu bef\u00fcrchten. Auch wurden Ernennungen und Bef\u00f6rderungen in der Zeit von 1933 bis 1945 ber\u00fccksichtigt, freilich mit Einschr\u00e4nkungen: Ausschlaggebend war keineswegs die Unterzeichnung eines Todesurteils, sondern die Tatsache, ob w\u00e4hrend dieser Zeit gegen beamtenrechtliche Vorschriften versto\u00dfen worden war.<\/p>\n<p>So ging eine ganze Juristengeneration wohlversorgt in den fr\u00fchzeitigen Ruhestand. T\u00e4ter in Roben, die sich frei von Schuld f\u00fchlten und ihre nationale \u2013 und h\u00e4ufig auch pers\u00f6nliche \u2013 Vergangenheit f\u00fcr \u00bbbew\u00e4ltigt\u00ab hielten. So wurde der \u00bbNiedergang des Rechts nicht verarbeitet, sondern vergoldet\u00ab, wie es Rolf Lamprecht im <em>Spiegel <\/em>sarkastisch formulierte.<\/p>\n<p><strong>\u00bbDie Maschine soll wieder laufen\u00ab \u2026<\/strong><\/p>\n<p>\u00bbDie Maschine soll wieder laufen\u00ab, hatte Adenauer gesagt. Und sie lief. Der Publizist Ralph Giordano hat in seinem Buch <em>Die zweite Schuld oder Von der Last Deutscher zu sein<\/em> die umfassende kollektive Verdr\u00e4ngung der NS-Vergangenheit eindrucksvoll beschrieben, also das sozialpsychologische Fundament der Aufbauleistung der Adenauer-Republik. Die geschichtsf\u00e4lschende Formel \u00bbWir waren Hitlers Opfer\u00ab hatte nicht allein in den Zeiten der Entnazifizierung Gebrauchswert f\u00fcr ehemalige Parteig\u00e4nger und Gefolgsleute. Beinahe alle Deutschen sahen sich als Opfer. Keiner wollte mehr T\u00e4ter gewesen sein, niemand den T\u00e4tern Hilfe geleistet, zugesehen und weggesehen haben. Alle waren nun mehr Opfer. Opfer der Zeit, Opfer der Partei, Opfer Hitlers und so weiter und so weiter. Ein Volk der Opfer. Adenauer unterst\u00fctzte die Deutschen in dieser Schutzhaltung. Das gro\u00dfe <em>\u00bbWiedereingliederungswerk der T\u00e4ter\u00ab<\/em> (Giordano) konnte so ohne erw\u00e4hnenswerte Proteste stattfinden.<\/p>\n<p>Nach dem Krieg wollte niemand die Erblast des Unrechts tragen \u2013 und kaum einer musste sie tragen. Die juristische Komplizenschaft mit den Nazis \u00bbschrumpfte zum Kavaliersdelikt, wenn ihr nicht nationalsozialistische Gesinnung, sondern die deutschnationale \u00dcberzeugung zugrunde lag\u00ab, wie der Bremer Jurist Ingo M\u00fcller treffend feststellte. So konnten Legenden geboren, \u00bbhalbe\u00ab Widerstandsk\u00e4mpfer propagiert und eine belastete Justiz freigesprochen werden. Die historische Ged\u00e4chtnislosigkeit wurde zum Erkennungsmerkmal eines ganzen Berufsstandes.<\/p>\n<p>Sicherlich: In den zur\u00fcckliegenden Jahren erschienen zahlreiche erhellende B\u00fccher und Forschungsarbeiten, die sich mit der zweifelhaften Rolle zahlreicher Funktionstr\u00e4ger und mit eine Vielzahlpolitischer und gesellschaftliche Institutionen im Dritten Reich kenntnisreich und kritisch auseinandersetzen, auch entwickelten tragende Ans\u00e4tze f\u00fcr eine neue demokratische Rechtskultur vor allem in den Siebzigerjahren, die an die versch\u00fctteten Rechtstraditionen Deutschlands ankn\u00fcpften. Die Justiz, die parlamentarischen und beh\u00f6rdlichen Institutionen von heute sind rechtsstaatlich gefestigt. Wir leben in einem Rechtsstaat.<\/p>\n<p>Die Zeit f\u00fcr strafrechtliche S\u00fchne der Belasteten ist verstrichen. Die meisten der braunen T\u00e4ter in Robe leben nicht mehr, und die letzten \u00fcberlebenden Greise, die in den letzten Jahren vor Gericht gestellt wurden, konnte die Vers\u00e4umnisse und das Versagen der Nachkriegsjustiz nicht ausgleichen, sie sind Beleg einer skandal\u00f6sen Versp\u00e4tung.<\/p>\n<p><strong>Der 8. Mai \u2013 ein \u00bbTag der Erinnerung\u00ab<\/strong><\/p>\n<p>Sechs Jahre Krieg, Wahn und Barbarei. Mehr als 60 Millionen Tote. Das Ende. Der Holocaust, der Zivilisationsbruch. Wie mit dieser Vergangenheit in der Gegenwart zurechtkommen? In der westdeutschen Erinnerungskultur galt der 8. Mai 1945 dennoch mehrheitlich als Chiffre der eigenen Niederlage und war Jahrzehnte vor allem mit den negativen Folgen assoziiert: Zusammenbruch, Vertreibung, Besatzung, deutsche Teilung und Verlust von Heimat. Ein Volk m\u00fchte sich, das zu vergessen, was es verschwieg: seine Bereitschaft zur Teilnahme an einem System der Barbarei. Verschweigen. Verdr\u00e4ngen. Vergessen.<\/p>\n<p>Erst seit den 1960er- und 1970er-Jahren begann sich das langsam zu wandeln, Gustav Heinemann (SPD) hielt 1970 als erster Bundespr\u00e4sident eine Rede zum 8. Mai. Als erste Bundesregierung \u00e4u\u00dferte sich 1970 auch die sozial-liberale Koalition unter Bundekanzler Willy Brandt (SPD) mit einer offiziellen Regierungserkl\u00e4rung zum Jahrestag. Den Begriff der Befreiung bezog er dabei jedoch explizit auf andere V\u00f6lker. Gleichzeitig hob er jedoch hervor, dass auch f\u00fcr die Mehrheit der deutschen Bev\u00f6lkerung die \u201eChance zum Neubeginn, zur Schaffung rechtsstaatlicher und demokratischer Verh\u00e4ltnisse\u201c erwuchs.<\/p>\n<p>Zu einem erinnerungspolitischen Wendepunkt wurde die <a href=\"https:\/\/www.bundespraesident.de\/SharedDocs\/Reden\/DE\/Richard-von-Weizsaecker\/Reden\/1985\/05\/19850508_Rede.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rede des Bundespr\u00e4sidenten Richard von Weizs\u00e4cker<\/a> im Jahr 1985. Der 8. Mai, so f\u00fchrte von Weizs\u00e4cker im Deutschen Bundestag aus, sei f\u00fcr jene, die ihn erlebt haben, mit unterschiedlichen Erfahrungen verkn\u00fcpft. Doch mit der Zeit sei der Blick klarer geworden auf das, was der Tag f\u00fcr die Gesellschaft als Ganzes bedeute: \u201eDer 8. Mai war ein Tag der Befreiung. Er hat uns alle befreit von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.&#8220; Von Weizs\u00e4cker entband die Deutschen jedoch nicht von ihrer individuellen Verantwortung. \u201eWir d\u00fcrfen nicht im Ende des Krieges die Ursache f\u00fcr die Flucht, Vertreibung und Unfreiheit sehen. Sie liegt vielmehr in seinem Anfang und im Beginn jener Gewaltherrschaft, die zum Krieg f\u00fchrte&#8220;. Er betonte, dass das Gedenken an den 8. Mai 1945 nicht vom 30. Januar 1933, dem Tag der nationalsozialistischen Machtergreifung, getrennt werden k\u00f6nne \u2013 und: die Verbrechen der Deutschen d\u00fcrften nicht aus dem kollektiven Ged\u00e4chtnis verdr\u00e4ngt werden. Weizs\u00e4ckers Rede fand nicht nur Zustimmung: So beschwerte sich der bayerische Ministerpr\u00e4sident und CSU-Vorsitzende Franz-Josef Strau\u00df \u00fcber die \u00bbewige Vergangenheitsbew\u00e4ltigung als gesellschaftliche Dauerb\u00fc\u00dferaufgabe\u00ab. Viele Deutsche stimmten ihm zu.<\/p>\n<p>Kann pers\u00f6nliche Schuld verj\u00e4hren? Nein, sagt Alfred Grosser, der im Vorjahr verstorbene franz\u00f6sisch-deutsche Historiker und Publizist, denn \u201edas vergangene Geschehen ist keineswegs abwesend in der Gegenwart, nur weil es vergangen ist\u201c. Der 8. Mai 1945, etikettiert als \u00bbTag der Befreiung\u00ab, j\u00e4hrt sich zum 80. Mal. Wir sollten ihn als \u00bbTag der Erinnerung\u00ab w\u00fcrdigen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Vom Autor erschienen:<\/em><\/p>\n<p><strong>Helmut Ortner, <a href=\"https:\/\/editionfaust.de\/produkt\/volk-im-wahn\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Volk im Wahn \/ Hitlers Deutsche \u2013 \u00dcber die Gegenwart der Vergangenheit<\/a><\/strong><br \/>\nDreizehn Erkundungen, Edition Faust, 296 Seiten, 22 Euro<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-1767012 alignnone\" src=\"https:\/\/www.pressenza.com\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/Ortner_Volk-im-Wahn-701x1024.jpg\" alt=\"\" width=\"354\" height=\"517\" srcset=\"https:\/\/www.pressenza.com\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/Ortner_Volk-im-Wahn-701x1024.jpg 701w, https:\/\/www.pressenza.com\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/Ortner_Volk-im-Wahn-205x300.jpg 205w, https:\/\/www.pressenza.com\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/Ortner_Volk-im-Wahn.jpg 945w\" sizes=\"auto, (max-width: 354px) 100vw, 354px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Tag des Kriegsendes am 8. 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