{"id":1354722,"date":"2021-05-05T13:22:40","date_gmt":"2021-05-05T12:22:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.pressenza.com\/?p=1354722"},"modified":"2021-05-05T13:53:37","modified_gmt":"2021-05-05T12:53:37","slug":"ein-ehrenwerter-herr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.pressenza.com\/de\/2021\/05\/ein-ehrenwerter-herr\/","title":{"rendered":"Ein ehrenwerter Herr"},"content":{"rendered":"<p><strong>NS-T\u00e4ter konnten in der fr\u00fchen Bundesrepublik mit viel R\u00fccksicht rechnen. Nur selten wurden sie verfolgt und verurteilt. Viele machten Karriere. Wie Erich Schwinge. Eine Parabel.<\/strong><\/p>\n<p><em><strong>Von Helmut Ortner<\/strong><\/em><\/p>\n<p>An einem schw\u00fclen Sommertag im August 1984 betritt ein alter, korrekt gekleideter Herr mit randloser Brille das Dokumentationsarchiv des \u00f6sterreichischen Widerstandes in der Wiener Wipplingerstra\u00dfe, stellt sich dem Archivleiter als der emeritierte Rechtsprofessor Erich Schwinge aus Marburg in der Bundesrepublik vor und ersucht um Einsicht in die Akte \u201eReschny, Anton\u201c. Er wird in den Benutzerraum gef\u00fchrt, wo er zwei bis drei Stunden Akten studiert und sich Notizen macht. Anton Reschny, ein Wiener Vulkanisierungslehrling, hatte am 23. August 1944 \u2013 gerade eine Woche Soldat und noch nicht \u00fcber seine milit\u00e4rischen Pflichten belehrt \u2013 nach einem Bombenangriff freiwillig bei R\u00e4umungsarbeiten mitgeholfen und dabei aus der Wohnung eines Staatsanwalts einen Ring, zwei Uhren, eine Geldb\u00f6rse und eine leere Brieftasche entwendet. Eine der Uhren schenkte der Siebzehnj\u00e4hrige einem M\u00e4dchen, das sie stolz herumzeigte. Sechs Tage nach dem Diebstahl wurde Reschny verhaftet.<\/p>\n<p>Am 14. September 1944 verurteilte das Divisionsgericht 177 unter Vorsitz des Kriegsrichters Schwinges den jungen Anton Reschny wegen Pl\u00fcnderung zum Tode. Aus Schwinges Urteilsbegr\u00fcndung: \u201eDer Angeklagte \u2026 behauptet, sich der Tragweite seines Tuns nicht bewusst gewesen zu sein. Bei der Festsetzung der Strafe musste unter Annahme eines besonders schweren Falles im Sinne des Abs. 2 und des \u00a7 129 Milit\u00e4rstrafgesetzbuches auf Todesstrafe erkannte werden.\u201c Der Angeklagte habe \u201eim Felde (d. h. im Kriege) unter Ausn\u00fctzung der Kriegsverh\u00e4ltnisse Sachen, die deutschen Volksgenossen geh\u00f6ren \u2026 an sich genommen, in der Absicht, sie sich rechtswidrig anzueignen\u201c. Und weiter: \u201eKriminelle Elemente, die Lust in sich versp\u00fcren, sich am Eigentum vom Bombengesch\u00e4digten zu bereichern, m\u00fcssen wissen, dass sie ihren Kopf riskieren, falls sie dieser Neigung nachgehen; anders k\u00f6nnen derartige Elemente nicht in Schach gehalten werden.\u201c<\/p>\n<p>Dass Schwinge fast auf den Monat genau vierzig Jahre, nachdem er den Lehrling zu Tode verurteilte, im Wiener Archiv seine eigenen Spuren rekonstruiert, hat seinen Grund. Was Schwinge offensichtlich auf Recherche-Tour treibt, sind Ver\u00f6ffentlichungen \u00fcber sein Wirken in der NS-Zeit als f\u00fchrender Kommentator des Milit\u00e4rstrafrechts und vor allem als Kriegsrichter in Wien. Zahlreiche Unterlagen und Dokumente dar\u00fcber hatte der Privatforscher Fritz W\u00fcllner, ein pensionierter Wirtschaftsmanager, entdeckt, als er sich um die Aufkl\u00e4rung des Schicksals eines angeblich \u201eauf der Flucht\u201c erschossenen Bruders bem\u00fchte und dabei ein bislang wenig erforschtes schlimmes Kapitel der NS-Zeit stie\u00df: die Milit\u00e4rjustiz.<\/p>\n<div id=\"attachment_1354734\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-1354734\" class=\"wp-image-1354734\" src=\"https:\/\/www.pressenza.com\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/20061108_reschny_Polizeifoto-720x349.jpg\" alt=\"Ein ehrenwerter Herr\" width=\"759\" height=\"368\" srcset=\"https:\/\/www.pressenza.com\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/20061108_reschny_Polizeifoto-720x349.jpg 720w, https:\/\/www.pressenza.com\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/20061108_reschny_Polizeifoto-300x145.jpg 300w, https:\/\/www.pressenza.com\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/20061108_reschny_Polizeifoto-768x372.jpg 768w, https:\/\/www.pressenza.com\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/20061108_reschny_Polizeifoto.jpg 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 759px) 100vw, 759px\" \/><p id=\"caption-attachment-1354734\" class=\"wp-caption-text\">Foto der Gestapo von Anton Reschny (1927-1997), Wien 1944. (Bild: Sammlung W\u00fcllner, Stiftung Gedenkst\u00e4tten Sachsen-Anhalt)<\/p><\/div>\n<p>W\u00fcllner, der in- und ausl\u00e4ndische Archive durchforschte, fand so gut wie nichts \u00fcber seinen Bruder. Daf\u00fcr entdeckte er zahlreiche Ungereimtheiten in der Geschichtsschreibung der NS- Milit\u00e4rjustiz. Das erz\u00fcrnte W\u00fcllner. Fortan war er entschlossen, Schwinges Buch zu widerlegen. \u201eAlso begann ich mich f\u00fcr die Milit\u00e4rjustiz zu interessieren \u2026 Wen auch immer ich bei meinen Erkundigungen befragte: Immer wieder wurde ich auf das 1977 erschienene Standardwerk von Schweling und Schwinge, \u201eDie deutsche Milit\u00e4rjustiz in der Zeit des Nationalsozialismus\u201c, verwiesen. Das habe ich mir dann gekauft und gelesen. Und war entsetzt!\u201c<\/p>\n<p>Erich Schwinge \u2013 emeritierter Professor und Kriegsrichter a.D., war schon 1936 als besonders scharfer Kommentator des NS-Milit\u00e4rstrafgesetzbuches hervorgetreten, und er hielt sich deshalb f\u00fcr kompetent, auch das Nachkriegsbuch \u00fcber die deutsche Milit\u00e4rjustiz herauszugeben \u2013 ein Werk, von dem sich der anf\u00e4ngliche Auftraggeber, das renommierte Institut f\u00fcr Zeitgeschichte in M\u00fcnchen, sp\u00e4ter distanziert hat. Der urspr\u00fcngliche Autor des Werkes war Otto Peter Schweling, Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft und ebenfalls fr\u00fcherer Kriegsrichter. Nach dessen Tod erwarb Schwinge die Rechte und fungierte als Herausgeber des umstrittenen Werkes, das einige Rezensenten eine \u201eLobeshymne\u201c auf die Milit\u00e4rjustiz und \u201eeindeutig tendenzi\u00f6s\u201c nannten. Auch Fritz W\u00fcllner erkennt rasch die vielen Widerspr\u00fcche im Schwinge-Buch. Wie berechtigt dieser Eindruck ist, erf\u00e4hrt W\u00fcllner bei seinen Besuchen im Bundesarchiv Koblenz. Zu der Behauptung, w\u00e4hrend des Krieges habe es rund 700.000 Verfahren vor deutschen Milit\u00e4rgerichten gegeben, sagt der Privatforscher nach intensiven Recherchen nur einen Satz: \u201eDas ist noch nicht einmal die H\u00e4lfte der Wahrheit.\u201c Die grausame Bilanz: Bei der deutschen Milit\u00e4rjustiz fielen insgesamt etwa 2,5 Millionen Strafverfahren an. Mehr als 30000 endeten mit einem Todesurteil. Aber nicht nur in Koblenz wird W\u00fcllner f\u00fcndig: Durch Zufall erf\u00e4hrt er, dass er nicht allein in Potsdam, sondern auch in Wien Akten der Milit\u00e4rjustiz lagern. Die Recherchen zu den verstaubten Zeugen einer verdr\u00e4ngten Vergangenheit f\u00fchren ihn dabei immer wieder in die Aktenberge des Kriegsgerichts der Division 177. Von 1941 bis zum bitteren Ende f\u00e4llt Schwinge hier Urteile oder klagt an. Allein zwischen Januar 1944 und Februar 1945 unterzeichnet er sieben Todesurteile. Neun weitere hat Schwinge in diesem Zeitraum als Ankl\u00e4ger beantragt, zuletzt am 9. Februar 1945. Der Angeklagte hatte sich in seiner Verzweiflung Petroleum gespritzt, er wollte auf diese Weise seinen Einsatz als Soldat verhindern. Wegen \u201eZersetzung der Wehrkraft\u201c wird dem jungen Soldaten der Prozess gemacht. In der Urteilsbegr\u00fcndung schreibt Schwinge: \u201eDer Angeklagte hat sich in h\u00f6chst kritischer Situation dem Abgang an die Front entzogen, und er hat damit seinen Kameraden ein sehr gef\u00e4hrliches Beispiel gegeben. Einer solchen Pflichtwidrigkeit kann im Interesse der Manneszucht nur mit dem sch\u00e4rfsten Strafmittel \u2013 der Todesstrafe \u2013 begegnet werden.\u201c<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-1354744\" src=\"https:\/\/www.pressenza.com\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Soldatischer-Gehorsam-und-Verantwortung.jpg\" alt=\"Ein ehrenwerter Herr\" width=\"371\" height=\"534\" srcset=\"https:\/\/www.pressenza.com\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Soldatischer-Gehorsam-und-Verantwortung.jpg 303w, https:\/\/www.pressenza.com\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Soldatischer-Gehorsam-und-Verantwortung-208x300.jpg 208w\" sizes=\"auto, (max-width: 371px) 100vw, 371px\" \/><\/p>\n<p>Nicht nur als prominenter Richter oder Ankl\u00e4ger, sondern auch als Ermittlungsrichter und Untersuchungsf\u00fchrer konnte ein Mann vom Range Schwinges ein Verfahren selbstverst\u00e4ndlich beeinflussen. Dies tut er auch, freilich allein im Sinne der NS-Wehrmachtsjustiz. In der letzten Kriegsphase nehmen \u2013 wie \u00fcberall im untergehenden Reich \u2013 auch beim Gericht der Division Nr. 177 die Todesurteile in erschreckendem Ma\u00dfe zu. Schwinge ist einer der fanatischen NS-Kriegsrichter. \u201eEin ungew\u00f6hnlich diensteifriger und arbeitsamer Richter von sehr guten Kenntnissen, guter Verhandlungstechnik und sicherem Urteil\u2026\u201c. So lautet die Dienstbeurteilung des Kriegsrichters Schwinge damals, der neben seiner Richtert\u00e4tigkeit noch als ordentlicher Professor an der Wiener Universit\u00e4t jungen Studenten die rechte Gesinnung beibringt. Dass es sich hier um einen extrem strammen Vertreter nationalsozialistischen Ideenguts handele, bezeugen zahlreiche Aufs\u00e4tze aus dieser Zeit. In \u201eDie Behandlung der Psychopathen im Milit\u00e4rstrafrecht \u201e(1939\/40) ist die Rede von \u201eMinustypen\u201c, von \u201eMinderwertigen\u201c und ihrer \u201eintensiven Zersetzungsarbeit\u201c.<\/p>\n<p>Ernst Toller, 1919 Mitglied der M\u00fcnchner R\u00e4teregierung, zuvor Freiwilliger im Ersten Weltkrieg und an der Front zum Pazifisten geworden, wird als \u201ehaltloser Anormaler\u201c, als \u201eethisch defekter und fanatischer Psychopath\u201c bezeichnet. Den Schriftsteller und sozialistischen Politiker Erich M\u00fchsam, bereits 1934 im KZ Oranienburg von den Nazis ermordet, schildert Schwinge als \u201enoch gef\u00e4hrlicheren Psychopathen-Typ\u201c.<\/p>\n<p>Originalton Schwinge: \u201eNichts vermag besser als diese beiden Namen zu verdeutlichen, was derartige Minderwertige in Zeiten v\u00f6lkischer Bedr\u00e4ngnis an Schaden anrichten k\u00f6nnen, wenn die Gesellschaft nicht vor ihnen gesch\u00fctzt wird!\u201c<\/p>\n<p>Daf\u00fcr sorgt auch Schwinge. F\u00fcr \u201eMinderwertige\u201c, \u201eSchw\u00e4chlinge\u201c und \u201eVersager\u201c ist kein Platz innerhalb der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft. Besonders Milit\u00e4rjuristen sehen in jungen M\u00e4nnern, die das Trommelfeuer des m\u00f6rderischen Krieges psychisch nicht verkraften, allenfalls Dr\u00fcckeberger, denen nicht das geringste Entgegenkommen gezeigt werden darf. Nein, nicht an der Heimatfront sollten sie eingesetzt werden, Schwinge pl\u00e4diert stattdessen f\u00fcr die Zusammenfassung in spezielle \u201ePsychopathen-Kompanien\u201c.<\/p>\n<p>Schon 1933 Zellenleiter im \u201eBund nationalsozialistischer deutscher Juristen\u201c und ab 1935 h\u00e4ufig freiwilliger Teilnehmer an milit\u00e4rischen \u00dcbungen, ist Schwinge ein Richter, wie ihn die Nazis brauchen. Seine Diensteifrigkeit wird ihm nach Kriegsende keineswegs zum Verh\u00e4ngnis. Im Gegenteil, wie so viele Ex-Nazirichter macht auch er Karriere: Rechtsprofessor an der Universit\u00e4t Marburg, Dekan, zeitweise gar Rektor. In einer Festschrift (Titel: \u201ePers\u00f6nlichkeit in der Demokratie\u201c), die 1973 von Kollegen zum 70. Geburtstag Schwinges herausgegeben wurde, ist \u00fcber den Jubilar denn auch nur L\u00f6bliches zu lesen. Seine vielen Ver\u00f6ffentlichungen, hei\u00dft es, \u201ehaben die Lehren des Verfassers von der Freiheit des Menschen, die Wahrung seiner W\u00fcrde, der Gedankenfreiheit und der \u00fcberragenden Bedeutung eines Rechtsweges in weite Kreise getragen\u201c. Beispielsweise mit Rechtfertigungsschriften wie \u201eBilanz der Kriegsgeneration\u201c, ein Buch, das 1979 erschien, und das es auf mehr als zehn Auflagen brachte, oder mit seinem Buch \u201eVerf\u00e4lschung und Wahrheit\u201c, das 1988 herauskam und in dem Schwinge Hitlers Milit\u00e4rjustiz beinahe als Gegner des Nationalsozialismus darstellt.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-1354754\" src=\"https:\/\/www.pressenza.com\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Erich_Schwinge_Bilanz_der_Kriegsgeneration.jpeg\" alt=\"Ein ehrenwerter Herr\" width=\"339\" height=\"549\" srcset=\"https:\/\/www.pressenza.com\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Erich_Schwinge_Bilanz_der_Kriegsgeneration.jpeg 269w, https:\/\/www.pressenza.com\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Erich_Schwinge_Bilanz_der_Kriegsgeneration-185x300.jpeg 185w\" sizes=\"auto, (max-width: 339px) 100vw, 339px\" \/><\/p>\n<p>Der T\u00fcbinger Hohenrain Verlag nannte denn auch in einem Verlagsprospekt seinen Autor Schwinge den \u201eletzten noch lebenden deutschen Experten des Milit\u00e4rstrafrechts\u201c und einen der \u201eschriftstellerisch erfolgreichsten deutschen Juristen der Gegenwart\u201c. Zum Ruhme des Mannes mit Vergangenheit erf\u00e4hrt der Leser auch, dass ein Buch von ihm 1940 verboten worden sei. Schwinge gar als Widerstandsk\u00e4mpfer? Als heimlicher Oppositioneller in NS-Robe? Im Vorwort zu seinem 1983 erschienenen Buch<\/p>\n<p>\u201eDer Staatsmann \u2013 Anspruch und Wirklichkeit\u201c gibt sich der Kriegsrichter a.D. ganz als aufrechter Demokrat: \u201eEs ist hoch an der Zeit, dass hier einmal zur Besinnung aufgerufen wird. Das ist schon deshalb notwendig, weil dem in unserem Jahrhundert eingetretenen erschreckenden Niedergang der Staatskunst Einhalt geboten werden muss. Dieser Niedergang \u00e4u\u00dfert sich besonders in der Art und Weise, wie heutzutage mit Menschenleben umgesprungen wird. Die gro\u00dfe Wendung zur Inhumanit\u00e4t, die Millionen von Menschen den Tod brachte, wurde nicht erst von Lenin vollzogen und dann \u2013 in gigantischem Ausma\u00df \u2013 von Stalin und Hitler fortgesetzt, sie begann schon vorher im Lager der westlichen Demokratien.\u201c<\/p>\n<p>Dank der hartn\u00e4ckigen und umfassenden Spurensuche des Privatforschers Fritz W\u00fcllner konnten die Erinnerungsl\u00fccken des Kriegsrichters Schwinge mit Wahrheit gef\u00fcllt werden.<\/p>\n<p>In W\u00fcllners 1991 erschienenem Buch \u201eDie NS-Milit\u00e4rjustiz und das Elend der Geschichtsschreibung\u201c werden auszugsweise zehn Todesurteile des Gerichts der Division Nr. 177 in Wien dokumentiert. Bis zur Gefangennahme im Mai 1945 hat Schwinge hier als Kriegsgerichtsrat mit dazu beigetragen, Menschen in den Tod zu schicken \u2013 als Richter, Ankl\u00e4ger, Ermittlungsrichter.<\/p>\n<p>\u201eAbschreckung\u201c als Begr\u00fcndung f\u00fcr ein Todesurteil war l\u00e4ngst zur Farce geworden, doch Schwinge und seine Kumpanen richteten bis zuletzt gnadenlos.<\/p>\n<p>Der Kanonier Heinz Sorbe, geboren am 22. Juni 1918 in Frankfurt am Main, wurde am 15. Februar 1944 vom Gericht der Division Nr. 177 unter Vorsitz von Schwinge wegen Fahnenflucht und fortgesetztem R\u00fcckfalldiebstahl zum Tode verurteilt (Str. L. Nr. II\/1193\/ 1943). In W\u00fcrners Forschungsbericht wird das Soldatenleben des Kanoniers zusammengefasst:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eSorbe hatte sich Mitte 1935 freiwillig zum Reichsarbeitsdienst gemeldet und nach Ableistung des Arbeitsdienstes freiwillig zur Wehrmacht. Eintritt in die Wehrmacht am 07.03.1940. Nachdem er den Frankreichfeldzug mitgemacht hatte, wurde er mit August 1940 vom Gericht der Div. Nr. 159 in Frankfurt wegen unerlaubter Entfernung zu der unerh\u00f6rt hohen Strafe von drei Jahren Gef\u00e4ngnis verurteilt. Am 09.11.1942 wurde er in Wien erneut verurteilt, und zwar wegen Fahrraddiebstahls zu einem Jahr Gef\u00e4ngnis, eine ebenfalls \u00fcberh\u00f6hte Strafe, die vermutlich auf die Vorstrafe zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. (Fahrraddiebst\u00e4hle fanden zu jener Zeit \u2013 sozusagen am laufenden Band \u2013 in allen Gro\u00dfst\u00e4dten statt. Soldaten, die Fahrr\u00e4der klauten, stellten diese meistens am gleichen Tag oder ein paar Tage sp\u00e4ter an anderer Stelle wieder ab.) Nachdem er die Strafe im Januar 1943 angetreten hatte, wurde angeordnet, dass die weitere Vollstreckung in einer Feldstrafgefangenen-Abteilung erfolgen sollte, und zwar ab M\u00e4rz 1943. Wegen einer Fu\u00dfwunde, die er sich beim Russlandeinsatz dieser Feldstrafgefangenen-Abteilung zugezogen hatte, wurde er in ein Lazarett beim Hauptverbandsplatz Woroschilowsk eingeliefert. Er benutzte am 13.07.1943 eine Gelegenheit, sich aus dem Lazarett zu entfernen, und schlug sich nun durch Russland bis nach Oberschlesien durch. In der Folgezeit hielt er sich in Wien auf, dann in Kitzingen, wo er erfuhr, dass seine Mutter gestorben war, fuhr dann wieder nach Frankfurt weiter und schlie\u00dflich wieder nach Wien. Am 7.11.1943 wurde er festgenommen, konnte aber am 24.11.1943 erneut fliehen. Kurz danach wurde er wieder festgenommen.\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Das Urteil war am 9. M\u00e4rz 1944 best\u00e4tigt worden. Das Gnadengesuch wird abgelehnt, das Urteil am 24. Mai 1944 vollstreckt: Scharfrichter Reichert und drei Gehilfen enthaupten Heinz Sorbe um 19 Uhr und 12 Minuten. Ganz im Sinne des Kriegsrichters Schwinge, der im letzten Satz des Todesurteils ausgef\u00fchrt hatte:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eEin derartig pflichtvergessenes Verhalten kann im Interesse der \u00f6ffentlichen Sicherheit und der milit\u00e4rischen Manneszucht nur durch Hergabe des Lebens ges\u00fchnt werden.\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Auch der Grenadier Bela Tesch, geboren am 20. August 1904 in Oedenburg wird vom Gericht der Division Nr. 177 am 13. Januar 1945 wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt (Str. L. Nr. H\/1252\/44). Das Todesurteil ist wiederum vom Vertreter der Anklage, Oberstabsrichter Dr. Schwinge, beantragt worden.<\/p>\n<p>Im letzten Absatz des Urteils zeigt Schwinge sich wieder ganz als Herr \u00fcber Leben und Tod: \u201eDer Angeklagte hat die Fahnenflucht ins Ausland begangen und hat sich w\u00e4hrend derselben schwer gegen das Deutsche Reich vergangen. Er war als deutschfeindlicher Hetzer t\u00e4tig, h\u00f6rte selbst feindliche Rundfunksender und hat seine Arbeitskameraden zu gleichen Straftaten aufgefordert. Er konnte sich \u00fcber ein Jahr von seiner Truppe unerlaubt fernhalten. Dass er auch als Kommunistenf\u00fchrer t\u00e4tig war, konnte in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden. Der Angeklagte hat sich aber durch die geschilderte Weise in erheblichem Ma\u00dfe w\u00e4hrend seiner Fahnenflucht verbrecherisch bet\u00e4tigt. Im 6. Kriegsjahr, zu einer Zeit h\u00f6chster Anspannung aller Kr\u00e4fte des deutschen Volkes im Endkampf um sein Bestehen, findet diese Fahnenflucht aus Gr\u00fcnden der Aufrechterhaltung der Manneszucht und der Notwendigkeit der Abschreckung nur in der Todesstrafe, die notwendige und gerechte S\u00fchne.\u201c Am 3. April 1945, wenige Tage nur, bevor russische Truppen Wien einnehmen, wird \u2013 nachdem ein Gnadenersuch abgelehnt worden war \u2013 der junge Bela Tesch erschossen. Eine Niederschrift h\u00e4lt n\u00fcchtern fest:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eDas Vollzugskommando von sechs Mann war f\u00fcnf Schritte vor dem Verurteilten aufgestellt. Das Kommando \u201aFeuer\u2018 erfolgte um 18 Uhr und 49 Minuten. Der Verurteilte starb gefasst und soldatisch.\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Urteilsbegr\u00fcndungen wie diese haben Schwinge im Nachkriegsdeutschland nicht geschadet. Bereits 1946 ist er Rechtslehrer, ebenfalls st\u00e4ndiger Mitarbeiter der Neuen Zeitschrift f\u00fcr Wehrrecht, f\u00fcr die er bereits in der NS- Zeit Beitr\u00e4ge schrieb, als sie noch Zeitschrift f\u00fcr Wehrrecht hie\u00df. Aber in dieser Zeit reicht ein Wort wie \u201cneu\u201c f\u00fcr eine \u201cneue Karriere\u201c, und diese durchl\u00e4uft Schwinge als Wissenschaftler, Professor und Publizist in rasantem Tempo.<\/p>\n<p>In den fr\u00fchen f\u00fcnfziger Jahren kann es ein Mann mit seiner Vergangenheit sogar zum stellvertretenden FDP-Vorsitzenden von Hessen bringen. In seinem Heimatort Marburg an der Lahn geh\u00f6rt er zur Stadtprominenz. Bis Mitte der achtziger Jahre lebte Prof. Dr. Schwinge ein ruhiges, gut dotiertes Pension\u00e4rsleben, schreibt zahlreiche B\u00fccher, in denen er seine bew\u00e4hrten Geschichtsinterpretationen ausbreitet und reinwaschende Vergangenheitsbew\u00e4ltigung betreibt. Nicht ohne Erfolg. Dankbare Leser findet er hierzulande allemal. Ein ebenso geehrter wie geachteter Mann also \u2013 w\u00e4re da nicht Fritz W\u00fcllner, der wie kein anderer zuvor die verdeckten Strukturen der Milit\u00e4rjustiz in der NS-Zeit erforscht und der Karriere des Kriegsrichters a.D. Schwinge nachsp\u00fcrt. In den Akten des Staatsarchivs in Wien findet Fritz W\u00fcllner die Akte des von Schwinge 1944 verk\u00fcndete Todesurteils gegen Anton Reschny. Ein J\u00fcngling aufs Schafott, weil er einige kleine Gegenst\u00e4nde einsteckte?<\/p>\n<p>Der Fall Reschny \u2013 eine ungew\u00f6hnliche Geschichte. Denn: der von Schwinge verurteilte Junge hat \u2013 anders als die beiden jungen Soldaten Sorge und Tesch \u2013 sein Todesurteil \u00fcberlebt. Trotz Schwinge. Angeklagt war der Lehrling damals, ganz korrekt, wegen Versto\u00dfes gegen die so genannten \u201cVolkssch\u00e4dlingsverordnung\u201c. Dabei w\u00e4re das Jugendgerichtsgesetz anzuwenden gewesen, das derart drakonische Strafen nicht erlaubte. Stattdessen griff Kriegsrichter Schwinge zum Milit\u00e4rstrafgesetzbuch, das f\u00fcr Jugendliche den Schutz vor Todesstrafe ausschloss. F\u00fcr Pl\u00fcnderungen in einfachen F\u00e4llen war \u201cGef\u00e4ngnis oder Festungshaft\u201c vorgesehen, nur in \u201cbesonders schweren F\u00e4llen\u201c Zuchthaus oder Todesstrafe. Schwinge indessen begr\u00fcndet sein Reschny-Urteil damit, dass \u201cjeder Fall von Pl\u00fcnderung\u201c in den gro\u00dfen St\u00e4dten \u201causnahmelos zur Todesstrafe\u201c f\u00fchren m\u00fcsse. Denn Kriminelle sollen nun einmal wissen, \u201cdass sie ihren Kopf riskieren\u201c. Ausgerechnet Heinrich Himmler ist es, der Anton Reschny begnadigte. Der ber\u00fcchtigte SS-F\u00fchrer ist in diesem Fall einsichtiger als der fanatische NS-Richter Schwinge und wandelt das Urteil in eine 15-j\u00e4hrige Freiheitsstrafe um.<\/p>\n<p>Fritz W\u00fcllner ist nach \u00d6sterreich gefahren und hat Reschny besucht. Der lebt als Rentner in Wien. Nach ausf\u00fchrlichen Gespr\u00e4chen mit ihm kehrt er mit einer Vollmacht zur\u00fcck, mit der er den Frankfurter Rechtsanwalt Stefan Baier beauftragt, Strafanzeige \u201cwegen versuchten Mordes\u201c gegen Schwinge zu erstatten.<\/p>\n<p>Dies hatten zuvor auch schon andere getan, die vom \u201cFall Reschny\u201c erfahren hatten: der \u00f6sterreichische Widerstandsk\u00e4mpfer Eduard Rabofsky in Wien, der Hildesheimer Richter Ulrich Vultejus bei den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in Marburg. Nun kommt eine weitere Anzeige hinzu. Kriegsrichter Schwinge habe versucht, stand nun in der dritten Strafanzeige \u201cwegen versuchten Mordes und Rechtsbeugung\u201c zu lesen, \u201cden 17-j\u00e4hrigen mit Mitteln der Justiz zu t\u00f6ten\u201c, indem er unzul\u00e4ssigerweise statt der \u201cVolkssch\u00e4dlingsverordnung\u201c das Milit\u00e4rstrafrecht anwendete und \u00fcberdies eine \u201cbesonders schweren\u201c Fall von Pl\u00fcnderung annahm. Als Rechtsprofessor und einer der f\u00fchrenden Kommentatoren des Milit\u00e4rstrafgesetzbuches habe Schwinge genau gewusst \u2013 so Anwalt Baier \u2013, dass er selbst aufgrund des geltenden Rechts \u201cReschny h\u00f6chstens zu zehn Jahren Gef\u00e4ngnis\u201c h\u00e4tte verurteilen d\u00fcrfen. Der Frankfurter Anwalt st\u00fctzt sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Danach begeht ein Strafrichter stets dann Rechtsbeugung, \u201cwenn er bewusst eine Strafe verh\u00e4ngt, die nach Art oder H\u00f6he in einem unertr\u00e4glichen Missverh\u00e4ltnis zu der Schwere der Tat und der Schuld des T\u00e4ters steht\u201c. Dass es sich, wie Baier anmerkt, \u201cum die erstmalige unbedachte Handlung eines 17-j\u00e4hrigen handelte\u201c, dass keine Gewalt oder besondere List\u201c angewandt worden und \u201cdass der Wert der Gegenst\u00e4nde nicht sehr hoch\u201c war \u2013 dies alles sei von Schwinge ignoriert worden.<\/p>\n<p>Der Marburger Oberstaatsanwalt Kohl will sich den ausf\u00fchrlich begr\u00fcndeten Vorw\u00fcrfen des Anwaltes nicht anschlie\u00dfen. Die Anwendung des Milit\u00e4rstrafrechts, so der Jurist, sei vertretbar gewesen, weil die \u201cunscharfen und weitmaschigen\u201c Tatbestandsmerkmale damals \u201cwie ausgelegt\u201c worden w\u00e4re. Zwar wertet der Oberstaatsanwalt die Verh\u00e4ngung der Todesstrafe als unangemessen, weil der NS-Richter keine Milderungsgr\u00fcnde ber\u00fccksichtigt h\u00e4tte. Indes: f\u00fcr eine Anklage wegen Mordversuchs und Rechtsbeugung reicht die Einsicht des Marburger Oberstaatsanwalts nicht. Doch Anwalt Baier und Anzeigenerstatter Reschny, ebenso wie der der emsige Pension\u00e4r W\u00fcllner, geben sich mit den Einstellungsargumenten aus Marburg nicht zufrieden. Baier h\u00e4lt nicht nur die rechtlichen Betrachtungen des Marburger Oberstaatsanwaltes f\u00fcr unzul\u00e4ssig und unbegr\u00fcndet, sondern hat auch bei den Ermittlungen des Falles allerlei L\u00fccken und Vers\u00e4umnisse aufgesp\u00fcrt. Da geht es zun\u00e4chst um die Behauptung von Schwinge, er habe gleich nach dem Urteilsspruch eine Begnadigung Reschnys bef\u00fcrwortet. Unstrittig ist, dass die Kriegsstrafverfahrensordnung damals vorschrieb, dass die Richter eines Kriegsgerichts nach der Verk\u00fcndigung des Todesurteils schriftlich zur Frage der Begnadigung Stellung nehmen musste. Schwinge hat angegeben, daf\u00fcr sein Votum abgegeben zu haben. Nur: Im Wiener Kriegsarchiv hat Fritz W\u00fcllner trotz intensiver Aktensichtung kein \u201aGnadenpapier\u2018 von Schwinge entdeckt.<\/p>\n<p>Eine Menge offener Fragen, zur Rechtslage und zu den Fakten. Damit sollte sich nun \u2013 so wollte es Anwalt Baier \u2013 der hessische Generalstaatsanwalt befassen. Doch auch dort bleibt die Anzeige gegen Schwinge ohne Erfolg. Wegen Eintritts der Verj\u00e4hrung und fehlenden T\u00f6tungsvorsatzes lehnt man es ab, gegen Schwinge Anklage zu erheben. W\u00f6rtlich hei\u00dft es im Bescheid an Rechtsanwalt Baier: \u201cAngeh\u00f6rige der Wehrmacht sollten f\u00fcr von ihnen begangene Verbrechen nach dem Willen der NS-Machthaber zwar streng und unnachsichtig, aber jedenfalls in gesetzm\u00e4\u00dfiger Weise zur Verantwortung gezogen werden.\u201c<\/p>\n<p>Im Falle des zum Tode verurteilten Anton Reschny sei demzufolge die Strafverfolgungsverj\u00e4hrung bereits im August 1965 eingetreten. So bleibt nur noch das Klageerzwingungsverfahren, das schlie\u00dflich ebenfalls mit dem bemerkenswerten Hinweis abgelehnt wird, die von Reschny erhobenen Vorw\u00fcrfe seien \u201enicht begr\u00fcndet\u201c! Schwinge selbst legt dem Marburger Oberstaatsanwalt eine eidesstattliche Erkl\u00e4rung seines fr\u00fcheren Divisionskommandeurs Erich M\u00fcller Derichweiler vor. In dieser Erkl\u00e4rung vom 9. September 1946 scheibt der General, er habe \u201eschwierige F\u00e4lle\u201c damals bewusst Erich Schwinge \u00fcbertragen, \u201eda ich wusste, dass er sein ganzes Wissen und K\u00f6nnen daran setzen w\u00fcrde, um die Angeklagten vor der erbarmungslosen H\u00e4rte der nationalsozialistischen Gesetzgebung zu sch\u00fctzen\u201c. Er halte deshalb Schwinge \u201eals Erzieher und Lehrer der Jugend\u201c f\u00fcr besonders geeignet.<\/p>\n<p>Marburg an der Lahn. Hoch \u00fcber der Stadt, von seiner wei\u00df get\u00fcnchten Villa im gediegenen Wohnviertel Ortenberg, blickt Kriegsrat a. D. Prof. Dr. Erich Schwinge hinunter auf die Stadt, auf \u201eseine\u201c Universit\u00e4t. Als emeritierter Professor und ehemaliger Rektor wird er noch immer im Personalverzeichnis der Philipps-Universit\u00e4t gef\u00fchrt, genie\u00dft er immer noch das Privileg eines eigens f\u00fcr ihn reservierten Arbeitszimmers. Mit Aufs\u00e4tzen, Vortr\u00e4gen und Buchpublikationen versorgt er nach wie vor patriotische Ewiggestrige und unbelehrbar Heutige. Beispielsweise mit seinem Buch \u201eBundeswehr und Wehrmacht \u2013 Zum Problem der Traditionsw\u00fcrdigkeit\u201c (1991), in dem er auf die gro\u00dfen Leistungen des \u201edeutschen Soldaten\u201c verweist und deren \u201eWiederherstellung der Ehre\u201c fordert. Unter der Kapitel\u00fcberschrift \u201eDie milit\u00e4rische Leistung der Wehrmacht und ihrer Soldaten\u201c geht Schwinge in bew\u00e4hrtem Richterton mit allen Gegnern der Wehrmacht ins Gericht. Das Bild, das der deutsche Soldat und die Deutsche Wehrmacht in den besetzten Ostgebieten hinterlassen h\u00e4tten, reiche \u2013 so Schwinge \u2013 allein aus, einseitige Historiker \u201emit ihrem Verdammungsurteil zu widerlegen\u201c. Schwinges Bild der Hitler-Armee:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eAls Ganzes betrachtet, ist es ehrenhaft und wegen seiner Vorbildeigenschaft geeignet, als traditionsw\u00fcrdig anerkannt und behandelt zu werden\u201c.<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Wie der allseits betriebenen Rufmordkampagne gegen das deutsche Soldatentum wirksam zu begegnen sei, verr\u00e4t der Kriegsrichter a.D. seiner strammen Leser-Kameradschaft auf der letzten Seite. Seine Forderung: \u201eAls n\u00e4chstes muss die Ehre der Soldaten wiederhergestellt werden, die einst der Wehrmacht angeh\u00f6rt haben. Sie m\u00fcssen von dem Makel befreit werden, dass sie einer verbrecherischen Organisation angeh\u00f6rt, ganz Europa mit einer barbarischen Kriegsf\u00fchrung \u00fcberzogen h\u00e4tten, f\u00fcr Millionen von Morden verantwortlich seien und in gro\u00dfer Zahl an Nazi-Untaten teilgenommen h\u00e4tten\u201c. Das Geleitwort f\u00fcr Schwinges Legitimationsschrift liefert ein kompetenter soldatischer Praktiker: Generalmajor a. D. Dr. J\u00fcrgen Schreiber, Pr\u00e4sident des \u201eRinges Deutscher Soldatenverb\u00e4nde\u201c und Autor von Rechtfertigungsschriften mit Titeln wie \u201eWaren wir T\u00e4ter? \u2013 Gegen die Volksverdummung unserer Zeit\u201c, f\u00fcr das in der August-Ausgabe 1991 der Zeitschrift Soldat im Volk (Untertitel: \u201eF\u00fcr Tradition und Fortschritt des europ\u00e4ischen Soldatentums\u201c) mit folgendem Text geworben wird: \u201eDieser Band ist das Bekenntnis eines Mannes, der sich nicht dem Zeitgeist und der antideutschen Gr\u00e4uelhetze beugen will. Es ist gleicherma\u00dfen f\u00fcr die Kriegsgeneration als auch f\u00fcr junge Menschen wichtig, die sich ein eigenes Urteil bilden m\u00f6chten\u201c.<\/p>\n<p>Karriere-H\u00f6hepunkt war f\u00fcr ihn der Rang eines Brigadegenerals, eingesetzt als General des Erziehungs- und Bildungswesens im Heer \u2013 ausgerechnet. Ein Ex-Wehrmachtsoffizier, dekoriert mit dem Eisernen Kreuz und noch immer von strammer Gesinnung, nun zust\u00e4ndig f\u00fcr die \u00bbErziehung\u00ab junger Soldaten der Bundesrepublik. Keine Frage: Die Bonner Republik stand auch im Bereich der Bundeswehr f\u00fcr Kontinuit\u00e4t.<\/p>\n<p>Dem Zeitgeist will sich Kriegsrichter a. D. Schwinge ebenfalls nicht beugen. Eine Diskussion dar\u00fcber, ob Wehrmachtsdeserteure \u201eVaterlandsverr\u00e4ter\u201c oder \u201eFeiglinge\u201c sind, vor allem, ob diesen M\u00e4nnern ein Denkmal gesetzt werden soll, muss auf ihn, der die \u201esoldatische Manneszucht\u201c immer verteidigte \u2013 notfalls auch mit einem Todesurteil \u2013 als Akt staatsfeindlichen Aufruhrs wirken. Im Sommer 1988 brachte die Fraktion der Gr\u00fcnen im Marburger Stadtparlament den Vorschlag ein, Pazifisten und Deserteuren ein Denkmal zu setzen \u2013 und l\u00f6ste damit in der Provinzstadt eine hitzige Debatte aus. Doch zur Aff\u00e4re geriet die Debatte erst, als sich der Kommandant der Marburger Garnison, ein Oberstleutnant Leyherr, zum Thema \u00e4u\u00dferte. Ein Denkmal f\u00fcr solche Gesetzesbrecher, so der Befehlshaber \u00fcber 3000 Bundeswehrsoldaten, sei eine \u201eSchande und ein Angriff auf diesen Rechtsstaat\u201c. An Marburgs Stadtv\u00e4ter appellierte der Herr Kommandant, sich nicht \u201eentw\u00fcrdigen zu lassen\u201c und einem solchen Anliegen zuzustimmen. Er konnte beruhigt sein. Mit Stimmenmehrheit von CDU und der Mehrzahl der SPD-Fraktion lehnte das Parlament die Denkmalforderung ab.<\/p>\n<p>Die Marburger Provinzwelt war wieder in Ordnung. Und auch Herr Kriegsrat a. D. Schwinge konnte erleichtert zur Kenntnis nehmen, dass in seiner Heimatstadt auf das Parlament noch Verlass ist. Nicht nur was die Traditionsw\u00fcrdigkeit deutscher Vergangenheit betrifft, auch was seine eigene Vergangenheit angeht, war er unbelehrbar geblieben. Kriegsrichter a.D. Schwinge hat zu keinem Zeitpunkt zu erkennen gegeben, dass ihn wenigstens in der R\u00fcckschau der Ereignisse sein damaliges Wirken nachdenklich stimmt. Wer versucht, seine braune Vergangenheit zu beleuchten, der hat mit \u201eentschiedener Abwehr zu rechnen\u201c.<\/p>\n<p>So beschwert er sich beim Deutschen Presserat \u00fcber die Berichterstattung der Frankfurter Rundschau, die \u00fcber seine Wiener Zeit und seine Nachkriegs-Karriere berichtet hatte. \u201eWer mich angreift, der hat mit entschiedener Abwehr zu rechnen\u201c \u2013 darin erprobte er sich seit Jahren. Beispielsweise 1964, als er die Illustrierte REVUE auf Schadenersatz von 30.000 Mark verklagte \u2013 und gewann, beispielsweise gegen den Westdeutschen Rundfunk, wo es f\u00fcr Schwinge zu einem ebenso ertr\u00e4glichen wie eintr\u00e4glichen Vergleich kam: 10.000 Mark und Ehrenerkl\u00e4rung. Auch gegen den Richter Ulrich Vultejus, der in seinem Buch \u201eKampfanzug unter der Robe\u201c die NS-Wehrmachtsjustiz und unter anderem auch Schwinge angegriffen hatte, klagt der ehrenwerte Kriegsrichter a. D. vor Gericht. Ob Journalist oder Student, \u00fcberall lauern \u00bbGegner\u00ab, die es zu bek\u00e4mpfen gilt. Beispielsweise der Marburger Student Michael Lemling. Der hatte w\u00e4hrend einer Podiumsdiskussion auf dem Marburger Landeskirchentag im Juni 1990 zum Thema \u201eNS-Wehrmachtsjustiz und Desertion\u201c auch Schwinges NS- Richterschaft zur Sprache gebracht und auf von ihm gef\u00e4llte Todesurteile sowie dessen Nachkriegskarriere hingewiesen.<\/p>\n<p>Dabei soll er Schwinge auch als den \u201ewiderlichsten Marburger\u201c tituliert und einen \u201eunversch\u00e4mten Kerl\u201c genannt haben. Jedenfalls wollen es so drei Zeugen \u2013 unter ihnen ein rechtsgesinnter Burschenschaftler \u2013 geh\u00f6rt haben, die es umgehend dem ehrenwerten Kriegsrichter a. D. zutragen. Schwinge sucht \u2013 wieder einmal \u2013 Schutz bei der Justiz und stellt Strafanzeige gegen den Studenten wegen Beleidigung. Nachdem die Marburger Staatsanwaltschaft in diesem Fall kein \u00f6ffentliches Interesse erkennen mag und auch ein Schlichtungsversuch beim Schiedsmann keine Kl\u00e4rung bringt, bleibt Schwinge nur noch der Weg einer Privatklage. Michael Lemling, Mitglied der Marburger Geschichtswerkstatt, die sich seit Jahren der Erforschung und Aufarbeitung lokaler NS-Vergangenheit widmet, ist schlie\u00dflich \u00fcberrascht, als Schwinges Anw\u00e4lte im November die Privatklage mit der Begr\u00fcndung zur\u00fcckziehen, ihrem Mandanten sei \u201evon seinen beiden \u00c4rzten dringend geraten worden, sich nicht den Belastungen einer gerichtlichen Verhandlung auszusetzen\u201c.<\/p>\n<p>Vielleicht aber hatten die Anw\u00e4lte den streitbaren Ex-Kriegsrichter davon \u00fcberzeugt, dass dieses Verfahren allenfalls die \u00f6ffentliche Auseinandersetzung um seine Vergangenheit wieder entfachen w\u00fcrde. Und Schwinge hat \u2013 selten genug \u2013 diesmal zugestimmt. Kurze Zeit sp\u00e4ter jedenfalls ist der alte Herr wieder rundum vital. Mit erhobenem Haupt und strammen Schritt sieht man ihn auf dem Weg zu seinem Arbeitszimmer in der Universit\u00e4t, dort, wo er als Rechtsprofessor einst ganzen Juristengenerationen das notwendige deutsche Rechtsempfinden nahegebracht hat. Als Mann von h\u00f6chster Kompetenz, bester deutscher Gesinnung, als \u201eErzieher und Lehrer der Jugend \u2026\u201c, wird er von seinen akademischen Ex-Kollegen weiterhin respektvoll gesch\u00e4tzt. Als verdienter B\u00fcrger wird er in der Stadt gew\u00fcrdigt, als freundlicher Nachbar in seinem Wohnviertel gegr\u00fc\u00dft. So l\u00e4sst es sich gut leben.<\/p>\n<p>Erich Schwinge \u2013 eine deutsche T\u00e4ter-Biographie. Am 30. April 1994 starb der \u00bbehrenwerte Professor\u00ab in Marburg.<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eEin derartig pflichtvergessenes Verhalten kann im Interesse der \u00f6ffentlichen Sicherheit und der milit\u00e4rischen Manneszucht nur durch Hergabe des Lebens ges\u00fchnt werden.\u201c &#8211; <\/em>Erich Schwinge<\/p><\/blockquote>\n<p><em>Weitere Artikel zum Thema:<\/em><\/p>\n<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"qK4lY23diC\"><p><a href=\"https:\/\/www.pressenza.com\/de\/2021\/04\/fuerchterlicher-jurist\/\">F\u00fcrchterlicher Jurist<\/a><\/p><\/blockquote>\n<p><iframe loading=\"lazy\" class=\"wp-embedded-content\" sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" style=\"position: absolute; visibility: hidden;\" title=\"&#8222;F\u00fcrchterlicher Jurist&#8220; &#8212; Pressenza\" src=\"https:\/\/www.pressenza.com\/de\/2021\/04\/fuerchterlicher-jurist\/embed\/#?secret=1jcRszvNQ5#?secret=qK4lY23diC\" data-secret=\"qK4lY23diC\" width=\"500\" height=\"282\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe><\/p>\n<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"ScBVyz3Pma\"><p><a href=\"https:\/\/www.pressenza.com\/de\/2021\/03\/verkannte-helden\/\">Verkannte Helden<\/a><\/p><\/blockquote>\n<p><iframe loading=\"lazy\" class=\"wp-embedded-content\" sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" style=\"position: absolute; visibility: hidden;\" title=\"&#8222;Verkannte Helden&#8220; &#8212; Pressenza\" src=\"https:\/\/www.pressenza.com\/de\/2021\/03\/verkannte-helden\/embed\/#?secret=3ceszmD8YJ#?secret=ScBVyz3Pma\" data-secret=\"ScBVyz3Pma\" width=\"500\" height=\"282\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe><\/p>\n<hr \/>\n<p>In K\u00fcrze erscheint:<br \/>\n<strong>Helmut Ortner, <\/strong><a href=\"https:\/\/www.nomen-verlag.de\/produkt\/widerstreit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong><em>WIDERSTREIT \u2013 \u00dcber Macht, Wahn und Widerstand<\/em><\/strong><\/a>, 220 Seiten, 20 Euro im Nomen Verlag Frankfurt<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>NS-T\u00e4ter konnten in der fr\u00fchen Bundesrepublik mit viel R\u00fccksicht rechnen. 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