Vor etwas mehr als einem Jahr hat Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) eine gesamtstaatliche Notlage ausgerufen. Nun möchte man den nächsten Abschottungsschritt setzen, der gegen die vermeintliche Notlage helfen soll: Ein Rückkehrzentrum in Uganda.
Die „Gruppe der Umsetzer“
Grundlage ist ein neues EU-Regelwerk, das aktuell für Schlagzeilen sorgt: Die EU-Rückführungsverordnung. Sie soll erstmals ein einheitliches Rückführungssystem für alle EU-Mitgliedstaaten schaffen. Sie erweitert die Befugnisse der Behörden. Und sie schafft erstmals ausdrücklich eine Rechtsgrundlage für Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union – sogenannte Return Hubs.
Dabei sollen Mitgliedstaaten Menschen ohne Aufenthaltsrecht künftig in Drittstaaten bringen können, bis sie in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden. Im Europäischen Parlament wurde die Verordnung vor allem mit den Stimmen konservativer, rechter und rechtsextremer Fraktionen beschlossen. Ausständig ist nur noch die formelle Zustimmung des Rates der Europäischen Union.
Obwohl die neue EU-Rückführungsverordnung noch nicht endgültig beschlossen ist, arbeiten mehrere Mitgliedstaaten bereits an der Umsetzung von Return Hubs. Österreich gehört gemeinsam mit Deutschland, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland zu den Mitgliedstaaten, die dieses Modell vorantreiben. Völlig ironiebefreit nennen sie sich selbst die „Gruppe der Umsetzer“.
Diese Staaten haben vereinbart, dass sie die neue rechtliche Lage dafür nutzen wollen, dass staatliche Aufgaben aus der Europäischen Union in Drittstaaten verlagert werden. Konkret geht es dabei eben um die Unterbringung und möglicherweise auch die Inhaftierung während des Rückführungsverfahrens. Unbegleitete Minderjährige sollen nicht in Return Hubs überstellt werden.
Wieso Uganda?
Österreich möchte ein derartiges Return Hub am liebsten so weit entfernt wie möglich. Länder am Balkan – wie im Falle Italiens – kommen daher nicht infrage. Usbekistan hat in den Verhandlungen über ein neues Rücknahmeabkommen dankend abgelehnt. Außenministerin Meinl-Reisinger (NEOS) hat auf einer Uganda-Reise angesprochen, dass Österreich abgelehnte Asylwerber:innen nach Uganda bringen will – wie im Dezember 2025 bekannt wurde.
Die Niederländer, die sich ebenfalls als „Umsetzer“ sehen, haben 2025 sogar schon eine „Absichtserklärung“ mit Uganda abgeschlossen. Dann aber den Uganda-Plan nicht mehr weiter vorangetrieben. Nicht zuletzt wegen der immer autoritärer werdenden Regierung, die Oppositionelle verfolgt und Homosexualität mit lebenslanger Freiheitsstrafe und Todesstrafe ahndet.
Die „Umsetzer“ sind nach ergebnislosen Gesprächen mit dutzenden Ländern nun aber wieder zu Uganda zurückgekehrt. Die griechische Regierung will laut Medienberichten spätestens mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft 2027 mit dem Betrieb einer solchen Einrichtung beginnen. Das österreichische Innen- und Außenministerium zeigt sich zurückhaltender: Offenbar will man laufende Gespräche nicht torpedieren. Dem Vernehmen nach ist man mit Uganda als potentiellem Partner aber nur mäßig glücklich.
Uganda ist nicht sicher
Uganda ist ein autoritär regiertes Land: In den letzten 10 Jahren bekamen 60 Prozent aller ugandischen Asylantragsteller:innen, die vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland geflohen sind, in Österreich einen Schutz- und Aufenthaltstitel. In allen EU-Mitgliedstaaten wurde allein in den letzten drei Jahren 800 Menschen aus Uganda Asyl gewährt.
Die von der österreichischen Asylbehörde verwendeten Informationen sprechen für sich:
- „Die politische Lage bleibt angespannt, und es kann weiterhin zu Unruhen kommen. (…) Die Kriminalität in der Hauptstadt nimmt zu. Es kommt regelmäßig zu Taschendiebstählen, Einbrüchen und Raubüberfällen, manchmal auch mit Gewaltanwendung. Im ganzen Land und auch auf den Hauptverkehrsachsen kann es zu Überfällen mit Lösegeldforderungen kommen.“
- „Die Justiz leidet unter mangelnden Investitionen, Personalmangel, Einflussnahme durch die Exekutive und systemischer Korruption, was die Unabhängigkeit der Justiz untergräbt.“
- „Die Polizei nimmt regelmäßig willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor, obwohl es gesetzliche Schutzmaßnahmen gegen solche Praktiken gibt. Das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren wird auch durch lange Untersuchungshaft, unzureichenden Zugang zu Rechtsbeistand für Angeklagte und Korruption beeinträchtigt“
- „Es kommt zu willkürlicher staatlicher Gewalt, einschließlich Folter und Vorwürfen von Misshandlungen von Häftlingen, vor allem für die politische Opposition(FH 26.2.2025; vgl. USDOS 12.8.2025). Missbrauchsopfer identifizierten DIS-Mitarbeiter in mehreren Fällen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (USDOS 12.8.2025).“
Wer davon betroffen ist
In Return Hubs sollen Menschen gebracht werden, bei denen entschieden wurde, dass sie nicht in Österreich bleiben dürfen – beispielsweise, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde oder das Aufenthaltsrecht abgelaufen ist – und die das Land nicht verlassen haben. Eine Abschiebung ist manchmal nicht möglich, zum Beispiel wenn die Reisedokumente fehlen oder das Herkunftsland sich weigert, die Person aufzunehmen. Auch rechtliche Hindernisse können eine Abschiebung verhindern, beispielsweise wenn einer Person durch die Abschiebung Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Die Verordnung erfasst dabei grundsätzlich alle Drittstaatsangehörige, also alle Nicht-EU-Bürger:innen, die sich ohne Aufenthaltsrecht in der EU aufhalten.
Wie viele in Österreich davon in Österreich betroffen sind, dazu gibt sich das Innenministerium äußerst zugeknöpft. Auf eine entsprechende Anfrage antwortet das Ministerium: „Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.“
Ein Blick in die einschlägigen Asyl- und Grundversorgungsstatistiken ermöglicht jedoch, zumindest eine Idee davon zu bekommen. Tatsächlich endeten in den letzten zehn Jahren zwei von drei inhaltlichen Asylverfahren in Österreich mit der Erteilung eines Schutz- und Aufenthaltstitels. In etwa 120.000 Verfahren wurde seit 2015 kein Aufenthaltstitel gewährt. Erfahrungen zeigen, dass der Großteil der abgelehnten Personen Österreich binnen kürzester Zeit auch verlassen.
In manchen Fällen ist die Ausreise aber nicht möglich, entweder, weil die Herkunftsländer nicht kooperieren oder die Papiere fehlen. Die Anzahl der Personen, die nach Abschluss des Asylverfahrens Österreich nicht verlassen (können) und daher in der Grundversorgung bleiben, ist aber sehr gering und über den Lauf der letzten Jahre stark zurückgegangen. Zahlen vom August 2026 zeigen: Es sind aktuell gerade einmal 853 Personen.










