Es gibt einen grundlegenden, dramatischen und strukturellen Fehler in den – bürokratischen – Rekonstruktionen, die immer wieder über Tragödien auf See kursieren: die Vorstellung, dass eine politische oder administrative Entscheidung die Pflicht zur Seenotrettung beeinflussen könnte.

Wenn Untätigkeit mit „politischen Entscheidungen“, „Polizeieinsätzen“ (Law Enforcement) oder der guten „Schwimmfähigkeit“ eines offensichtlich mit Migranten überladenen Bootes gerechtfertigt wird, bedeutet das, eine grundlegende Säule der menschlichen und rechtlichen Zivilisation bewusst zu ignorieren: Es ist nicht die Macht und nicht die Politik, die entscheidet, wann ein Leben gerettet werden muss – und darf es auch nie wieder sein –, sondern das Gesetz legt fest, wann eine Gefahrensituation vorliegt und wann Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Doch die Ethik jeder zuständigen Person – basierend auf Erfahrung und Fachwissen – mahnt diese schon vorher, dass sie bereit sein muss zu handeln.

Die Pflicht zur Seenotrettung ist nämlich kein Gefälligkeitsakt und darf nicht unbedarft mit billigen Wahlkampfstrategien verwechselt werden. Sie ist keine Ermessensentscheidung, die den Bürokraten überlassen wird, sondern eine menschliche Notwendigkeit, eine Verpflichtung, die auch durch internationale Übereinkommen (Hamburg, SOLAS, UNCLOS) festgelegt ist – Normen, die lediglich die rechtliche Kodifizierung des alten Seerechts bedeuten, also eines uralten ethischen Prinzips, das der Zerbrechlichkeit des Menschen Vorrang einräumt.

Diese Zerbrechlichkeit zeigt sich nicht nur mitten auf dem Meer, sondern wohnt dem menschlichen Dasein selbst inne – angesichts von Kriegen, Elend und auch der Gleichgültigkeit gewaltsam bürokratischer Systeme. Die Bedrohlichkeit des Meeres veranschaulicht nur sehr dramatisch und unmittelbar die universelle Verletzlichkeit des Menschen. Wenn der Staat, die Institutionen und die Gesetze nicht dazu da sind, den Menschen gerade in dem Moment zu schützen, in dem er am verwundbarsten ist – wo auch immer sich das zeigt –, dann verlieren sie ihre Daseinsberechtigung. Der Rhetorik von den „zu verteidigenden Grenzen“ nachzugeben und Menschen in Not im Meer zurückzulassen oder zurückzuschicken, bedeutet, die fundamentale Verbundenheit aller Menschen zu verleugnen und zu missachten.

Und jedes überladene Boot, das keine Sicherheitsausrüstung hat oder von unerfahrenen Personen gesteuert wird, ist in Gefahr. Die internationalen Handbücher für die Such- und Rettungsmaßnahmen in der Luft und auf See und auch die europäischen Vorschriften sind ganz eindeutig: Beim Einsatz gibt es nichts weiter zu interpretieren, es gilt einfach zu handeln.

Eine solche Situation als „Polizeieinsatz“ zu bezeichnen, ist nicht gerechtfertigt – das ist ein regelrechter Kurzschluss, der die Ethik mit Füßen tritt und Leid und Menschenleben kostet.

Keine politische Richtlinie, kein Ministerialrundschreiben kann die Dinge umbenennen; jedes Glied in der Befehlskette bleibt verantwortlich und hat die Pflicht, internationale Verträge einzuhalten und dem eigenen Gewissen Rechenschaft abzulegen – und beides hat Vorrang vor jeglicher Machtarroganz einer vorübergehend bekleideten Ämterposition.

Wir geben unsere Verantwortung nicht auf, indem wir uns der Macht beugen. Auf See wie an Land stehen das Gesetz des Lebens, der Respekt vor der Verletzlichkeit und die Pflicht zur Menschlichkeit vor jeder Macht- oder Polizeidynamik. Immer.

Die Staatsbediensteten – auf jeder Ebene der Befehlskette – schwören Treue gegenüber der Verfassung und ihren Gesetzen, nicht gegenüber den Wahlinteressen irgendwelcher Leute, und kein Uniformierter und kein Beamter wird sich jemals – nicht einmal vor sich selbst – mit dem Satz „Ich habe nur Befehle befolgt“ rechtfertigen können, wenn es um den Untergang unserer eigenen Zivilisation geht.

Die Übersetzung aus dem Italienischen wurde von Domenica Ott vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige!