Von Maria Luziara Hatje

Die juristische Menschenrechtsorganisation ECCHR wirft der Anlaufstelle der Bundesregierung für Beschwerden gegen multinationale Unternehmen den institutionellen Schutz des Agrarchemiekonzerns Bayer AG vor. Obwohl die Beschwerdestelle eine Verbindung zwischen Produkten von Bayer und deren dokumentierten negativen Folgen in vier südamerikanischen Ländern nicht ausschließen konnte, habe die Behörde zentrale Punkte der Beschwerde zurückgewiesen. Dies berichtet die ECCHR in einer Pressemitteilung mit dem Titel „Deutsche Behörden schützen Bayer: Greenwashing statt Verantwortung“.

Die Beschwerde wurde 2024 von sechs Organisationen aus Argentinien, Bolivien, Brasilien, Paraguay und Deutschland bei der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze (NKS) eingereicht. Die Organisationen warfen dem Konzern darin vor, mit seinem Geschäftsmodell die problematischen Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter Soja unter Einsatz von Pestiziden zu begünstigen. Sie dokumentierten unter anderem Erkrankungen bei Menschen, Belastung von Boden und Lebensmitteln, Verschmutzung von Wasserquellen, Verdrängung indigener Gemeinschaften als Folge des industriellen Soja-Pestizid-Systems von Bayer.

Die Aufgabe der NKS war, die Beschwerde anhand der Verhaltenskodizes der internationalen Wirtschaftsorganisation OECD zu überprüfen. Nach mehr als zweijähriger Verzögerung stellte die NKS jedoch das Verfahren ein. In ihrer Abschlusserklärung setzte sie sich nicht mit den Vorwürfen auseinander, wonach die Rechte der betroffenen Gemeinschaften auf Gesundheit, Nahrung, Land, Wasser und eine gesunde Umwelt verletzt würden, so die ECCHR.

Die NKS bot zwar eine Mediation zwischen Bayer und dem argentinischen Centro de Estudios Legales y Sociales (Cels), der brasilianischen Organisation Terra de Direitos, der bolivianischen Fundación TIERRA, der paraguayischen Organisation BASE-IS, dem deutschen Hilfswerk Misereor sowie dem ECCHR selbst an. Die Organisationen lehnten das Angebot jedoch ab, weil die NKS die Mediation auf die allgemeinen Sorgfaltspflichten des Konzerns beschränkte.

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https://amerika21.de/analyse/284393/trump-gross-nordamerika-monroe-doktrin

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