Religiöse Groß-Events wie »Kirchentage« werden aus Steuergeldern mit Millionen großzügig subventioniert – auch der anstehende Katholikentag in Würzburg. Warum eigentlich? Gibt es nicht das Verfassungsgebot der Trennung von Staat und Kirche? 

Von Helmut Ortner

Alle Jahre wieder findet hierzulande ein Kirchentag statt, immer im Wechsel, mal ein katholischer, mal ein evangelischer – und immer in einer anderen Stadt. Das Ganze hat Event-Charakter: es gibt Musik, Tanz, gemeinsames Gebet und jede Menge Vorträge über Gott und die Welt. Ein straff organisiertes Himmels-Festival mit Zeltlager-Flair. Vom 13, bis 17. Mai trifft sich die Christengemeinde in Würzburg zum106. Katholikentag.

Seit Jahren reist David Farago, im Zivilberuf Schreinermeister, als Leiter des Aktionsteams »11. Gebot« zu jedem Kirchentag. Nicht als Gläubiger, sondern als Verfassungshüter. Er und seine Mitstreiter wollen auch in Würzburg mit dem Hinweis an das elfte Gebot erinnern: „Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!“. Dort wird das Glaubens-Spektakel diesmal mit mindestens 4,44 Millionen Euro von der öffentlichen Hand gefördert. Das Land Bayern gibt drei Millionen Euro, der Bund anstatt wie traditionell 500.000 Euro erstmals 940.000 Euro und die mit über 815 Millionen Euro hoch verschuldete Stadt Würzburg steuert 500.000 Euro inklusive Sachleistungen bei. „Welches Interesse sollten Würzburger Bürgerinnen und Bürger an einer katholischen Missionierung auf Staatskosten haben,” fragt Farago.

Tatsache ist: Die Zahl der Mitglieder ist weiterhin rückläufig. Im Jahr 2025 gab es insgesamt über 600.000 Kirchenaustritte (rund 350.000 bei der evangelischen und 307.000 bei der katholischen Kirche). Noch rund 36,62 Millionen Menschen gehören hierzulande der katholischen oder der evangelischen Kirche an. Das entspricht knapp 43,8 Prozent der Gesamtbevölkerung (von ca. 83,5 Millionen). Die konfessionelle Hegemonie der beiden Kirchen ist Geschichte. Doch die Politik – keineswegs nur die konservativ-christdemokratische – ignoriert diese Wirklichkeit. Noch immer garantiert sie den Kirchen enorme Privilegien und zweifelhafte Sonderrechte. 

In Würzburg trägt die öffentliche Hand 44,4 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von 10 Millionen Euro – viel Geld in Zeiten klammer Haushaltskassen. Die Politik rechtfertigt die öffentliche Förderung unter anderem damit, dass der Katholikentag auch diesmal Programmpunkte anbiete, die nicht nur für Katholiken, sondern für die gesamte Gesellschaft von Interesse seien. Doch dieses Argument lässt Farago nicht gelten: „Wenn man in der Programmdatenbank alle Schlagworte mit religiösem Bezug auswählt, erhält man 504 Ergebnisse. Über 56 Prozent der 900 Veranstaltungen drehen sich also um religiöse Themen. Darüber hinaus werden selbst weltliche Themen überwiegend durch die religiöse Brille betrachtet.”  Waren die klerikalen Veranstalter vor Wochen noch von „mehreren zehntausend Teilnehmenden“ ausgegangen, werden nun – inklusive tausender Mitwirkender – nun rund 30.000 Besucher erwartet, wie der Katholikentag selbst auf seiner Veranstaltungsseite angibt. „Bei 4,44 Millionen Euro von der öffentlichen Hand würde damit jeder Besucher mit 148 Euro aus öffentlichen Steuermitteln subventioniert. Fällt die Besucherzahl noch niedriger aus, wäre die Pro-Kopf-Quote sogar noch höher,” rechnet Farago vor.

Auch wenn der Bedeutungsverlust unübersehbar ist, eine gesellschaftliche Debatte, ob Kirchentage weiterhin aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden sollen – also auch von Kirchenfernen, Andersgläubigen und Ungläubigen – findet nicht statt.  Die Politik verteilt weiterhin großzügig Blanko-Schecks. Dabei widerspricht die Kirchentagsförderung dem Grundgesetz: Laut Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes darf »niemand wegen seines Glaubens oder seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden«. Die Millionen-Gaben verletzen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Trennung von Staat und Religion. Glaubens-Event auf Staatskosten – ein permanenter Verfassungsbruch.

Dabei besitzen die deutschen Kirchen genügend Geldreserven, auch das Bistum Würzburg. Es besitzt ein – kaufmännisch schlank gerechnetes – Vermögen von 423,9 Millionen Euro. Allein aus Kirchensteuer-Erträgen fließen in diesem Jahr 178 Millionen Euro in das klerikale Finanz-Portfolio. Freilich: Nicht alles zu tun, das Millionen-Vermögen zu vermehren und zu schützen, wäre für die katholische Kirche beinahe ein Sündenfall. Aus diesem Grund schiebt die Kirche einen schichten Katholikentags-Verein als angebliche Laienbewegung vor, um die Abrechnung vorzulegen. Religionsgemeinschaften sind in Deutschlands nicht rechenschaftspflichtig. Landesrechnungshöfe dürfen sie nicht überprüfen. So bleibt intransparent, wofür das staatliche Geld eigentlich eingesetzt wird. Transparenz sieht anders aus. Die Politik sollte endlich umdenken: die Kirchentags-Subventionen sind mit einem weltanschaulich neutralen Staat nicht zu vereinbaren. In unserer Verfassung steht: »Es besteht keine Staatskirche«. Der Staat   muss in Glaubensfragen gottlos sein. In einer säkularen Demokratie darf sich der Staat nicht mit einer Religion identifizieren, keine Kirche, keine Glaubensgemeinschaft bevorzugen. Das ist geradezu die Garantie für Religionsfreiheit. Es gilt die strikte Trennung von Staat und Kirche. Erst der Bürger, dann der Gläubige.

 

Und außerdem: Vom Bibel-Gott zum Verfassungs-Gott

Der Saarländische Landtag hat eine Verfassungsänderung beschlossen, die unter anderem die Ergänzung der Präambel um einen Gottesbezug umfasst. Nun soll „in der Verantwortung vor Gott“ auch im Saarland Politik gemacht werden.

In der Verfassungsänderung ging es darum, „den Verfassungsgerichtshof zu stärken und damit den demokratischen Rechtsstaat krisenfest zu machen“, so steht es im Protokoll des Verfassungsausschusses. Dazu brauchte es eine Zweidrittelmehrheit im Landtag. Die CDU machte dabei den Gottesbezug in der Präambel zur Bedingung für ihre Zustimmung.  Aus dem Protokoll des Verfassungsausschusses geht hervor, dass unter den 20 geladenen Sachverständigen zehn Befürworter des Gottesbezugs waren, darunter sieben Religionsgemeinschaften – aber keine einzige Gegenstimme. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, Prof. Roland Rixecker, verstieg sich sogar zu der Aussage, „Verantwortung vor Gott und den Menschen ist kein religiöses Bekenntnis“, um dann hinzuzufügen, er fände es „ganz gut, wenn ihr Schöpfer nicht außer Betracht gelassen würde“. Der Staatsrechtler Prof. Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes, bezeichnete sich als Befürworter, „nicht, weil ich das eng führen möchte in Bezug auf einen christlichen Gott, sondern in Bezug auf ein transzendentales Wesen“. Der Gottesbezug bringe „die Demut, die Fehlbarkeit von uns Menschen“ zum Ausdruck. Der Vorsitzende vom Zentralrat der Konfessionsfreien, Philipp Möller, kommentierte sarkastisch: „Die neue Präambel im Saarland ist total aus der Zeit gefallen und passt eher in die Kirchenrepublik des letzten Jahrtausends …“. Doch die Landes-CDU forderte und bekam den Gottesbezug. Und so beginnt die Verfassung des Saarlandes nun mit Gott.

Es ist das siebente Bundesland, das einen Gottesbezug in seiner Landesverfassung hat. Auch in Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen wird – meist in der Präambel – die „Verantwortung vor Gott“ betont.  In der rheinland-pfälzischen Verfassung wird Gott als „Urgrund des Rechts“ und „Schöpfer aller menschlichen Gemeinschaft“ bezeichnet. Die Mehrheit der Bundesländer (9) verzichtet in ihren Verfassungen auf solche Formulierungen. Rechnet man allerdings die Sitze/Stimmenverhältnisse im Bundesrat, haben die Bundesländer mit Gottesbezug in der Landesverfassung die Mehrheit der Stimmen. Der Bibel-Gott wird zum Präambel-Gott. Er mischt mit in der deutschen Politik.

Auch die Präambel des Grundgesetzes (GG) beginnt mit „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen…“. Die Präambel des Grundgesetzes (GG) beginnt mit „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen…“. Dies gilt als Ausdruck der kulturellen Wurzeln, nicht als Staatsreligion und wird als Begrenzung staatlicher Macht interpretiert.  Der Bezug auf Gott in der Präambel verletzt nicht das Neutralitätsgebot des Staates, da er keine bestimmte religiöse Praxis vorschreibt – so der Gesetzgeber.

Vor allem säkular-gesinnte Verfassungsrechtler erheben hier Einwände. Horst Dreier, ehemals Professor für Rechtsphilosophie an der Uni Würzburg, verweist in seinem vieldiskutierten Buch »Staat ohne Gott« darauf, dass Gottesbezüge in Verfassungen historisch „weniger dem Lobe Gottes als der Abwehr der Volkssouveränität und der Demokratie gedient“ haben. Das Neutralitätsgebot des freiheitlichen Verfassungsstaates, das vom Bundesverfassungsgericht seit 1965 in ständiger Rechtsprechung bestätigt wird, ist laut Dreier „umso wichtiger, je mehr sich das religiöse Feld ausdifferenziert und zerklüftet“.

Zu Erinnerung: Wir leben in keinem homogen Kirchen-Staat, sondern in einem säkularen Verfassungs-Staat. Es herrscht Glaubensfreiheit. Gläubige, Andersgläubige und Ungläubige müssen miteinander auskommen. Jeder Bürger darf seinen Gott, auch mehrere Götter haben. Jeder darf glauben, was er will, beten, zu wem er will. Jeder darf sich seinen Sehnsüchten und Paradiesträumen hingeben, wodurch er sein immerwährendes Seelenheil zu erlangen erhofft. Das private Illusionsglück steht unter staatlichem Schutz – solange es Privatsache bleibt. In einer freien Gesellschaft gibt es keine Eintracht der Glaubensbekenntnisse. Die Glaubensfreiheit des einen endet, wo jene des anderen beginnt. Das ist das Prinzip der Religionsfreiheit. Es gibt keinen Verfassungsgott – auch nicht in einem verdeckten Schrein unseres Grundgesetzes.

Gott mag für einige Menschen ein sinnhaftes Zukunftsversprechen sein, für andere eine attraktive Möglichkeit, die Gegenwart zu bewältigen. Der Staat selbst aber muss »gottlos« sein. Die Deutungsmacht über metaphysische Wahrheitsfragen gehört nicht in den Aufgabenkatalog des Staats – und Gott nicht in die Verfassung.


Vom Autor erschienen:

Helmut Ortner

DAS KLERIKALE KARTELL

Warum die Trennung von Staat und Kirche überfällig ist

Nomen Verlag

272 Seiten, 24 €