Die Organisation Initiatives pour le Désarmement Nucléaire (IDN) hat diesen Plan in New York im Rahmen des UN-Nebenprogramms „Reducing the risks of nuclear war: a multi-faceted approach (Die Risiken eines Atomkrieges verringern: ein vielschichtiger Ansatz)“ vorgestellt, das am Montag, den 27. April, um 15:00 Uhr im Konferenzraum A der Vereinten Nationen stattfand.

Nach Ansicht zahlreicher prominenter Persönlichkeiten – darunter der ehemalige UN-Generalsekretär Ban Ki-moon und sein Nachfolger António Guterres, die als „The Elders“ bekannte Gruppe ehemaliger Staats- und Regierungschefs sowie der frühere US-Verteidigungsminister William Perry – war das Risiko eines Atomkriegs seit dem Kalten Krieg nie so hoch wie heute. Über Jahrzehnte hinweg wurde nukleare Abschreckung als Instrument zur Kriegsverhinderung dargestellt – basierend auf der Angst vor verheerenden Vergeltungsmaßnahmen im Falle eines Angriffs. Jüngste Entwicklungen in den Militärdoktrinen – etwa Donald Trumps Nuclear Posture Review vom Februar 2018 und seine National Security Strategy vom Dezember 2025 oder die russische Nukleardoktrin vom November 2024 – zeigen jedoch, dass technologische Entscheidungen und Unsicherheiten dazu beitragen, das Tabu des „Nicht-Einsatzes“ zu brechen.

Diese Entwicklungen senken gefährlich die Schwelle für den Einsatz der rund 12.320 existierenden Atomwaffen und treiben die Welt in Richtung Katastrophe: der Einsatz von Marschflugkörpern oder gar Hyperschallraketen, die Abwehrsysteme umgehen können, die Miniaturisierung von Sprengköpfen, Eskalationsszenarien bis hin zum Atomwaffeneinsatz als Reaktion auf konventionelle, chemische, biologische oder sogar Cyberangriffe, steigende Risiken eines versehentlichen oder terroristischen Einsatzes, Computer-Hacking, die Abhängigkeit von künstlicher Intelligenz, Bedrohungen durch Antisatellitenwaffen usw.

Diese Risiken werden zusätzlich verschärft durch:

Die 2014 vom ehemaligen französischen Verteidigungsminister Paul Quilès gegründete Organisation IDN ist – wie viele Staaten und Persönlichkeiten weltweit – überzeugt, dass der einzige wirksame Weg zur Verhinderung eines Atomkriegs nicht darin besteht, Atomwaffen anzuhäufen, zu modernisieren und einsatzfähiger zu machen, sondern sie zu beseitigen. Deshalb hat IDN eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen bzw. unterstützt, die kurzfristig das Risiko eines Atomkriegs verringern, mittelfristig die Weiterverbreitung von Atomwaffen verhindern und langfristig deren vollständige Abschaffung durch einen multilateralen, schrittweisen und kontrollierten Prozess ermöglichen sollen. Sie aktualisiert derzeit ihren Aktionsplan für die 11. Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrags (NPT) im Jahr 2026. Auch ist sie der Ansicht, dass Frankreich dabei eine führende Rolle übernehmen und neuen politischen Gestaltungsspielraum gewinnen könne. 

KURZFRISTIG: DAS RISIKO EINES EINSATZES VON ATOMWAFFEN DRINGEND SENKEN

  • Die Alarmbereitschaft der nuklearen Streitkräfte auf das niedrigstmögliche Niveau reduzieren

Von den rund 3.912 strategischen und nicht-strategischen Atomwaffen, die von den Vereinigten Staaten und Russland stationiert sind, befindet sich etwa die Hälfte in hoher Alarmbereitschaft, was einen Abschuss innerhalb weniger Minuten nach Erkennung eines gegnerischen Starts ermöglicht. Genau dieser Zustand birgt die Gefahr, einen versehentlichen, irrtümlichen oder unautorisierten Atomkrieg auszulösen. Insbesondere müssen Sprengköpfe von ihren Trägersystemen getrennt werden, um den politischen Entscheidungsträgern Zeit zu verschaffen, einzugreifen und eine solche Katastrophe zu verhindern. Hochrangige Expertinnen und Experten haben in mehreren Studien gezeigt, dass diese Maßnahme die Verteidigungsfähigkeit keineswegs schwächt, sondern im Gegenteil die Entscheidungsfindung in Krisensituationen erleichtert. 

  • Eine Politik des Nicht-Ersteinsatzes von Atomwaffen („No First Use“) verfolgen, indem auf die Option verzichtet wird, den Einsatz von Atomwaffen zu initiieren

Alle Atommächte – mit Ausnahme von China und Indien (gegenüber allen Staaten) sowie China und Russland (bilateral) – sehen in ihren Doktrinen Szenarien für den Ersteinsatz von Atomwaffen auch als Reaktion auf nicht-nukleare Angriffe durch andere Atommächte oder durch Nicht-Atomwaffenstaaten vor (als Ausnahmen von den sogenannten „negativen Sicherheitsgarantien“). Nur eine verbindliche Politik des Nicht-Ersteinsatzes von Atomwaffen kann das Risiko eines Atomwaffeneinsatzes erheblich verringern. Tatsächlich ist nur ein nuklearer Angriff geeignet, die vitalen Interessen eines Staates existenziell zu bedrohen; alle anderen Szenarien können wirksam durch konventionelle Waffen oder andere Verteidigungsformen abgeschreckt werden. Die Genfer Abrüstungskonferenz, in der alle Atommächte vertreten sind, bietet das geeignete Forum, um ein solches Abkommen auf der Grundlage des chinesischen Vorschlags an die anderen, durch den NPT (Atomwaffensperrvertrag) gebundenen Atommächte, auszuhandeln. 

  • Das Transparenzsystem im Bereich der Atomwaffen stärken

Im Anschluss an die NPT-Überprüfungskonferenz 2010 einigten sich die durch den NPT gebundenen Kernwaffenstaaten im Jahr 2013 auf ein Modell für nationale Berichte über Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung sowie über ihre Doktrinen und Arsenale. Diese Berichte werden in der Regel zu jeder Überprüfungskonferenz veröffentlicht, weisen jedoch erhebliche Qualitätsunterschiede auf und tragen bislang nur begrenzt zur Transparenz bei. Eine solche Transparenz würde Nicht-Atomwaffenstaaten jedoch die Gewissheit geben, dass ihre eigenen Verpflichtungen zur Nichtverbreitung durch glaubwürdige Bemühungen um nukleare Abrüstung ausgeglichen werden. Die NPT-Überprüfungskonferenz 2026 sollte daher die Gelegenheit bieten, dieses Transparenzsystem unter Berücksichtigung der 2022 geäußerten Bedenken und Vorschläge zu stärken.

  • Das Management von Cyber- und KI-Risiken im Zusammenhang mit nuklearen Systemen verbessern

Der Umgang mit Risiken durch Cyberangriffe und künstliche Intelligenz in nuklearen Frühwarnsystemen sowie in Führungs-, Kontroll- und Kommunikationssystemen (NC3) erfordert, dass Menschen die ausschließliche Kontrolle über alle Einsatzentscheidungen behalten. Zudem müssen Cyberoperationen untersagt werden, die darauf abzielen, gegnerische nukleare Systeme zu stören oder zu täuschen. Atommächte und verbündete Staaten sollten hierzu ein Bündel rechtlich oder politisch verbindlicher Standards und Verpflichtungen aushandeln, die darauf abzielen:

  • den Grundsatz der ausschließlichen menschlichen Kontrolle über jede Entscheidung zum Einsatz von Atomwaffen zu bekräftigen und eine Delegation an KI-Systeme – auch in Form eines „Starts auf algorithmische Empfehlung“ – ausdrücklich auszuschließen;
  • die Integration generativer oder nicht hinreichend robuster KI in kritische Funktionen von Frühwarn- und Führungs-/Kontrollsystemen zu untersagen, solange keine überprüfbaren Garantien hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Angriffen und der Nachvollziehbarkeit ihrer Entscheidungen bestehen;
  • gegenseitige cyberbezogene „rote Linien“ festzulegen, also ein Verbot jeglicher Cyberoperationen, die darauf abzielen, gegnerische nukleare Systeme (Radare, Frühwarnsatelliten, Kommando-Netzwerke, Sensoren) oder deren kritische Lieferketten zu stören, zu täuschen oder „blind zu machen“, unter Rückgriff auf die Arbeiten der IAEO, von UNIDIR und bestehende Empfehlungen zur IT-Sicherheit nuklearer Anlagen;
  • einen permanenten Mechanismus zur Meldung, Notfallkonsultation und gemeinsamen „Cyberhygiene“ zwischen Atommächten einzurichten (Tests, Zwischenfälle, schwerwiegende Eindringversuche, in mehreren Staaten entdeckte Software-Schwachstellen), um die Risiken von Missverständnissen oder Fehlzuschreibungen im Falle eines Cyberangriffs oder eines KI-Ausfalls zu begrenzen;
  • unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen (Generalversammlung, Erster Ausschuss oder Abrüstungskonferenz) einen Prozess zur Ausarbeitung eines „Internationalen Verhaltenskodex für militärische KI mit nuklearen Implikationen“ einzuleiten, der auch KI in konventionellen Systemen erfasst, die eine dekapitierende Wirkung haben oder einen Gegenschlag neutralisieren können und damit die Dynamik einer nuklearen Eskalation anheizen;
  • auf wissenschaftlicher wie diplomatischer Ebene unabhängige und transparente Forschung zum Verhalten von KI in simulierten nuklearen Krisenszenarien zu fördern, um eine evidenzbasierte Regulierung zu ermöglichen – wie bereits durch Studien veranschaulicht, die eine besorgniserregende Tendenz aktueller Modelle belegen, in der Mehrzahl der Simulationen, Eskalation zu wählen.

Frankreich könnte auf Grundlage seiner Expertise im Bereich der Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen und seiner Rolle in internationalen Debatten zur KI-Regulierung eine führende Rolle dabei übernehmen, diese Verpflichtungen sowohl in die Diskussion im Rahmen des NPT (Überprüfungskonferenz 2026) als auch in Foren zu Cyberspace und Abrüstung einzubringen und dabei ausdrücklich die Verringerung nuklearer Risiken mit dem Umgang mit neuen Technologien zu verknüpfen.

  • Abzug amerikanischer und russischer taktischer Atomwaffen aus Europa

Die NATO sollte den Abzug sämtlicher amerikanischer taktischer Atomwaffen (B61-Freifallbomben) ankündigen, die in fünf Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande, Türkei) stationiert sind – im Gegenzug für den vollständigen Abzug russischer taktischer Atomwaffen aus Europa (einschließlich Belarus). Die rund 100 amerikanischen Waffen, die als „taktisch“ bezeichnet werden, sind für den Einsatz unter Beteiligung der Streitkräfte der Stationierungsländer auf europäischem Boden und im Kontext einer nuklearen Eskalation zwischen den Vereinigten Staaten und Russland vorgesehen. Die etwa 2.000 russischen Waffen sind nicht stationiert, sondern in einiger Entfernung getrennt von ihren Trägersystemen gelagert. Anstatt die Sicherheit der NATO zu gewährleisten, erhöht die Stationierung amerikanischer Waffen das Risiko, dass europäische Staaten Ziel nuklearer Angriffe werden. Ihre zunächst angestrebte Neutralisierung und anschließende Beseitigung würde weitere Verhandlungen über die Reduzierung der strategischen Atomarsenale der USA und Russlands erleichtern.

 MITTELFRISTIG: STÄRKUNG DER NICHTVERBREITUNG VON ATOMWAFFEN

  • Auf das Inkrafttreten des umfassenden Teststoppvertrags (CTBT) hinarbeiten

Das Inkrafttreten dieses 1996 verabschiedeten Vertrags hängt noch immer von der Ratifizierung durch neun Länder ab, darunter sechs Atomwaffenstaaten (China, Nordkorea, Ägypten, die Vereinigten Staaten, Indien, Iran, Israel, Pakistan und Russland), obwohl seine vorläufige Anwendung bereits die Leistungsfähigkeit seines Verifikationssystems unter Beweis gestellt hat, insbesondere bei der Entdeckung nordkoreanischer Tests. Eine gemeinsame Ratifikation durch die Vereinigten Staaten, Russland und China, gefolgt von einer internationalen Kampagne, würde eine Signal- und Sogwirkung auf andere Staaten entfalten und die Norm des Testverbots – ein zentrales Element des Nichtverbreitungsregimes – weiter stärken. Jüngste Erklärungen aus den USA über eine mögliche Wiederaufnahme von Nukleartests sowie Vorwürfe Washingtons gegenüber China hinsichtlich Tests mit geringer Sprengkraft unterstreichen die Bedeutung und Dringlichkeit von Verhandlungen über eine gemeinsame Auslegung und überprüfbare Einhaltung des CTBT. 

  • Unverzüglich Verhandlungen über einen Vertrag zum Verbot der Produktion spaltbaren Materials für Atomwaffen (FMCT) aufnehmen

Obwohl die meisten Atommächte angesichts der Größe ihrer Bestände einseitige Moratorien für die Produktion spaltbaren Materials (hochangereichertes Uran und Plutonium) zu militärischen Zwecken erklärt haben, existiert bislang kein rechtlich bindender internationaler Vertrag in diesem Bereich. Eine neue Norm, die eine solche Produktion untersagt, wäre ein wirksames Mittel, um die Entwicklung neuer Nuklearprogramme zu verhindern. Sollte Pakistan weiterhin den Beginn von Verhandlungen in der Genfer Abrüstungskonferenz blockieren – unter Verweis auf ein aus seiner Sicht bestehendes Ungleichgewicht gegenüber indischen Beständen –, sollte der Rahmen der UN-Generalversammlung genutzt werden, um solche Verhandlungen zu ermöglichen. Um dies zu erleichtern, müsste ein einfaches Verbot zukünftiger Produktion (entsprechend einem französischen Vertragsentwurf) mit der Verpflichtung der Atommächte einhergehen, ihre bestehenden Bestände nicht zur Herstellung neuer Waffen zu verwenden. 

  • Unverzüglich und ohne Vorbedingungen die Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel in einem multilateralen Rahmen mit gegenseitigem Nutzen verhandeln

Vorrangig sollte das Einfrieren des nordkoreanischen Nuklear- und Raketenprogramms – im Gegenzug für ein Einfrieren der US-südkoreanischen Militärübungen – die Wiederaufnahme multilateraler Verhandlungen (Sechs-Parteien-Gespräche) ermöglichen, dem einzigen realistischen Rahmen, um eine wirksame Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel und die Aufhebung der Sanktionen gegen Pjöngjang zu erreichen. Die Verwirklichung dieses Ziels setzt offensichtlich den Abschluss eines Friedensabkommens zwischen den Vereinigten Staaten und Nordkorea sowie die Einrichtung einer atomwaffenfreien Zone in der Region voraus (bekannt als „3+3“-Modell: auf der einen Seite die beiden Koreas und Japan, auf der anderen Seite die als Garantiemächte fungierenden Atommächte – Vereinigte Staaten, Russland und China).

  • Die Verpflichtung der Atomwaffenstaaten bekräftigen, „weitere Fortschritte bei der Verringerung der Rolle von Atomwaffen in Sicherheitsstrategien zu erzielen“

Diese Verpflichtung leitet sich aus Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrags ab, der Verhandlungen in redlicher Absicht über nukleare Abrüstung im Rahmen einer allgemeinen und vollständigen Abrüstung vorsieht. Sie wurde im Schlussdokument der NPT-Überprüfungskonferenz 2010 verankert und zielt darauf ab, die Abhängigkeit staatlicher Sicherheit von Atomwaffen zu verringern und diese damit für Staaten, die zur Verbreitung von Kernwaffen neigen, weniger attraktiv zu machen. Zumindest sollten die Atommächte ihre innerhalb der P5-Gruppe begonnenen Gespräche über ihre Nukleardoktrinen vertiefen, um Missverständnisse oder Fehlinterpretationen zu vermeiden, die ein gefährliches Wettrüsten anheizen könnten. 

  • Auf eine von Atomwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen freie Zone im Nahen Osten hinarbeiten

Dieses Projekt steht seit 1991 auf der Agenda der Vereinten Nationen und des Atomwaffensperrvertrags. Trotz mehrerer Anläufe in den Jahren 1995 und 2010 bleibt der Verhandlungsprozess zur Einrichtung einer solchen Zone durch das Spannungsverhältnis zwischen „Abrüstung zuerst“ (arabische Staaten, Iran) und „Frieden zuerst“ (Israel, Vereinigte Staaten) blockiert. Die von der UN-Generalversammlung im November 2019 initiierte jährliche Konferenz sollte einen Kompromiss ermöglichen, der vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen mit Abrüstungsschritten verbindet, wird jedoch weiterhin von Israel und den Vereinigten Staaten boykottiert. Der Gemeinsame Umfassende Aktionsplan (JCPOA) zum iranischen Nuklearprogramm, der 2015 in Kraft trat, wurde bis 2018 eingehalten. Doch die Krise infolge des US-Ausstiegs und der iranischen Gegenmaßnahmen sowie die militärischen Aktionen der USA und Israels im Jahr 2025 haben das einzige multilaterale und überprüfbare – und damit wirksame – Instrument zur Verhinderung einer iranischen Nuklearbewaffnung beseitigt. Trotz seines Scheiterns sollte der JCPOA als Modell in Bezug auf Nichtverbreitung und Verifikation betrachtet werden, insbesondere durch seinen Ansatz, die Produktion von hochangereichertem Uran und von Plutonium in Konfliktregionen wie dem Nahen Osten auszuschließen.

LANGFRISTIG: ATOMWAFFEN SCHRITTWEISE UND KONTROLLIERT ABSCHAFFEN

  • Neue, ausgehandelte Reduktionen der Nukleararsenale ankündigen

Als Besitzer von 90 Prozent der weltweiten Atomwaffen tragen die Vereinigten Staaten und Russland die Hauptverantwortung, nach dem Auslaufen des New-START-Vertrags vorrangig substanzielle und überprüfbare Reduzierungen ihrer Arsenale auszuhandeln. Dies sollte alle Kategorien umfassen – stationierte und nicht stationierte strategische sowie nicht-strategische Waffen – ebenso wie Raketenabwehr und weltraumgestützte Komponenten. Eine solche Absenkung der Obergrenzen würde es erleichtern, weitere Atommächte in Verhandlungen einzubeziehen und gemeinsam verlässliche Verifikationssysteme zu entwickeln.

Ausgangspunkt neuer Gespräche sollte das Einfrieren laufender Modernisierungsprogramme sein, einschließlich der Entwicklung neuer Waffentypen wie amerikanischer Marschflugkörper mit geringer Sprengkraft, russischer Hyperschallraketen oder nuklear betriebener Unterwasserdrohnen. Ebenso sollten Mittelstreckenraketen, die zuvor unter den INF-Vertrag fielen, einbezogen werden. Die Genfer Abrüstungskonferenz, deren Mitglieder alle neun Atomwaffenstaaten umfassen und deren Agenda nukleare Abrüstung einschließt, bietet hierfür einen geeigneten Rahmen.

  • Weitere einseitige Reduzierungen der Nukleararsenale vorantreiben

Mehrere Atommächte, darunter Frankreich, haben ihre Atomwaffenbestände bereits einseitig reduziert. Das Vereinigte Königreich hat seine luftgestützte Komponente abgeschafft und behält nur noch seine U-Boot-Komponente bei. Frankreich hat seine landgestützten Systeme aufgegeben und könnte schrittweise auch seine luftgestützte Komponente abbauen, die als unnötig, verwundbar und kostspielig gilt. Nachdem Frankreich zudem seine U-Boot-gestützten Raketen modernisiert hat, könnte es deren Anzahl sowie die Zahl der Sprengköpfe weiter reduzieren, ohne sicherheitspolitische Nachteile zu riskieren. Solche vorläufigen Maßnahmen würden die im Nichtverbreitungsvertrag verankerte Verpflichtung konkretisieren, insbesondere Artikel VI, der eine schrittweise und kontinuierliche Abrüstung der Atommächte vorsieht. Ziel ist es, den gegenwärtigen Trend zur quantitativen Aufrüstung und qualitativen Modernisierung von Nukleararsenalen umzukehren – auch bei mittleren Mächten wie China, Nordkorea, Frankreich, Indien, Pakistan und dem Vereinigten Königreich.

  • Dem Mechanismus des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen (TPNW) beitreten

Dieser von 122 Staaten bei den Vereinten Nationen verabschiedete Vertrag trat am 22. Januar 2021 in Kraft. Obwohl die Atommächte und ihre Verbündeten die Verhandlungen boykottierten, schließt er eine wichtige rechtliche Lücke: Nach biologischen und chemischen Waffen etabliert er die Norm des Verbots von Atomwaffen – der letzten Kategorie von Massenvernichtungswaffen, die verboten werden muss, da deren Einsatz aufgrund der Prinzipien der Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit und Vorsorge nicht mit dem humanitären Völkerrecht vereinbar ist.

Der Vertrag sieht vor, dass Staaten, die über solche Waffen verfügen, die Wahl haben, sich an diesen Vertrag zu halten: Entweder beseitigen sie ihre Waffen und treten dem Vertrag bei, oder sie werden Vertragsparteien und legen den anderen Vertragsstaaten einen überprüfbaren Abrüstungsplan vor (der gegebenenfalls mit den anderen Atommächten ausgehandelt wird). Seit Inkrafttreten des TPNW können Atommächte rechtlich nicht mehr geltend machen, Besitz, Androhung oder Einsatz von Atomwaffen seien durch den NPT oder die UN-Charta legitimiert. Rund 100 Staaten haben den Vertrag inzwischen unterzeichnet, was die wachsende Bedeutung der Norm zum Verbot von Atomwaffen unterstreicht. Zwar hat bislang weder eine Atommacht noch ein Staat unter einem „nuklearen Schutzschirm“ unterzeichnet. Doch mehrere von ihnen haben bereits als Beobachter:innen an Treffen der Vertragsstaaten teilgenommen – ein Zeichen für Dialogbereitschaft, die ausgebaut werden sollte. Darüber hinaus kodifiziert der Vertrag – selbst wenn Nichtvertragsstaaten behaupten, nicht an ihn gebunden zu sein – Normen, insbesondere das humanitäre Völkerrecht, die bereits für alle Staaten gelten. Schließlich könnten auch Nichtvertragsstaaten indirekt betroffen sein, da Vertragsstaaten verpflichtet sind, jede wissenschaftliche, finanzielle oder wirtschaftliche Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Atomwaffen zu unterlassen. Es liegt daher im Interesse der Atommächte und ihrer Verbündeten, sich diesem Prozess anzuschließen, um ihre Sicherheitsbedürfnisse mit dem von vielen geteilten Ziel einer Welt ohne nukleare Bedrohung in Einklang zu bringen.

 

Die Übersetzung aus dem Englischen wurde vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige!