Laut den Statistiken der Nichtregierungsorganisation CİSST befinden sich 891 Babys und Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren in türkischen Gefängnissen. Laut derselben Statistik des CİSST-Vereins sind außerdem aktuell mehr als 20.000 Frauen in der Türkei inhaftiert.

von Münker Odabaşı

Im letzten Oktober hat der Abgeordnete der Hauptoppositionspartei-CHP Hüseyin Yıldız eine Anfrage gestellt und die darauf gegebene Antwort des Justizministeriums wurde mit der Öffentlichkeit geteilt.

„Rechtliche Absurdität“

Über die Situation, die diese 891 Kinder mit ihren Müttern im Gefängnis bleiben müssen, haben wir mit dem Abgeordneten der HDP, der größten Oppositionspartei und gleichzeitig Menschenrechtsverteidiger Ömer Faruk Gergerlioğlu gesprochen. Gergerlioğlu erklärt: § 16 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 5275 über den Vollzug von Strafen und Sicherungsmaßnahmen sieht vor, dass die Vollstreckung der Strafe bei schwangeren Frauen sowie bei Müttern bis zum Alter von 18 Monaten ihres Kindes aufgeschoben wird. Diese Regelung wird jedoch nur auf Personen angewandt, deren Urteil rechtskräftig geworden ist, und erfasst Untersuchungshäftlinge nicht. Mit anderen Worten: Inhaftierte Frauen, gegen die noch keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, können von dieser Regelung nicht profitieren

Darüber hinaus weist Gergerlioğlu darauf hin, dass diese Situation offensichtlich eine rechtliche Absurdität darstellt und die Regierung keinerlei Anstrengungen unternimmt, dieses Problem zu lösen. Dazu äußert er, dass das Leid der Betroffenen die Regierung nicht interessiere.

Dieser Fall steht im Widerspruch zum Kindeswohl

Wenn es um Kinder geht, stellt sich zunächst die Frage, ob das Kindeswohl berücksichtigt wird. Wir haben daher die Kinderrechtsverteidigerin Merve Yüksek vom Kinderrechtsverteidigerverein sowohl zu inhaftierten Kindern als auch zum Kindeswohl befragt. Der Verein setzt sich für Kinderrechte ein und führt in diesem Bereich verschiedene Projekte durch.

Yüksek fasst das Problem zusammen: Die Kinder, die in der Türkei im Gefängnis mit ihren Müttern leben müssen, gelten rechtlich nicht als ‚Gefangene‘, aber sie sind faktisch ihrer Freiheit beraubt. Deswegen steht diese Situation im Widerspruch sowohl zum Prinzip des Kindeswohls als auch zu den klaren Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention.

Zudem betont Yüksek, dass die Entwicklungsbedürfnisse von Kindern – wie Spiel, Beziehungen zu Gleichaltrigen sowie eine sichere und freie Umgebung – im Gefängnis nicht erfüllt werden können.

Darüber hinaus warnt Yüksek davor, dass die Gefängnisumgebung insbesondere für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren nicht nur emotionale und kognitive Auswirkungen habe, sondern langfristige auch traumatische Folgen verursachen könne.

Alternative Maßnahmen

Man kann sagen, dass diese Situation für Kinder und Babys einen Teufelskreis darstellt: Einerseits sollen sie bei ihren Müttern bleiben, andererseits sollen sie nicht durch die Gefängnisumgebung geschädigt werden.

Daraufhin erklärt Yüksek: „Es ist selbstverständlich sehr wichtig, dass Babys und Kinder bei ihren Müttern bleiben können – aber nicht im Gefängnis. Die Lösung besteht nicht darin, dass Kinder ebenfalls im Gefängnis leben müssen, sondern darin, alternative Strafmaßnahmen für Mütter zu entwickeln.“

Andererseits weist sie darauf hin, dass es in vielen anderen Ländern für schwangere Frauen oder Frauen mit kleinen Kindern verschiedene Maßnahmen wie Strafaussetzung oder Hausarrest gebe. Yüksek fügt hinzu: „Deshalb muss das Kindeswohl ohne Wenn und Aber berücksichtigt werden.“

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zahl der Inhaftierungen in der Türkei in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat. Wie in vielen anderen Ländern ist auch in der Türkei Freiheitsentzug zu einer häufig angewandten Strafmaßnahme geworden.

Anders ausgedrückt wird die Verhaftung zunehmend als erste Methode der Bestrafung eingesetzt. Man kann sagen, dass sich auch die Türkei in diese problematische Richtung entwickelt.

Folglich ist das Leben im Gefängnis schwierig für die Erwachsenen, aber dies ist noch schwieriger für Babys und Kinder. Denn Gefängnisse sind kein passender Ort, an dem Kinder leben und aufwachsen können. Diese Orte können sowohl die psychische als auch die psychologische Entwicklung der Kinder negativ beeinflussen. Deshalb sollte die Regierung möglichst bald die Maßnahmen ergreifen.


Quellen

Website von CİSST-Verein: https://cisst.org.tr/
Die aktuellen Statistiken von CİSST-Verein: https://cisst.org.tr/mayis-2026-hapishane-istatistikleri-aciklandi/
E-Mail Adresse von CİSST: info@cisst.org.tr

Website von Abgeordnete Ömer Faruk Gergerlioğlu: https://www.tbmm.gov.tr/milletvekili/milletvekilidetay?DonemId=134155f0-c3d6-4d24-893b-f3a2ef695ae7&Id=f72877c2-d91d-037b-e050-007f01005610

Website von Kinderrechtsverteidigerverein: https://www.cocukhaklarisavunuculari.org/
E-Mail-Adresse von Kinderrechtsverteidigerverein: info@cocukhaklarisavunuculari.org