Das Wort Freiheit allein setzte jeher viele gute Gedanken in Bewegung. Es steht für einen hohen Wert im Ranking der westlichen Werteskala, gleich hinter Geld bzw. Gewinn. Die Logik der Freiheit und ihr Wert, sind für den Einzelnen in der menschlichen Gesellschaft seit Urzeiten Gegenstand von Hoffnungen. Seit es Sippen mit einem bestimmenden Anführer gibt, wird die Freiheit des Einzelnen debattiert. Doch ist ein Übermaß an Freiheit der Dinge gut?

Eindringlichen Streit um die Freiheit gab es in Europa seit der Epoche der bürgerlichen Aufklärung in England, Frankreich. Später in Deutschland mit seinen zahlreichen Fürstentümern. Die häufig absolute Bestimmung aller Dinge durch den Herrscher, etwa die Erlaubnis für eine Hochzeit oder der ersten Nacht bei Eheschließungen in unteren Schichten, sowie die unselige Leibeigenschaft in den Dörfern bedrückte die Bevölkerung. Das Sprichwort „Stadtluft macht frei“ hatte seine Gründe.

Die Themen Freiheit und Gleichheit in der klerikal-feudalen Ordnung Europas bewegte die Gemüter im Mittelalter. Das Bürgertum der Kaufleute, Handwerker, Schreib- und Rechtskundige, Verwalter drängten auf Veränderung der feudalen Verhältnisse mit ihren Abhängigkeiten.

Europäische Philosophen, wie Rousseau, Montesquieu u.a. wurden zu Ideengebern für eine neue Ordnung mit einer Verfassung, der Teilung der Macht und juristischen Regeln. Eine Republik mit Parlament und einer Regierung wären als Ordnung besser geeignet, zumal, wenn die Demokratie der Griechen mit Wahlsystemen eingerichtet wird.

Die Worte Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit beherrschten die Zeitläufe des ausgehenden Mittelalters.

Die aus dem beengten Europa in das „Indianerland“ Nordamerika emigrierten Kolonisten wollten nicht mehr ihre Steuern nach London überweisen. Sie strebten eine Handlungsfreiheit zu ihren eigenen Gunsten an. Mit einer bewaffneten Revolution gegen die englische Monarchie gründeten die Kolonialisten 1787 die USA als einen republikanischen Staat mit der Teilung der Macht durch Verfassung, Regierung, Justiz und einem allgemeinen Wahlsystem. Allerdings war es keine Republik für die Ureinwohner, die Indianer, auch nicht für die Sklaven aus Afrika, die zu Tausenden auf den Farmen lebten und arbeiteten. Der Verfassungstext galt wörtlich „nur für die Guten“. Die Indianer blieben unfrei und erhielten erst 1924 ihre vollen Bürgerrechte und Martin Luther King beklagte noch 1963 kurz vor seiner Ermordung durch weiße Amerikaner: „Ich habe einen Traum, dass meine Kinder in Gleichheit und Freiheit in meinem Land leben können“.

Frankreich gründete seine Republik mit der Revolution 1789, sowie einer Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte mit 17 Artikeln als Grundlage für eine Verfassung. Der 4. Artikel formulierte die Freiheit, alles tun zu können, was anderen nicht schadet. Grenzen können nur durch demokratisch bestimmte Gesetze festgelegt werden. Einschränkungen per Gesetz sehen gleichfalls das Grundgesetz Deutschlands, die 7 Grundsatzdokumente Großbritanniens und die russische Verfassung vor. Viele Länder der Welt folgten, auch die Entwicklungsländer, nach einem frei bestimmten Leben, wie es auch nachträglich die Menschenrechtscharta bestätigte.

Die volle Etablierung der bürgerlichen Ordnung in Europa fand Kompromisslösungen für den Fortbestand von Königshäusern, ohne die Freiheit im bürgerlichen Sinne anzutasten.

Eine Charta der allgemeinen Menschenrechte von 1947 und der Pakt von 1966 im Rahmen der UNO bestätigten die grundsätzlichen Festlegungen zur Freiheit und Gleichheit. Die USA haben den Pakt von 1966 noch nicht ratifiziert. Alle Länder stehen nun in der Pflicht, ihren Einwohnern die Freiheiten und die Gleichberechtigung im Rahmen der Gesetze einzuräumen. Eine absolute Freiheit kann es nicht geben, um beispielsweise der Steuerpflicht zu entgehen oder eine Impfung gegen epidemische Krankheiten abzulehnen. Auch die nicht kodifizierte Moral setzt Grenzen, etwa bei der Entwicklung von Waffen und ihrer Anwendung. Unmoralisch ist es, Kriege als eine Option zur Lösung von Problemen zwischen Staaten offenzuhalten, wie es der deutsche Staatspräsident Joachim Gauck noch 2016 öffentlich verkündet hatte.

Schwer wurde es für jedes Parlament, Gesetze zu formulieren, die die Freiheit für den Gebrauch von Suchtmitteln (Alkohol, Nikotin, Cannabis, LSD und andere Stoffe) einschränken oder die Geschwindigkeiten auf Straßen in ein für die Gesellschaft notwendiges Maß festlegen.

Die Pressefreiheit ist wegen ihrer vielfältigen Interessenlage und ihres Informations- und Bildungsauftrags ein Sonderfall. Ihre Werbefunktion ist ambivalent. Es unterscheidet sich, ob für Gewaltfreiheit oder für die Bewaffnung und für kriegerische Auseinandersetzungen geschrieben und geworben wird. Ein Bundeskanzler, der über die Medien für die Erhöhung des Wehretats um 100 Milliarden ohne direkte Bedrohungslage wirbt und Panzerfahrzeuge besteigt, sendet sicher falsche Botschaften. Er verletzt seine Neutralitätspflicht gegenüber Teilen der Bevölkerung und den Rüstungsunternehmen auf der anderen Seite.

Ständige Wiederholungen in den Medien bauen Vorurteile auf. Die DDR ist so ein Opfer, noch 32 Jahren nach der Wiedervereinigung. Unablässig wird ein dunkles, realitätsfremdes Gesamtbild gemalt. Knapp 10 Worte sollen eine nur dunkle Zeit zeigen. Ein Beispiel ist und war der mediale Umgang mit den Widerstandsgruppen während der Nazizeit, „Der 20. Juli 1944“ und „Die rote Kapelle“ in beiden deutschen Staaten. Die Zivilcourage und die mutigen Aktionen beider Gruppen wurden von den Medien der BRD und der DDR jeder nach ihrer Art instrumentalisiert. Zu denken gibt, dass der deutsche Rechtsstaat (West) erst 2009 die Urteile gegen die Mitglieder der „Roten Kapelle“ mit einem Pauschalakt aufgehoben hat (Berliner Zeitung vom 18.7. 2022 und 29.8.2022).

Der gegenwärtige deutsche Pressekodex 12.1 hat seinen Nutzen, auch wenn er auf Freiwilligkeit beruht, die den Interessenlagen und freien Raum lässt.

Die Gesetzesbürokratie legt der Freiheit unnötige Hindernisse in den Weg, erschwert sie aus ideologischen Motiven. So muss ein Sozialhilfeempfänger mit 2620 Paragrafen des Sozialgesetzes, sowie 210 Paragrafen des Sozialgerichtsgesetzes klarkommen. Das Wirtschaftsstrafgesetz enthält dagegen nur 15 Paragrafen. Dazu sind noch einige für die Wirtschaft überschaubare Paragrafen aus dem allgemeinen Strafgesetzbuch zu beachten. Die Wirtschaft und Konsumenten nehmen sich dennoch Freiheiten, die der Natur schaden. Trotz Artikel 23 der Charta der Menschenrechte dulden Regierungen Arbeitslose und Lohnunterschiede für gleiche Arbeiten.

Freiheiten gelten nicht absolut. Sie sind nicht nur an Gesetze gebunden, auch an die Moral. Die Mannschaft, die die Artemis-Mission zum Mond realisieren soll, braucht alle Freiheiten im Bedenken der Möglichkeiten, die Aufgabe bei Schonung des Lebens zu realisieren. Die Frage der Freiheit praktischer Schritte ist eine andere Hausnummer, zum Beispiel das Wahlrecht wahrzunehmen, dass jeder zur Veränderung seiner Lage besitzt.

Die Freiheit des Willens ist unvollständig, ohne die Freiheit des Handelns; die wiederum von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten abhängt, meint der deutsche Neurophilosoph Franz Mechsner (GEO-Themenlexikon 14, Philosophie). Jeder Absolutismus, jedes Übermaß im Handeln brachte in der Geschichte Übles. Wie beispielsweise gegenwärtig das Übermaß an CO2 in der Atmosphäre durch Verbrennungsvorgänge in Wirtschaft und Verkehr oder in der Natur, etwa im Amazonasgebiet oder der Tundra Russlands und Kanadas.


Der Autor Günter Buhlke ex. Vorstand einer Berliner Wohngenossenschaft, ex. Direktor beim Schweizer Kaufmannsverband beschreibt in seinem neuen Buch „Hat die Welt eine Zukunft?“ Verlag am Park, ISBN 978-3-947094-79-0 (Verlag am Park, 194 S.) Alternativen für eine humane Welt.

Hat die Welt eine Zukunft?