Am Dienstag ist Yaser Örnek auf Beschluss des Oberlandesgericht München freigelassen worden. Zehn Tage saß der politische Flüchtling Yaser Örnek wegen eines Auslieferungsersuchens der Türkei in Bayern in Haft.

Der in der Schweiz lebende Kurde war auf Veranlassung der türkischen Regierung in der Nähe von München festgenommen und inhaftiert worden, als er sich mit einem Bekannten auf der Durchreise in den Urlaub befand. Nahe Bernau am Chiemsee war sein Auto von Polizisten in Zivil aus dem Verkehr der Autobahn A8 herausgeholt worden. Vermutlich hatte die deutsche Polizei einen Tipp vom türkischen Geheimdienst erhalten. Über Stunden wurden die beiden jungen Männer mit auf dem Rücken fixierten Händen festgehalten, Yaser Örnek wurde danach in Haft genommen. (siehe kommunisten.de: „Deutschland macht Jagd auf Kurden„)Die Türkei missbrauchte wieder einmal Mechanismen wie einen Eintrag bei Europol, um durch illegale Fahndungen „unliebsame Gegner“ der Diktatur in Ankara aus dem Weg räumen zu können. Bei deutschen Sicherheitsbehörden fanden die Folterknechte des türkischen Geheimdienstes willige Helfer.Die Verhaftung des in der Schweiz als politisch Verfolgter anerkannten Örnek rief international Proteste hervor.Am Montag wurde bei einer Kundgebung vor der deutschen Botschaft in Bern die sofortige Freilassung von Yaser Örnek gefordert. Es wurde darauf hingewiesen, dass Örnek als politischer Flüchtling in der Schweiz Asyl erhalten und weiterhin ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat. Die Botschaft lehnte es ab, eine Gespräch mit den Demonstrierenden über die Verhaftung von Örnek zu führen.In einer Petition an die Schweizer Regierung heißt es:

„Wir fordern die deutschen Behörden auf, Yaser Örnek unverzüglich freizulassen. Wir fordern den Schweizer Staat, der Yaser Örnek, durch die Gewährung von politischem Asyl geschützt hat, dazu auf, sich für ihn einzusetzen, seine Freilassung zu fordern und sich mit allen sensibilisierten Personen und Institutionen zu solidarisieren. … Die Inhaftierung und der Gewahrsam in Deutschland verstoßen gegen EU- und UN-Asylgrundsätze und gegen das Gesetz. Daher muss Yaser Örnek so schnell wie möglich freigelassen werden.“

Am Dienstag beschloss das Oberlandesgericht München, dem Ersuchen der Auslieferung von Yaser Örnek in die Türkei nicht zu folgen und veranlasste seine sofortige Freilassung.

Der Azadi Rechtshilfefonds schreibt dazu:

„Die von der türkischen Justiz genannten Gründe sind gemäß Europäischem Auslieferungsübereinkommen (EuAlÜbk.) nicht auslieferungsfähig, insbesondere wegen einer angeblichen PKK-Mitgliedschaft, was zudem nicht spezifiziert worden war. Das OLG hat darauf verzichtet, weitere Unterlagen aus der Türkei anzufordern. (…) Wir wünschen ihm alles Gute.“

Der Beitrag wurde bei kommunisten.de am 13.07.2022 erstveröffentlich.