Am 26. September 2021 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ab. Amnesty International mobilisiert gemeinsam mit dem Komitee «Ehe für alle» für ein eindeutiges JA. Das Recht auf Ehe und Familie ist in internationalen Menschenrechtsverträgen und in der schweizerischen Bundesverfassung garantiert.

«Die rechtliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Liebe sendet ein wichtiges Signal der Toleranz und Gleichberechtigung an die Gesellschaft. In Ländern, die die «Ehe für alle» einführt haben, sind Vorurteile und Aggressionen gegen LGBTI*-Personen zurückgegangen», sagt Alexandra Karle, Geschäftsleiterin von Amnesty International Schweiz.

«In Ländern, die die «Ehe für alle» einführt haben, sind Vorurteile und Aggressionen gegen LGBTI*-Personen zurückgegangen.» Alexandra Karle, Geschäftsleiterin von Amnesty International Schweiz

Im Dezember 2020 hat das Parlament beschlossen, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Die von beiden Kammern befürwortete Revision des Zivilgesetzbuches gewährt gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht, den Bund der Ehe einzugehen. Damit hätten sie endlich Anspruch auf alle mit der Ehe verbundenen Rechte, inklusive der erleichterten Einbürgerung von Ehepartner*innen, dem Recht auf gemeinsame Adoption sowie dem Zugang zur Samenspende. Ein parteiübergreifendes Komitee, insbesondere aus Vertreter*innen der EDU und der SVP, reichte dagegen das Referendum ein. Am 26. September 2021 stimmt deshalb die Schweizer Stimmbevölkerung darüber ab. Bei einem JA wäre die Schweiz das 29. Land – eines der letzten in Europa – das die «Ehe für alle» auf nationaler Ebene eingeführt.

Das Recht auf Ehe und Familie wird durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 23), die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 12) und die Schweizerische Bundesverfassung (Art. 14) garantiert. In der Schweiz haben gleichgeschlechtliche Paare jedoch nach wie vor nicht die Möglichkeit zu heiraten.

Bei einem JA wäre die Schweiz das 29. Land – eines der letzten in Europa – das die «Ehe für alle» auf nationaler Ebene eingeführt.

Seit 2007 können gleichgeschlechtliche Paare zwar eine eingetragene Partnerschaft eingehen, doch bleiben sie gegenüber heterosexuellen Paaren deutlich benachteiligt. Auch der Uno-Menschenrechtsrat hat im Rahmen seiner dritten Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) der Schweiz auf die Unzulänglichkeiten der eingetragenen Partnerschaften hingewiesen (Empfehlung 147.34).

Ungleiche Rechte

Eingetragene Partnerschaften sind mit einem ständigen Risiko verbunden: Die sexuelle Orientierung einer Person wird durch diesen Zivilstand dokumentiert und öffentlich gemacht. Im Gegensatz zu Ehepaaren haben ausländische Partner*innen von Schweizer*innen in der eingetragenen Partnerschaft keinen Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht oder eine vereinfachte Einbürgerung. Dies sind zusätzliche Hindernisse für das Zusammenleben binationaler gleichgeschlechtlicher Paare.

Gleichgeschlechtlichen Paaren ist zudem der Zugang zur Reproduktionsmedizin oder zur Adoption verwehrt – mit Ausnahme der Stiefkindadoption. Die Einführung der «Ehe für alle» in der Schweiz würde es allen verheirateten Paaren ermöglichen, Kinder zu adoptieren und so eine Familie zu gründen. Weibliche Paare erhielten zu diesem Zweck Zugang zu Samenbanken. Gleichgeschlechtliche Paare und ihre Kinder sind nach den geltenden Rechtsvorschriften weniger geschützt: Die originäre Elternschaft des Paares ist an die Ehe gebunden. Mit der «Ehe für alle» würden verheiratete Frauenpaare von Geburt an als Eltern des Kindes anerkannt. Diese Regelung stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt, da Kinder im Falle des Todes eines Elternteils rechtlich geschützt sind.

«Die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paaren zu öffnen ist ein bedeutender und längst überfälliger Schritt in Richtung Gleichstellung. Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass Menschen in der Schweiz aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität diskriminiert werden», so Alexandra Karle.

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