Rückblick auf den Zweiten Weltkrieg: Der Handelsvertrag Schweiz/Deutschland vom August 1940 wird gerne übersehen. Nur Zufall?

Hans Ulrich Jost für die Online-Zeitung INFOsperber

Jahrestage und Erinnerungsfeiern sind beliebte Anlässe, um die Geschichte unter die Leute zu bringen. Zur Zeit sind Rückblicke auf den Zweiten Weltkrieg, der vor 75 Jahren zu Ende ging, beliebt. Allerdings wird dabei die Rolle der Schweiz, trotz umfangreicher Studien, in der breiten Öffentlichkeit immer noch verklärt wahrgenommen.

Der Sinn historischer Rückblicke

Solche populär aufgezogene Rückblicke dienen aber auch dazu, in die politischen oder intellektuellen Orientierungen der Gegenwart einzugreifen. 1989 organsierte beispielsweise das Militärdepartement unter dem Titel «Diamant» eine Reihe von Veranstaltungen, um der 50 Jahre zuvor, bei Ausbruch des Zweiten Weltkriegs durchgeführten Mobilisation der Schweizer Armee zu gedenken. Diese Erinnerungsfeiern sollten, so der damalige Verteidigungsminister Kaspar Villiger, den Jungen eine sachliche und ehrliche Information über diese Zeit vermitteln. Hintergründig ging es jedoch darum, die von der Gruppe «Schweiz ohne Armee» lancierte Initiative zur Abschaffung der Armee zu kontern.

Peinlich an diesen Feiern war – wie vor allem das Ausland es bemerkte –, dass ausgerechnet die kriegsverschonte Schweiz mit offiziellen Anlässen des Ausbruchs dieser schrecklichen Katastrophe gedachte. Der bekannte Historiker und Zeitzeuge Jean Rodolphe von Salis meinte dazu: «Mir scheint, dass wir keine Lorbeerkränze auszuteilen, keine Triumphbögen zu errichten haben. Es waren andere, die im Zweiten Weltkrieg auch für uns geblutet haben.»

9. August 1940

Man hätte bei uns, um an diese schwere Zeit zu erinnern, auch ein anderes Ereignis beleuchten können: den am 9. August 1940 in Berlin unterzeichneten Handelsvertrag mit Nazi-Deutschland. Dies war zwar kein militärischer Kraftakt und auch kein grosser Auftritt eines Bundesrates. Dennoch handelt es sich bei diesem Vertrag um einen grundlegenden, die Existenz der Schweiz bestimmenden Akt. Er öffnete den Weg für eine zwar konfliktreiche, aber von beiden Parteien als notwendig erachtete wirtschaftliche Zusammenarbeit. Solange diese funktionierte, war ein militärisches Vorgehen von Nazi-Deutschland gegen die Schweiz gebannt.

Diesem vor 80 Jahren unterzeichneten Vertrag hat man allerdings bisher keine grossen Gedenkfeiern gewidmet. Und auch in der aktuellen Geschichtsschreibung nimmt er einen eher diskreten Platz ein. Ein Grund für diese Diskretion liegt wohl darin, dass sich dieses Übereinkommen, obwohl fürs Überleben des Landes entscheidend, nicht zum Baustein einer heroischen Nationalgeschichte eignet.

Die «Wirtschafts-Vereinbarungen» mit Deutschland wurden am 9. August 1940 in Berlin unterzeichnet. Aus den Verhandlungen gehe, so der damalige Kommentar des Bundesrates, «mit aller Deutlichkeit die grosse Bedeutung des neuen Vertragswerks mit Gross-Deutschland für unser Land hervor». Diese Vereinbarungen seien «aber auch politisch im Hinblick auf unsere Beziehungen zum grossen nördlichen Nachbar von bedeutender Tragweite». Dass die Verhandlungen, so der Bundesrat, «in einer freundschaftlichen Atmosphäre haben zu Ende geführt werden können», sei «gerade im Hinblick auf unsere weitgehende Abhängigkeit von Gross-Deutschland für unsere Zukunft von besonderer Wichtigkeit» (dodis.ch/47120).

Schweizer Wirtschaft und deutsche Kriegswirtschaft

Es ging in diesem Vertrag im Wesentlichen darum, die Industrie und die Finanzkraft der Schweiz an die deutsche Kriegswirtschaft anzudocken. Zentraler Punkt des Abkommens war ein von der Schweiz gewährter Kredit, den Deutschland insbesondere für den Ankauf von Kriegsmaterial einsetzte. Die Schweiz ihrerseits sah in diesem Handel ein Mittel zur Arbeitsbeschaffung und zur Sicherstellung der lebenswichtigen Importgüter, denn das Land war wirtschaftlich in keiner Weise autark und deshalb auf Importe angewiesen. Ohne dieses Abkommen hätten weder die vielgepriesene «Anbauschlacht» (Plan Wahlen) noch das «Réduit» (das militärische Verteidigungsdispositiv in den Alpen) realisiert werden können.

Um die Geschichte dieses Abkommens besser einzuordnen, sei kurz auf die internationale Lage im Sommer 1940 hingewiesen. Am 10. Mai 1940 begann der mit der Niederlage Frankreichs endende Westfeldzug der Deutschen. Holland und Belgien wurden von der deutschen Armee überrannt. Am 17. Juni kapitulierte Frankreich, am 22. Juni wurde der Waffenstillstand unterzeichnet. Nur England entzog sich der deutschen Herrschaft. Am 13. August, «Adlertag» genannt, begann Hitler den Luftkrieg gegen England. Es gelang allerdings der deutschen Luftwaffe nicht, die Royal Air Force zu bezwingen.

Intensive Verhandlungen mit Nazi-Deutschland

Die Wirtschaftsverhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz waren nicht erst mit dem Westfeldzug aufgenommen worden. Schon wenige Tage nach dem Angriff Deutschlands auf Polen, am 4. September 1939, traf in Bern eine deutsche Handelsdelegation unter Leitung von Hans Richard Hemmen ein. Der schweizerische Verhandlungsleiter Jean Hotz, Chef der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements, hatte schon früher mit Hemmen zu tun gehabt. Auf verschiedensten Ebenen entwickelten sich nun intensive Kontakte zwischen Deutschland und der Schweiz. Sie führten am 24. Oktober 1939 zu einem Ergänzungsabkommen zum schon bestehenden Clearingvertrag. In dieser Zeit lieferte Deutschland, nebenbei gesagt, der Schweizer Armee 89 Messerschmitt Me-109, eines der besten Jagdflugzeuge jener Zeit.

Der Bundesrat hatte die Aufrechterhaltung der Aussenwirtschaftsbeziehungen gleich nach Kriegsbeginn zu einer Hauptaufgabe erklärt. Um auch die Exporte von Kriegsmaterial zu ermöglichen, hatte er am 8. September 1939 in einem geheim gehaltenen Beschluss das Verbot für Kriegsmaterialexporte aufgehoben. Das deutsche Wirtschaftsrüstungsamt seinerseits sah vorerst in der Lieferung von Werkzeugmaschinen den wichtigsten Posten im Handel mit der Schweiz. Doch in den Monaten bis zum Frankreichfeldzug verlangte Deutschland keine ausserordentlichen Lieferungen. Berlin kritisierte hingegen die Kriegsmaterialexporte zugunsten Frankreichs und Englands. Tatsächlich beabsichtigten diese Länder, in der Schweiz grössere Waffenkäufe zu tätigen. Da jedoch Bern dafür keine Kredite gewähren wollte, kam es zu keinen grösseren Lieferungen. Noch wichtiger als Kriegsmateriallieferungen war den Alliierten, zu verhindern, dass Material und Waren aus ihrem Bereich über die Schweiz nach Deutschland exportiert wurden. Dies sollte mit dem am 25. April 1940 geschlossenen Blockadeabkommen geregelt werden.

Gegen ein solches Blockadeabkommen mit den Alliierten sprachen sich sowohl der Bundesrat wie der «Vorort» (Handels- und Industrieverein, heute «Economiesuisse») aus. Dieses würde, schrieb der «Vorort» am 8. Januar 1940 dem Bundesrat, «die Kontinuität unserer wirtschaftlichen Beziehungen mit Deutschland aufs höchste in Frage stellen und damit sowohl die Versorgung der Schweiz mit wichtigen Rohstoffen, wie auch die Beschäftigung ganzer Industrien und schliesslich das Gleichgewicht der schweizerischen Devisenbilanz gefährden». Es müsse alles Mögliche getan werden, «dass uns die Ausfuhr nach Deutschland in einem Umfang erhalten bleibt, der sowohl die Aufrechterhaltung unserer wirtschaftlichen Tätigkeit wie auch die geordnete Weiterführung unserer wirtschaftlichen Beziehungen mit Deutschland erlaubt» (dodis.ch/46981).

Die «ständige Verhandlungsdelegation»

Für die Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland hatte der Bundesrat eine vom Chef der Handelsabteilung Jean Hotz geleitete «Ständige Verhandlungsdelegation» ernannt. Mitglieder waren Heinrich Homberger, Direktor des «Vororts», Robert Kohli vom Politischen Departement, Ernst Laur, Direktor des Bauernverbandes, und Peter Vieli, Vertreter der Banken. Diese hochkarätige Delegation entwickelte sich zu einem der wichtigsten, den Bundesrat in gewisser Weise in den Schatten stellendes Organ. Hotz, Homberger, Kohli und Laur gehörten auch der Finanz- und Wirtschaftsdelegation an, in der die Bundesräte Stampfli, Pilet-Golaz und Wetter Einsitz hatten. Die beiden genannten Delegationen bildeten das eigentliche Machtzentrum des Bundes. In diesem spielten Bundesrat Stampfli sowie das Triumvirat Hotz, Homberger und Kohli die entscheidende Rolle.

Am 27. Mai 1940, ein Tag vor der Kapitulation Belgiens, wurden in Berlin die Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland weitergeführt. Beflügelt vom Erfolg ihrer Armeen trugen die Deutschen ihre Forderungen grossspurig vor. Neben Werkzeugmaschinen waren nun auch Waffen gefragt. Zwecks Organisation solcher Waffenlieferungen traf am 9. Juni eine von Robert Fierz, dem Chef der Kriegstechnischen Abteilung geleitete Delegation in Berlin ein. Am 13. Juni, bei seiner Rückkehr in die Schweiz, forderte Fierz Emil Bührle, den Besitzer der Werkzeugmaschinenfabrik Oerlikon, auf, unverzüglich und so umfangreich wie möglich die Ausfuhr von Waffen nach Deutschland an die Hand zu nehmen.

Hotz und seine Delegation waren am 2. Juni in die Schweiz zurückgekehrt und führten die Verhandlungen mit Hemmen in Bern weiter. Schon am 18. Juni konnte der deutsche Gesandte Köcher nach Berlin melden: «Bundesrat bereit, uns Kriegsmaterial unbeschränkt so viel zu liefern, als die Schweiz dazu in der Lage ist.» Dieser Entscheid kam am 21. Juni in einer gemeinsamen Sitzung von Bundesrat, der Finanz- und Wirtschaftsdelegation und der Ständigen Verhandlungsdelegation zur Sprache (dodis.ch/47071). Hotz betonte, von Seite der Schweiz würden «alle Hebel in Bewegung gesetzt, eine Förderung des Exportes nach Deutschland auf der ganzen Linie herbeizuführen». Der Bundesrat verfügte zudem, alle Waffenlieferungen an die Feinde Deutschlands einzustellen. Um den Export nach Deutschland optimal zu gestalten, sollten auch die Kriegswirtschafts-Ämter die Inlandversorgung zurückstellen. Bundespräsident Pilet-Golaz fügte bei, es gehe zunächst einmal darum, den geforderten Kredit zu gewähren. «Dabei wäre es unangebracht», fuhr Pilet fort, «über eine Million mehr oder weniger zu streiten».

Grosse Zufriedenheit mit dem schweizerisch-deutschen Handelsabkommen

Damit war der entscheidende Schritt getan. Deutschland brauchte dringend Devisen und eine gesicherte und exklusive Zusammenarbeit mit der schweizerischen Industrie, sowie freien Zugang zu den Alpentransversalen. Die Schweiz sollte auch den Handel mit den gegen Deutschland im Krieg stehenden Ländern abbrechen. Berlin verzichtete jedoch auf eine de jure-Verpflichtung, da Bern bereit war, de facto entsprechende Ausfuhren zu verhindern.

Eine grosse Mehrheit der Repräsentanten von Wirtschaft und Politik befürworteten diese an Deutschland orientierten Handelsbeziehungen. Es war gewissermassen das einzige politische Projekt, das in dieser schwierigen Zeit eine breite Zustimmung fand. In einem Zirkular des «Vororts» wurde betont, dass die Verhandlungen «in freundschaftlichem Geiste und mit dem gegenseitigen Willen zur Verständigung geführt» und zu einem «erfreulichen Abschluss» gebracht worden seien. Ernst Laur, der Direktor des Bauernverbandes, sah in diesem Abkommen gar «ein deutliches Zeichen freundschaftlicher Gesinnung unseres grossen Nachbars», das «zu einem Eckstein für unsere politische Zukunft» werden könne.

Tatsächlich hat die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Deutschland und den von ihm abhängigen Ländern nicht nur die Existenz der Schweiz, sondern auch die wirtschaftliche Kraft des Landes gesichert. Damit konnte die Schweiz dann erfolgreich in die Nachkriegszeit einsteigen. Den Alliierten waren diese Wirtschaftsbeziehungen verständlicherweise ein Dorn im Auge. Gegen Kriegsende zwangen sie den Bundesrat, den Warenverkehr einzuschränken. Bern bestand jedoch darauf, die wirtschaftlichen Beziehungen mit Deutschland aufrecht zu erhalten. Dahinter stand der Gedanke, dass Deutschland, trotz der vernichtenden Niederlage, in der Nachkriegszeit sich erneut zu einem wichtigen Wirtschaftsraum aufschwingen und damit weiterhin ein bedeutender Handelspartner der Schweiz bleiben werde.

In den öffentlichen, das Jahr 1940 betreffenden Debatten – und auch in vielen historischen Arbeiten – kam das Wirtschaftsabkommen mit Deutschland kaum vor. Zwei andere Ereignisse beherrschten die Szene: die Radioansprache von Bundesrat Pilet-Golaz vom 25. Juni 1940 und General Guisans Rütlirapport vom 25. Juli 1940. Im Hinblick auf die existentiell entscheidende Entwicklung hatten diese beiden Manifestationen jedoch keine grosse Bedeutung. In Pilets zwiespältiger, vom Gesamtbundesrat gutgeheissener Rede – in der NZZ (22.06.2015) als «berüchtigste Rede der Schweizer Geschichte» apostrophiert – ist vom «Zeitpunkt der inneren Wiedergeburt» die Rede, wobei der Bundesrat Beschlüsse «auf Grund eigener Machtbefugnisse» fassen werde. Und General Guisans Rede am Rütlirapport, deren Inhalt in der Öffentlichkeit nur gerüchtweise Verbreitung fand, war in Bezug auf die Zukunftsgestaltung ebenso sibyllinisch wie jene des Bundesrats.

Es wäre an der Zeit, bei historischen Rückblicken auf den Zweiten Weltkrieg realpolitischen Fakten wie dem Wirtschaftsabkommen vom 9. August 1940 vermehrt Beachtung zu schenken, selbst wenn dabei die bei der Legendenbildung dominierenden Momente ins Hintertreffen kämen. Dass die Schweiz den Zweiten Weltkrieg erfolgreich überlebte, beruhte weder auf dem politischen Widerstand der Behörden noch dem militärischen Rückzug ins Réduit – entscheidend war vielmehr die mit dem Vertrag vom 9. August 1940 eingeleitete wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Nazi-Deutschland.

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