Von Johannes Bayer, Sea-Watch e.V.

26. Juni 2019 – Weil sich die Situation der 42 auf der Sea-Watch 3 verbliebenen Menschen 15 Tage nach ihrer Rettung verzweifelter denn je darstellte, sah sich unsere Kapitänin Carola heute gezwungen, wegen der Notlage in italienische Hoheitsgewässer hineinzufahren.

Gestern hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verweigert, Italien in Berufung auf Artikel 39 anzuweisen, unsere Gäste an Land gehen zu lassen. Eine dafür notwendige Notsituation sei nicht gegeben, lautete das mutlose und offensichtlich politisch motivierte Urteil der Straßburger Richter*innen.

Kapitänin Carola auf der Brücke der Sea-Watch 3. Foto: Sea-Watch.e.V.

Kapitänin Carola entschied heute, dass die Lage an Bord ein humanitärer Notfall sei, den sie so nicht weiter verantworten kann. Ich unterstütze Carolas Entscheidung voll und ganz. Keine europäische Institution ist bereit, Verantwortung zu übernehmen und die Menschenwürde an der europäischen Grenze im Mittelmeer zu wahren. Deshalb müssen wir die Verantwortung selbst übernehmen. Wir fahren in italienische Gewässer, da es keine anderen Möglichkeiten mehr gibt, die Sicherheit unserer Gäste zu gewährleisten, deren Grundrechte lange genug verletzt wurden.

Haidi Sadik, auf der Sea-Watch 3 als Cultural Mediator aktiv, macht klar: „Wir haben Menschen an Bord, die in Libyen Schreckliches erlitten haben, die schwer gefoltert wurden, aber auch unabhängig davon muss jede auf See gerettete Person per Gesetz an einen sicheren Ort gebracht werden. Dies sind Menschen mit grundlegenden Bedürfnissen und elementaren Rechten. Eine Rettungsaktion ist erst dann abgeschlossen, wenn jede einzelne gerettete Person mit beiden Beinen auf dem Boden steht“.

Haidi, aktuell als Cultural Mediator im Einsatz. Foto: Sea-Watch.e.V.

Zur Erinnerung: Schon vor Tagen haben sich zahlreiche deutsche Städte bereiterklärt, die Schiffbrüchigen aufzunehmen. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat sich vehement für die Geflüchteten starkgemacht und die Zuweisung eines sicheren Hafens gefordert. Italienische Kirchenvertreter sind bereit, entstehende Kosten zu übernehmen. Trotzdem stellt sich Italiens Innenminister Matteo Salvini bis heute quer und macht – gemeinsam mit der wegschauenden EU – die grundlegende Menschenwürde, die für alle gelten muss, abhängig vom Pass.

Für Sea-Watch kann die heutige Entscheidung, die Menschen in Sicherheit zu bringen – so richtig sie auch ist – schwerwiegende Folgen haben. Inzwischen ist das sogenannte Salvini-Dekret in Kraft, das NGOs mit Geldstrafen in Höhe von 50.000 € bedroht, wenn sie mit Geretteten in italienische Hoheitsgewässer fahren.

Da wir Spenden an Sea-Watch dem deutschen Vereinsrecht folgend nicht für juristische Strafen nutzen dürfen, hat unser ehemaliges Vorstandmitglied Matthias Kuhnt einen Rechtshilfefonds ins Leben gerufen, um zukünftig für solche Kosten aufkommen zu können. Wir bitten an dieser Stelle eindringlich, noch heute für diesen Fonds zu spenden. Leider sind diese Spenden nicht steuerwirksam (es gibt keine Spendenquittung), aber zum jetzigen Zeitpunkt ein enorm wichtiger Rückhalt für unsere Kapitänin und ihrer Crew!

Johannes Bayer
Vorsitzender Sea-Watch e.V.

 

Zum Zeitpunkt der Publikation dieses Artikels ist die Webseite von Sea-Watch.org immer noch nicht wieder zugänglich und deshalb keine Verlinkung zur Infoseite für Spenden möglich. Wir publizieren deshalb hier die Bankverbindung:

Spende* für den Rechtshilfefonds für Sea-Watch-Aktivist*innen per Banküberweisung [*leider keine Spendenquittung möglich]

SPENDENKONTO:
IBAN: DE93 4306 0967 1239 3243 00
BIC: GENODEM1GLS
Bank: GLS-Bank, Bochum
Inhaber: Sea-Watch Rechtshilfefonds e.V.

Wer per SEPA Direct Debit, PayPal oder Kreditkarte spenden möchte, kann dies hier auf der statischen Webseite von Sea-Watch tun (bitte runter scrollen).

Eine weitere Möglichkeit, Sea-Watch zu unterstützen gibt es im Sea-Watch-Shop.