Das von der Deutsche-Post-Stiftung finanzierte Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA), zieht nach Ausscheiden des Direktors Prof. Dr. Klaus Zimmermann seine Klage gegen Werner Rügemer vollständig zurück, kurz vor dem beim OLG Hamburg auf den 8.1.2019 angesetzten Termin, der daraufhin aufgehoben wurde. Der Publizist hatte dem IZA vorgeworfen, Lobbying für Arbeitgeberinteressen zu betreiben und wurde vom damaligen Direktor Zimmermann verklagt.

Einstweilige Verfügung und Klage

Die Klage aus 2013 richtete sich gegen den Artikel „Die unterwanderte Demokratie“ in 8/2013 der „Blätter für deutsche und internationale Politik“, der auch in der „Neuen Rheinischen Zeitung“ veröffentlicht wurde. Zimmermann hatte zunächst durch Einstweilige Verfügung das Verbot von vier Aussagen durchgesetzt:

  1. „Faktenwidrig bezeichnet sich das Institut als unabhängig.“
  2. „Von freier Wissenschaft kann hier beim besten Willen nicht gesprochen werden.“
  3. „Das IZA betreibt Lobbying zugunsten der Unternehmer.“
  4. „Die Finanzierung durch die Deutsche Post AG ist dem breiten Publikum unbekannt.“

Rügemer hatte die Unabhängigkeit des IZA in Zweifel gezogen: Exklusive Dauer-Finanzierung durch die Deutsche Post-Stiftung, Übereinstimmung mit Forderungen der Unternehmerlobby: Polemik gegen den Mindestlohn, Arbeitspflicht für Hilfsempfänger, verlängerte Arbeitszeit; Gefälligkeits-Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft INSM, Verteidigung der vier Hartz-Gesetze; vielfältige personelle Vernetzung über policy fellows mit Regierungsparteien und Konzernen einschließlich z.B Friedrich Merz und Blackrock. Die Unterwanderung des Staates bestehe darin, dass Lobbyisten wie IZA nicht von außen an den Staat herantreten, sondern durch Dauerbeauftragung etwa für die Bundesregierung, für die Europäische Kommission und die Weltbank als Teil des Staates agieren und Lobby hinter etablierten Lobbyverbänden wie BDI und Leitmedien wie FAZ betreiben (deep lobbying).

Das Hamburger Landgericht verfügte auf Antrag von Prof. Zimmermann am 13.1.2014, dass bei Wiederholung der fraglichen Passagen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu zwei Jahren fällig sei. Der Streitwert lag bei 80.000 Euro. Die Verfügung richtete sich auch gegen die „Neue Rheinische Zeitung“ (nrhz.de), die den Artikel übernommen hatte. Da solche Vorwürfe in einem Hauptverfahren zu klären sind, forderten Rügemer und seine Unterstützer das IZA auf, die Hauptsachenklage zu erheben.

Prof. Zimmermann ließ sich durch die Bonner Kanzlei Redeker Sellner Dahs vertreten (Mandanten u.a. Helmut Kohl, Christian Wulff, Papst Benedikt XVI., Angela Merkel) und maß somit auch dadurch der Auseinandersetzung eine Bedeutung zu.

Rücknahme der Klage

Bereits in dem Urteil in der 1. Instanz entschied das Landgericht, dass die ersten beiden Äußerungen nicht verboten werden können. Weil ich wegen der beiden weiteren Äußerungen (insbesondere „Lobbying“) nicht klein beigeben wollte, landete das Verfahren 2015 beim Oberlandesgericht Hamburg. (Az. 7 U 19/15) Weil das OLG bis 2018 keinen Verhandlungstermin angesetzt hatte, machte ich beim zuständigen Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg die höchstmögliche Entschädigung von 1.200 Euro pro Jahr geltend. Nachdem sie Ende 2018 ausgezahlt wurde, setzte das OLG für den 8.1.2019 umgehend einen Verhandlungstermin an.

Der Kläger zog daraufhin sofort seine gesamte Klage zurück und übernahm die gesamten Gerichtskosten und die Hälfte meiner Anwaltskosten. Das OLG sagte den Termin ab. Somit bekomme ich mehrere tausend Euro Verfahrenskosten zurück, die größtenteils vom Solidaritätskonto „Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt“ der aktion gegen arbeitsunrecht übernommen worden waren.

Die Deutsche Post-Stiftung

Die Deutsche Post-Stiftung wurde mit der Privatisierung der Deutschen Post von deren Vorstandschef Klaus Zumwinkel eingerichtet. Sie hatte damals als einzigen Zweck die Finanzierung des IZA. Mit Gründung 1998 wurde Prof. Zimmermann zum Direktor berufen – obwohl er gleichzeitig weiter Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW blieb, und dies bis zu seinem dort erzwungenen Weggang 2011.

Präsident der Post-Stiftung ist bis heute Zumwinkel, dessen Ruf durch seine Verurteilung als langjähriger Steuerhinterzieher hier keineswegs leidet. Das Kuratorium der Stiftung bilden mit einseitigen Unternehmer- und Investoreninteressen (Stand 2016) Hans-Dieter Bertram (Ex-Vorstand Deutsche Post DHL), Wilfried Boysen (Ex-Aufsichtsrat Deutsche Postbank, Alpha Centauri Investment GmbH), Wolfgang Hölters (Berater beim Börsengang der Deutsche Postbank und beim Kauf der DHL durch die Deutsche Post), Herbert Henzler (Ex-Chef von McKinsey Deutschland) sowie Prof. Edgar Ernst (Ex-Vorstand Deutsche Post, Aufsichtsrat bei Vonovia, Metro, TUI, zudem Präsident der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung).

Deutsche Post entlässt Zimmermann

In den Verfahren in 1. und 2. Instanz hatte das Gericht Vergleiche vorgeschlagen. Zimmermann feierte sich daraufhin bereits als Sieger, sodass der Aufsichtsrat der Deutschen Post das Image des Konzerns und seiner Stiftung gefährdet sah. Deshalb wurde Zimmermann Ende 2015 entlassen und das IZA umstrukturiert („Unrühmlicher Abgang“, Handelsblatt 17.12.2015).

Zimmermann hatte schon 2011 auch als Präsident des DIW zurücktreten müssen: Der Berliner Rechnungshof hatte die Verschwendung von Fördergeldern, zu häufige Abwesenheit und Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen moniert. Deutsche Post und Zumwinkel und viele internationale Ökonomie-Institutionen hielten und halten trotzdem an ihm fest, ebenso wie die Universität Bonn, die Zimmermann eine Professorenstelle einrichtete.

Grundsatzklärung und Ermutigung

Der Ausgang des Prozesses wurde von kritischen Wissenschaftlern, investigativen Journalisten, Gewerkschaftern und Bürgerrechtlern genau verfolgt, denn er ist für zukünftige Auseinandersetzungen von zentraler Bedeutung. Die Frage, was Lobbying genannt werden darf, ist unmittelbar damit verbunden. Der Prozeß geriet zur Grundsatzklärung in einer Zeit, da Lobbyismus immer weitgehender unsere Demokratien unterwandert und die Lobbyregister in Berlin und Brüssel jede Vorstellungskraft sprengen.

Deutschland braucht deshalb neben LobbyControl auch dringend eine unabhängige Institution wie Finance Watch, die sich zu Finanzmarktfragen äußert. Eine kritische Öffentlichkeit ist die einzige Möglichkeit, die wachsende Macht der Lobbyisten  sichtbar zu machen und zu begrenzen. Für die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in Deutschland ist mit dem Ausgang dieses Prozesses viel Terrain gewonnen worden.

P.S.: Solidarität

Werner Rügemer in einem Schreiben an seine UnterstützerInnen: „Ich bedanke mich für die vielfältige Solidarität, die, wenn auch mit langer Verzögerung, zur Aufhebung der Klage geführt hat. Zum einen hat die Aktion gegen Arbeitsunrecht das Solidaritätskonto Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt eingerichtet. Darauf gingen zahlreiche Spenden ein. Die mehreren tausend Euro Verfahrenskosten konnten somit gedeckt und das Verfahren durchgehalten werden. Enorm wichtig war die Solidarisierung des wissenschaftlichen Beirats von attac. Auch der Support von 30 Leuten vor dem Hamburger Gericht hat gut getan und Druck entfaltet. Schließlich bedanke ich mich für die engagierte und kenntnisreiche Unterstützung durch meinen Kölner Anwalt Eberhard Reinecke. Ohne ihn hätte ich mich durch den deutschen Medienrechts-Dschungel nicht durchgefunden.“

von Ulrike von Wiesenau, nach der Pressemitteilung von Werner Rügemer


Ulrike von Wiesenau arbeitet als Expertin für direkte Demokratie gegen Demokratieabbau und Privatisierung der Daseinsvorsorge. Sie ist Pressesprecherin des Berliner Wassertisches und im Vorstand des Freiburger Instituts für soziale Gegenwartsfragen.