Enormes Schockpotential enthält die Durchsuchungsaktion der Polizei am 30.11.2018 in der Frankfurter Zentrale des größten deutschen Bankhauses. Die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen zeigt, dass die Verdachtssache „Panamapapiere“ noch genauere Aufklärung benötigt.

Die Skandalpapiere aus Panama, cum-ex Geschäfte, Steuersparmodelle, Liborzinsmanipulationen untergraben das Vertrauen in Banken und Wirtschaftsunternehmen unserer Gesellschaft.

Alle Vergehen unter dem Stichwort Panamapapiere sind mehr als Kavaliersdelikte der oberen Etage der Banken und der Wirtschaft. Sie signalisieren erhebliche Mängel in den Moralauffassungen und auch bei der Gesetzgebung zur Wirtschaftskriminalität.

Betrugshandlungen an der Steuerkasse der Gemeinschaft bremsen die Fortschrittsmöglichkeiten. Weniger finanzielle Mittel für Problemlösungen stehen den Regierungen zur Verfügung. Steuerbetrügereien besitzen ein Schadenspotential, vergleichbar mit Zinsenszahlungen für zusätzliche Überbrückungskredite zum Ausgleich des Staatshaushaltes. Sie schmälern den Spielraum staatlicher Handlungen, zum Beispiel zur Sanierung der Infrastruktur. Die deutsche Staatsschuld bei Großbanken und Investoren (z.B. auch bei der BlackRock-Gruppe von Friedrich Merz) beträgt seit Jahren um 4 Billionen Euro. Die Bedienung der jährlichen Zinsen erreicht eine stattliche mehrstellige Millionen Größe. Ihre Begleichung hat stets Vorrang zum Beispiel vor Schulneubau, vor Deckung der Gesundheitskosten oder andere Vorhaben für die Gemeinschaft.

Die Justiz der US-Administration sieht ähnliche Vergehen der Deutschen Bank in den Staaten bereits als erwiesen an. Sie hat hohe Geldstrafen verhängt, die die Bank auch anerkannt hat. Das führte zu einer weiteren negativen Folge: Der Kurs der Bankaktie fiel, mit der Konsequenz, dass die Aktienbesitzer de facto in Höhe des Grades des Aktienverfalls enteignet wurden. Schmerzlich für Inhaber der DB-Aktie, die mit ihr das Rentnerdasein aufbessern wollten.

Was ist zu tun?

Die massenhafte Ausweitung der Kodifizierung von Tatstrafbeständen an Steuerbetrügern allein sind keine Dauerlösungen. Alle Gesetze mit einem engen Netz von Verbotsregeln zu überziehen, wäre kontraproduktiv. Das könnte Initiativen hemmen und den Fortschritt lähmen. Von der Politik wurden in der Vergangenheit eine freiwillige Selbstbeschränkung oder Moralappelle bevorzugt. Beides brachte kaum Verbesserungen für die Steuerkasse unseres Landes.

Die Pflicht zur Steuerzahlung sollte im Interesse anstehender Aufgaben nicht eingeschränkt werden. Sie leidet ohnehin an Ungerechtigkeiten in Einzelfragen (z.B. Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer, Reichensteuer). Eventuell könnten drei Überlegungen für eine verbesserte Steuerzahlung hilfreich sein, ohne die Steuersätze zu erhöhen:

1. Die Führungskräfte der Banken und der Wirtschaft tragen mit ihren Dienstverträgen eine besondere Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen und moralischen Regeln.

Die moralischen sind aber vielfach subjektiven Interpretationen unterworfen. Es ist Zeit, eine öffentliche Debatte unter Beteiligung des Ethikrates Deutschlands über die wirtschaftliche Seite der Moral zu führen und einen Moralkodex via Parlament zu erlassen. Seine Regeln sollten auf die zivile wirtschaftliche Seite zugeschnitten sein, neben den Regeln der Weltreligionen, beispielsweise der christlichen 10 Gebote. Ein solcher Kodex wäre für Richter, Schöffen und Gutachter hilfreich, als nebengeordnetes Instrument Vergehen zu beurteilen. Die öffentliche Debatte würde das Wissen in der Gesellschaft erneuern. (sieh auch Pressenza Günter Buhlke).

2. Wirksam könnte die Einführung eines Registers in allen Bundesländern sein, in dem alle Unternehmen eingetragen werden, die richterlich bestätigte Vergehen begangen haben. Diesen Unternehmen wäre für eine festgelegt Frist die Teilnahme an neuen Ausschreibungen für Geschäfte mit dem Staat zu verwehren.

Die Bundesländer Baden-Württemberg und Berlin verfügen bereits über ein solches Register.

3. Anzuraten wäre die Aufnahme einer salvatorischen Klausel in das merkwürdig magere Wirtschaftsstrafgesetz vom 3.Juni 1975. Der festgestellte Steuerbetrug muss geahndet werden. Ein Erfahrungsaustausch der deutschen Justiz mit der US-amerikanischen über die Regeln zur Bekämpfung des Steuerbetruges ist für die Gerechtigkeit sicher nutzbringend.

Über Deutschland schwebt ein Schatten der Unmoral und des Egoismus. Es herrscht ein Absolutismus des Geldes. Das politische Establishment der gewählten Mehrheitsparteien fördert kaum Alternativen zur Veränderung der Lage zum Wohle der Allgemeinheit.