80 Musiker_innen der Initiative Lebenslaute werden mit einem Konzert am 29. August 2016 die Übergabe von 13000 Unterschriften für die Schließung von AFRICOM und EUCOM begleiten.

Das AFRICOM in Stuttgart-Möhringen ist seit 2008 die Oberkommandozentrale der US-Streitkräfte für Militäreinsätze in Afrika, darunter für die US-Drohnen-Basen in Djibouti, Ethiopian, Burkina Faso, Südsudan, Uganda, Kenya, und Seychelles. Das EUCOM hingegen ist die Kommandozentrale für Einsätze in Europa, insbesondere Ost-Europa momentan.

„In Stuttgart befinden sich mit dem AFRICOM und dem EUCOM zwei der insgesamt sechs US-Kommandozentralen, in denen weltweit alle Einsätze der US-Armee koordiniert werden. Im AFRICOM  werden die Todeslisten für den Einsatz von US-amerikanischen Kampfdrohnen erstellt. Die illegalen und völkerrechtswidrigen Tötungen mit Kampfdrohnen geschehen mit stillschweigender Duldung von Oberbürgereister Fritz Kuhn und der Bundesregierung unter Angela Merkel“, so Paul Russmann, Sprecher der Stuttgarter Friedensorganisation Ohne Rüstung Leben (ORL).

„Ich freue mich sehr darüber, dass Musikerinnen und Musiker aus ganz Deutschland in ihrer Freizeit mit klassischen Klängen ein lautstarkes Lebenszeichen gegen den Drohnentod aus Stuttgart setzen. Nach dem Schlussakkord der Lebenslaute wollen wir am Montag über 13000 Unterschriften mit der Forderung nach der Schließung des AFRICOM und des EUCOM an einen Repräsentanten des AFRICOM übergeben.“

Freiheitsberaubung einer friedlichen Aktivistin vor der US-Basis

Einen anderen Einsatz hatten die Musiker_innen der Lebenslaute gerade vor dem Amtsgericht Stuttgart, an dem der Fall Elsa Rassbachs verhandelt wurde, die vor derselben US-Basis wegen eines gewaltlosen Protestes von einem US-Militärpolizisten in Handschellen gelegt wurde. Sie hatte am 19. April 2016 versucht, einen Offenen Brief von US-Friedensorganisationen an General David M. Rodriguez, dem damaligen Kommandeur des AFRICOM, zu übergeben. Etwa 15 Meter vor dem Tor zur US-Militärbasis „Kelley Barracks“ wurden ihr von dem Militärpolizisten Handschellen angelegt. „Ich habe dem US-Militärpolizisten keinen Anlass gegeben, mich vorläufig festzunehmen“, sagt Rassbach. „Ich hatte nur gefragt, wie ich den Brief übergeben könnte.“

Die daraufhin informierte deutsche Polizei erteilte ihr einen Platzverweis, dem sie nicht folgte, weil sie keinen Anlass dazu sah. Widerspruch gegen den folgenden Bußgeldbescheid einlegend schrieb sie dem Polizeipräsidium: „Während meines kurzen Gesprächs mit dem US-Militärpolizisten war ich höflich und habe nicht versucht, die US-Basis zu betreten. Zu meiner Überraschung legte der US-Militärpolizist mir Handschellen an. Ich leistete dagegen keinen Widerstand. Das Verhalten des US-Militärpolizisten war jedoch unverhältnismäßig und führte zu einer grundlosen Freiheitsberaubung. Sicherlich kommen sehr oft Menschen zum Tor vor den Kelley Barracks und fragen den Militärpolizisten dort dies und jenes. Es gibt kein Schild oder einen anderen Hinweis, dass man dort nicht laufen darf. Ich hatte kein Verbrechen begangen und hatte nicht vor, die Kelley Barracks zu betreten.”

Das Verfahren gegen sie in Stuttgart wurde nun eingestellt, aber sie kündigte an, eine Klage wegen Freiheitsberaubung anzustrengen: „Ich erstatte diese Strafanzeige aus präventiven Gründen. Es muss geklärt werden: Darf das US-Militärpersonal auch außerhalb der Tore der US-Stützpunkte in Deutschland Gewalt gegen Zivilisten anwenden? Wenn ja, unter welchen Umständen? Welche Zuständigkeiten haben die deutschen Behörden in, um und um die US-Militärstützpunkte herum? Wieso erlauben die deutschen Behörden die Vorbereitung der illegalen Tätigkeiten der US-Regierung, wie z.B. die Drohnen-Tötungen, auf deutschem Boden?“