Das Internationale Schiedsgericht im niederländischen Den Haag entschied am vergangenen Donnerstag in einem Rechtsstreit mit dem US-amerikanischen Ölkonzern Chevron, dass die Geldstrafe in Höhe von 9,5 Milliarden US $ aus dem Jahre 2011 aufrechterhalten wird. Damit hat das Schiedsgericht dem südamerikanischen Land und dessen Betroffenen den Rücken gestärkt. Diese Entscheidung teilte der Rechtsanwalt der Ecuadorianischen Regierung, Diego Garcia Carrión, mit.

Der Erdölkonzern Chevron wiederum hatte den Staat Ecuador vor dem Schiedsgericht wegen angeblicher Verletzung eines bilateralen Investitionsschutzabkommens verklagt. In diesem Urteil wird festgelegt, dass dieses Abkommen nicht zur Verhinderung von Zivilklagen geschlossen wurde. Von daher sind Zivilklagen der Betroffenen der größten Umweltzerstörung zulässig. Das Schiedsgericht ist in diesem Fall nicht zuständig, sondern das Gericht in Ecuador.

Das Vorgängerunternehmen Texaco hat die Verschmutzung im ecuadorianischen Amazonasgebiet in den Jahren 1960 bis 1990 verursacht. Deshalb haben die betroffenen Bewohner das Unternehmen in Ecuador auf Schadensersatz verklagt. Das dazu erfolgte Urteil zur Zahlung von 9,5 Milliarden US-Dollar erkennt der Nachfolger Chevron nicht an.

Dieses Urteil zur Zahlung des Schadenersatzes sei durch Betrug herbeigeführt worden und das Resultat der parteiischen und unfairen ecuadorianischen Justiz, behauptete der Erdölkonzern Chevron. Das Unternehmen hat im Gegenzug den Staat Ecuador wegen “Verletzung des bilateralen Investionschutzvertrages” mit den USA verklagt, der 1995 unterzeichnet und im folgenden Jahr rechtskräftig wurde. Der Sprecher von Chevron, James Craig, erklärte nun gegenüber der Presse, dass das jetzige Urteil nichts Wesentliches ändere. Er gehe weiterhin von einem Betrugsvorgang aus, wie es auch das US- Gericht bewertet habe.

Dagegen führten die Rechtsvertreter Ecuadors aus, dass mit dem Schiedsgerichtsurteil noch nicht geklärt sei, ob Ecuador gegen den Vertrag von 1995 verstoßen habe. Dazu fehle auch, dass von der Klägerseite definiert werden müsse, worin der Verstoß bestehe. Das Gerichtsverfahren geht nun mit einer abschließenden Anhörung der ecuadorianischen Seite weiter.

Im Jahr 1964 entdeckte Texaco (jetzt Chevron), Öl in der entfernten Region des ecuadorianischen Amazonas, bekannt als der Oriente; im Osten. Die indigenen Einwohner dieses unberührten Regenwaldes, einschließlich der Stämme Cofán, Siona, Secoya, Kichwa und Huaorani lebten hier im traditionellen Lebensstil, von der modernen Zivilisation weitgehend unberührt. Die Bevölkerung in der Nähe der Stadt Lago Agrio oder “Sour Lake” hatte wenig Ahnung darüber, was die Erdölförderung für ihre Umwelt bedeuten würde. In diesem Regenwald-Gebiet hinterließ Texaco 350 leer gepumpte Ölquellen und beim Verlassen des Landes im Jahr 1992 füllte der Konzern die über ein Tausend offenen Abfallgruben mit Rohöl und giftigen Schlamm, was zur Kontamination des Erdbodens führte. Viele von diesen Gruben hatte Löscher, wo durch das Gift in den Grundwasserspiegel eindrang. Durch das Überlaufen der Becken in schweren Regenzeiten führte dies ebenfalls zur Verschmutzung von Flüssen und Bächen. Gesundheitlicher Krisen von immensen Ausmaßen ergriffen die betroffenen Menschen in diesem Amazonasgebiet.

Diese Geschichte und das zukünftige Urteil haben auch eine große Aussagekraft für die Interessen der USA über Venezuela, um dort die Kontrolle weiter ausüben zu wollen, da diese Region eine der größten Ölreserven der Welt besitzt.

Mit dieser Schiedsgerichtsentscheidung in Den Haag ist ein Teilerfolg für das südamerikanischen Land Ecuador erzielt worden.